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Pro Singles Schweiz betont in ihrer Stellungnahme zur BVG-Reform spezielle Aspekte, die sich aus der Situation von Alleinstehenden ergeben. Sie betreffen insbesondere die Hinterlassenleistungen.

Pro Single Schweiz fordert, Relikte aus alten Zeiten dringend zu revidieren:

1. Die Ausrichtung einer Hinterbliebenenrente an eine erwachsene Person soll an die gleichzeitige Leistung einer Erziehungs-/Betreuungsaufgabe gekoppelt sein und für Mann und Frau einheitlich gehandhabt werden. Eine Rente soll nur ausbezahlt werden, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Volljährige Kinder sind nicht mehr auf Tagesbetreuung durch einen Elternteil angewiesen. Als Kompensation für die eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit während der Kinderphase werden Erziehungs-/Betreuungs-gutschriften auf dem individuellen AHV-Konto gutgeschrieben.

2. Kinderrenten als Zuschlag zur Altersrente sind nicht mehr vertretbar. Wenn ein Altersrentner Vater wird, darf davon ausgegangen werden, dass die Mutter des Kindes noch im erwerbsfähigen Alter ist und ein Einkommen inkl. Kinderzulagen generieren kann, zusätzlich zur AHV- und Pensionskassen-Rente des Ehemannes. Wenn es sich ein Paar leisten kann und auf Einkommen aus Berufstätigkeit verzichtet, ist das eine private Entscheidung, die nicht von der Allgemeinheit finanziell unterstützt werden soll.

3. Verfügungsberechtigung für alle gleich: Gemäss BVG Art. 19 2 hat der überlebende Ehegatte, der keine der Voraussetzungen für eine Witwer- resp. Witwenrente erfüllt, Anspruch auf eine einmalige Abfindung in Höhe von drei Jahresrenten. Wir fordern, dass jede Person, unabhängig von Zivilstand und Wohnform, frei über diesen Betrag verfügen kann. Denn jedes Jahr bilden sich in den Pensionskassen 500 Millionen bis zu einer Milliarde Franken «freiwerdendes Vorsorgekapital» aus Beiträgen von Alleinstehenden ohne Kinder. Diese Ungleichbehandlung benachteiligt die Alleinstehenden massiv.

  Stellungnahme Pro Single