Die Frage des Monats von vps.epas im “aktuell” Newsletter drehte sich um Mietzinserlasse von Pensionskassen im Zeichen der Coronakrise. Die grosse Mehrheit (67 Prozent) der Teilnehmenden an der Umfrage findet es eine gute Idee, Mieten von KMU zu erlassen oder zu stunden. 14.5 Prozent findet ein Entgegenkommen nicht angebracht, die 2. Säule habe genug eigene Sorgen. 18.4 Prozent wären zu einem Verzicht auf Mieteinnahmen bereit, falls der Bund einen Teil der Ausfälle bezahlt.
PK-Statistik 2018
Die Daten der Pensionskassenstatistik 2018 mögen in unserer schnelllebigen Zeit fast schon antiquarisch scheinen, sie bieten aber in ihrer Detaillierung und umfassenden Basis Einblicke, wie sie die zeitnahen Umfragen nicht bieten können.
Die rückläufige Zahl an Vorsorgeeinrichtungen und die parallel dazu steigende Bedeutung der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen lässt sich aus den Ergebnissen der Statistik gut erkennen. Dazu wird ausgeführt: Ende 2018 war mit 71,8% bzw. 3,1 Millionen Personen wie schon 2017 (71,4%) die grosse Mehrheit der aktiven Versicherten in einer solchen Einrichtung versichert, 39,6% (2017: 39,2%) davon in einer privatrechtlichen Sammeleinrichtung. Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen hatten einen durchschnittlichen Versichertenbestand von 12’710 Personen (2017: 12’232) . Sie sind gemessen an den anderen Vorsorgeeinrichtungen somit weiter gewachsen.
Daniel Dürr zur Tätigkeit des Sifo
AWP Soziale Sicherheit hat Daniel Dürr, Geschäftsführer des Sicherheitsfonds BVG, zu dessen Aufgaben und Vorgehen befragt.
Was sind die Hauptgründe für Insolvenzen?
Die häufigsten Gründe für Insolvenzleistungen lassen sich in drei Kategorien einteilen. Erstens können nicht bezahlte Beiträge der angeschlossenen Arbeitgeber zu Insolvenzen führen. Das ist o§ bei Insolvenzeingaben der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen sowie der Auffangeinrichtung BVG der Fall. Zweitens können auch Verluste auf Vermögensanlagen Insolvenzleistungen aus-lösen. In diesen beiden Kategorien kann die Insolvenz aber nur unter der Voraussetzung gemeldet werden, dass eine Sanierung nicht mehr möglich ist. Die dritte Kategorie betrifft die reinen Rentenkassen, bei denen der ehemalige Arbeitgeber nicht mehr besteht. Bei solchen Kassen kann bereits die Anpassung der technischen Grundlagen zur Unterdeckung und dann zur Insolvenz führen
Hat sich das Insolvenzrisiko durch die Corona-Krise bei autonomen Kassen ohne Rückversicherung erhöht?
Das lässt sich so nicht beantworten. Sowohl bei Unterdeckung als auch bei ausstehenden Beiträgen müssen in erster Linie Sanierungsmassnahmen eingeführt werden. Erst wenn die Vorsorgeeinrichtung zahlungs- und sanierungsunfähig ist, kann sie Insolvenzleistungen des Sicherheitsfonds BVG beanspruchen. Ein Beispiel: Infolge der Finanzkrise Ende 2008 sind zwar viele Kassen in Unterdeckung gerutscht. Die meisten von ihnen konnten aber in den Folgejahren die volle Deckung wieder erreichen.
Die aktuelle Ausgabe von AWP Soziale Sicherheit ist kostenlos zugänglich. Benutzername: EPaper2020, Kennwort: Epaper.
Sifo 2019: Rekordhohe Insolvenzeingaben
Der Sicherheitsfonds BVG schreibt zu den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2019:
Mit 4185 erledigten Insoivenzeingaben wurden im letzten Jahr so viele Insolvenzeingaben wie noch nie bearbeitet. Trotzdem blieben die Leistungen in diesem Bereich leicht unter Vorjahr. Zuschussleistungen infolge ungünstiger Altersstruktur wurden 158.2 Mio. CHF abgerechnet.
Im Anlagebereich resultierte eine erfreuliche Rendite von 11.62% und die Fondsreserve stieg trotz des nicht kostendeckenden Beitragssatzes im Insoivenzbereich wieder auf 674.8 Mio. CHF an.
Ebenfalls einen neuen Höchststand resultierte mit gut 65 000 bearbeiteten Anfragen bei der Zentralsteile. Für diese Personen konnten über 93’000 Guthaben zugeordnet werden. Die Anfragen haben sich in den letzten fünf Jahren praktisch verdoppelt. Hintergrund des starken Anstiegs ist die generelle Meidepflicht von Personen mit einem Vorsorgeguthaben, welche seit 2017 gilt. Im letzten Jahr sind von 1644 Einrichtungen 7.3 Mio. Datenmeldungen erfolgt. Mit rund 9000 Anfragen bei der Verbindungsstelle wurde ebenfalls ein neuer Höchststand erreicht.
UBS-Immobilienblasenindex steigt an
Der Anstieg des Immobilienblasenindex im ersten Quartal lässt sich laut UBS auf drei Entwicklungen zurückführen.
Erstens legten die Preise im ersten Quartal um 1,0 Prozent zu, was dem stärksten Anstieg seit 2014 entsprach. Zweitens ging diese Beschleunigung der Preisanstiege auf dem Eigenheimmarkt mit einem geringeren Anstieg der Haushaltseinkommen einher und die Konsumentenpreise stagnierten. Der Rückgang der Einkommen seit März aufgrund der Corona-Krise ist in diesen Berechnungen noch nicht enthalten. Drittens stiegen die Anträge für Buy-to-let-Investitionen auf ein leicht höheres Niveau als in den Vorquartalen. Stabil war hingegen weiterhin die Entwicklung der Bautätigkeit und der Hypothekarkreditvergabe. Auch das Preis-Miet-Verhältnis zeigte sich kaum verändert.
Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Schweizer Eigenheimmarkt dürften frühestens im laufenden Quartal sichtbar werden. «Wir erwarten einen Rückgang der Transaktionen. Da sowohl Verkäufer als auch Käufer vorsichtiger agieren, ist die Preisfindung erschwert und damit der Einfluss auf die Preisentwicklung nicht eindeutig», sagt Claudio Saputelli, Leiter Swiss & Global Real Estate im UBS Chief Investment Office (CIO). «Gerade in wenig liquiden Segmenten und Regionen dürften Zufall und objektspezifische Eigenschaften einen grösseren Einfluss auf den Transaktionspreis haben als noch im Vorjahr.»
OAK: Leistungen von Wohlfahrtsfonds bei Corona-Kurzarbeit
Die OAK-BV hateine Mitteilung herausgegeben zum Thema “Leistungen von Wohlfahrtsfonds bei Kurzarbeit als Folge der Corona-Pandemie”. Sie stellt fest:
“Die OAK BV erachtet es als mit dem Ziel und Zweck von Wohlfahrtsfonds vereinbar, dass sämtliche Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89a Abs. 7 ZGB Leistungen bei Kurzarbeit als Folge und während der Dauer der Corona-Pandemie übernehmen dürfen.” Dazu sind allerdings eine Reihe von Punkten zu berücksichtigen.
Abschliessend wird festgehalten: “Diese Mitteilungen gelten ausschliesslich für Leistungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit als Folge der Corona-Pandemie. Dies schliesst selbstverständlich nicht aus, dass Wohlfahrtsfonds wie bis anhin im Einzelfall Ermessensleistungen bei Notlagen oder Härtefällen gemäss den statutarischen Bestimmungen erbringen können, unabhängig davon, ob die Notlage oder der Härtefall eine Folge der Corona-Pandemie ist.”
Grenzgängerstatistik Q1 2020
Anfang 2020 hatten etwas mehr als die Hälfte aller Grenzgängerinnen und Grenzgänger ihren Wohnsitz in Frankreich (54,9%). Ebenfalls grosse Anteile wohnten in Italien (23,3%) und Deutschland (18,4%). Über die letzten fünf Jahre hinweg stieg die Anzahl von 292’000 im 1. Quartal 2015 auf 330’000 im 1. Quartal 2020. Dies entspricht einem Wachstum von 13,1%.
Gemeinschaftsstiftung in ausserordentlichen Zeiten
In der NZZ schreibt Peter Fries, Vorsitzender der Geschäftsleitung der PKG-Gemeinschaftsstiftung über die Folgen der Corona-Krise auf die Kasse.
Die gegenwärtige Pandemie hat schmerzliche Liquiditätsengpässe bei den KMU zur Folge. Einerseits betrifft dies die BVG-Beiträge, und andererseits können Geschäfts- und Wohnungsmieten nicht termingerecht beglichen werden. In beiden Fällen ist die PKG-Pensionskasse in Form von Mahnsperren beziehungsweise vorübergehenden Stundungen und Abzahlungsvereinbarungen kulant. Hier leben wir nach der Devise «Man muss reden miteinander». Auf Verzugszinsen wird nach Möglichkeit verzichtet.
Weiter werden Liquiditätsengpässe mit Sonderregeln überbrückt. So können die gesamten Pensionskassenbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) für sechs Monate vollumfänglich mit den vorhandenen Arbeitgeberbeitragsreserven verrechnet werden. Dies geht auf einen Bundesratsbeschluss vom 25. März 2020 zurück.
Arbeitnehmende, die über fünfzig Jahre alt sind und Corona-bedingt den Arbeitsplatz verlieren, werden in Form eines Job-Coachings unterstützt. Arbeitgeber, die Kurzarbeitsentschädigung erhalten, sind verpflichtet, während der Dauer der Kurzarbeit die vollumfänglichen, der normalen Arbeitszeit entsprechenden gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge auszurichten. Sie sind auch berechtigt, die vollen Beitragsanteile der Arbeitnehmenden vom Lohn abzuziehen.
Bei einer Lohnsenkung aufgrund einer Beschäftigungsreduktion werden der versicherte Verdienst und damit auch die Beiträge neu berechnet. Ein besonderes Gewicht wird dem Case-Management beigemessen, das die PKG-Pensionskasse in Zusammenarbeit mit der PKRück anbietet: Die arbeitsunfähigen Versicherten werden trotz Corona begleitet.
Umverteilung per Zivilstand
Die NZZ am Sonntag befasst sich mit mit einem andern Element der BV-Leistungen mit Ungleichbehandlung der Destinatäre: Die Vorteile der Verheirateten. Die Daten stammen von Comparis, welche die NZZaS vorab der Veröffentlichung erhielt.
Eine weitere grosse Umverteilung in der zweiten Säule erfolgt von den Singles zu den Verheirateten. In einer noch unveröffentlichten Studie hat der Online-Vergleichsdienst Comparis errechnet, wie massiv dieser Effekt bei alleinstehenden Männern ausfällt: Demnach verlieren sie im überobligatorischen Bereich rund einen Viertel des Renteneinkommens.
Leo Hug, Vorsorgeexperte von Comparis, führt zwei Gründe an: «Alleinstehende haben eine um vier Jahre tiefere Lebenserwartung als solche in einer festen Beziehung. Zudem müssen sie Leistungen an Hinterbliebene der anderen Versicherten mitfinanzieren, obwohl sie selber keine Angehörigen haben.»
Konkret: Stirbt eine 65-jährige Person, fliesst deren gesamtes Kapital in die Pensionskasse. War der Verstorbene aber verheiratet, so muss die Vorsorgeeinrichtung weiterhin eine Witwen- oder Witwerrente bezahlen, welche meist 60% der Altersrente beträgt. Bei manchen Kassen gilt dies ebenso für Konkubinatspaare.
Kapitalmärkte im April – V? U?
Der Pictet-Index 2015 gibt einen Eindruck von der raschen Teil-Erholung des Kapitalmarkts gemäss Pictet BVG-15 bis Ende April, was wiederum Anlass für Skepsis unter Marktbeobachtern war. Zu schön um wahr zu sein?
Aon to cut salaries
Aon said on 27 April it was cutting salaries of its executives and most of its employees, and suspending its stock repurchase programme, as it looks to preserve financial flexibility amid the Covid-19 pandemic.
In a letter to employees, chief executive Greg Case said effective 1 May, the professional services company’s named executives will take a 50% salary cut, while 70% of employees will take a 20% salary reduction.
The company said it has also curtailed spending on contractors and third-party vendors and has reduced discretionary expenses related to client service. Aon said it intends to preserve its dividend.
The stock, which was still inactive in premarket trading, has dropped 17.2% over the past three months, while the S&P 500 has lost 12.5%.
Fachmesse / Symposium auf 2021 verschoben
Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Fachmesse 2. Säule/Vorsorge-Symposium 2020 nicht statt.
Einzelne für das Vorsorge-Symposium geplante Inhalte werden online zugänglich gemacht, weitere Informationen dazu folgen. Die Fachmesse wird zusammen mit dem Vorsorge-Symposium am 9. und 10. Juni 2021 in Zürich stattfinden.
Der Salon PPS 2021 in Lausanne entfällt. Das Vorsorge-Symposium in Zürich wird sich gezielt auch an Besucherinnen und Besucher französischer Muttersprache richten, wie dies bereits für dieses Jahr geplant war.
CS PK-Index Q1 2020
Im Berichtsquartal nimmt der CS-Pensionskassen Index um 13.32 Punkte resp. –7,16% ab; dies ist das erste nicht positive Quartal seit dem 4. Quartal 2018. Per 31. März 2020 steht der Index bei 172,81 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Der März (–5,49%) war der schlechteste Monat, gefolgt vom Februar (–2,26%) und vom Januar (+0,51%). Seit Beginn der Aufzeichnung war die Performance nur im 3. Quartal 2001 mit –7.91% noch geringer.
Der Hauptanteil der negativen Entwicklung im ersten Berichtsquartal ist den Aktien (–5,45%) zuzuschreiben. Die Schweizer Aktien haben einen Renditebeitrag von –1,58% und die ausländischen einen Beitrag von –3,86% erzielt. Auch bei den Immobilien ist die Entwicklung negativ. Mit einem Beitrag von –0,42% haben diese nicht an das positive Resultat des Vorquartals anschliessen können.
Die Obligationen (inklusive Wandelanleihen) haben das Resultat mit einem Beitrag von –1,02% gedrückt. Alternative Anlagen und sonstige Anlagen waren eher unauffällig, aber dennoch negativ. Die Liquidität war hingegen leicht positiv.
CS-Index
Ueli Maurer und die Milliarden
Bundesrat Maurer hat der NZZ ein bemerkenswertes Interview gegeben. Er steht dem einschneidenden Regime gegen das Virus skeptisch gegenüber. Er plädiert für eine rasche, unkomplizierte Öffnung der Restaurants. Und er skizziert, wie schwierig es wird, die Corona-Schulden wieder loszuwerden. Auszüge:
Herr Maurer, Sie sind als Finanzminister in der Corona-Krise so etwas wie der Retter der Nation – gefällt Ihnen diese Rolle?
Nein, ganz und gar nicht. Mein Auftrag wäre ja eigentlich, auf das Geld aufzupassen. Aber das ist zurzeit ziemlich schwierig. Wir werden dieses Jahr voraussichtlich ein Defizit von 30 bis 50 Milliarden Franken machen, je nachdem, wie sich die Arbeitslosigkeit und die Kurzarbeit entwickeln. Schon das allein ist dramatisch. Hinzu kommen die verbürgten Überbrückungskredite für Firmen von maximal 40 Milliarden Franken. Angesichts dieser Summen ist es mir als Finanzminister nicht mehr wohl in meiner Haut.
Gehen Sie davon aus, dass der Bund für die Bürgschaften noch mehr Geld bereitstellen muss?
Dies ist in jeder Hinsicht die entscheidende Frage: Wie lange wird diese Phase noch dauern, in der wir die Wirtschaft so stark zurückbinden? Jede Rückkehr zur Normalität – natürlich immer unter Einhaltung der gesundheitlichen Vorgaben – ist extrem wichtig. Jeder Tag, den wir warten, kostet uns Millionen. Wir müssen uns im Bundesrat sehr genau überlegen, wie wir hier die Prioritäten in den nächsten Wochen setzen.
Sprich: Sie persönlich würden den Restaurants und Bars sofort erlauben, wieder den Betrieb aufzunehmen.
Vielleicht nicht gerade sofort, aber ich wäre froh, wenn wir rasch vorwärtsmachen könnten. Aus meiner Sicht braucht es hier keine grossen staatlichen Vorgaben, sondern wir können auf die Eigenverantwortung der Wirte zählen. Es ist in ihrem Interesse, dass bei ihnen die Hygiene- und Distanzregeln eingehalten werden. Sonst haben sie keine Gäste.
Ihre Skepsis ist nicht zu überhören. Ist der Bundesrat aus Ihrer Sicht mit den einschneidenden Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu weit gegangen?
Ich trage alle Entscheide mit, die der Bundesrat gefällt hat. Aber es stimmt, dass ich frühzeitig darauf hingewiesen habe, welch enorme wirtschaftlichen Schäden wir damit anrichten. Das ist auch meine Aufgabe als Finanzminister. Man darf nicht einfach die Augen vor den Kosten verschliessen. Aber angesichts der gesundheitlichen Risiken haben wir uns für dasselbe Vorgehen entschlossen wie viele andere Länder. Ich frage mich, ob das wirklich notwendig war. Gerade am Montag habe ich mit meiner schwedischen Amtskollegin telefoniert. Dort lebt man mehr oder weniger normal weiter. Das Bruttoinlandprodukt ist viel weniger stark eingebrochen. Ich bin gespannt, wie Schweden mit seiner liberalen Strategie aus dieser Krise herauskommen wird.
ZKB verkauft BVG-Verwaltungsgeschäft der Swisscanto an die PFS
Nachdem die Zürcher Kantonalbank vor fünf Jahren bereits das Experten-Beratungsgeschäft der Swisscanto an die neue Prevanto resp. deren Partner verkauft hatte, werden nun auch die Pensionskassenverwaltung incl. die Flex-Sammelstiftungen verkauft. Diese gehen an die PFS Pension Fund Services in Glattbrugg. In der Pressemitteilung der ZKB heisst es:
Die Zürcher Kantonalbank verkauft das BVG-Verwaltungsgeschäft der Swisscanto Vorsorge AG (SVAG) an die PFS Pension Fund Services AG (PFS), einer führenden Anbieterin im Bereich Pensionskassenverwaltung. Gleichzeitig beteiligt sich die Zürcher Kantonalbank mit 20% an der PFS und bleibt mit dem Geschäft eng verbunden. Die Transaktion wird per Ende Juni 2020 abgeschlossen werden. Über die finanziellen Details der Transaktion wurde Stillschweigen vereinbart.
Heinz Kunz, Verwaltungsratspräsident der SVAG, sagte zum Verkauf: «Das BVG Verwaltungsgeschäft ist in einem sich konsolidierenden Markt stark im Umbruch. Die Grösse und damit Skaleneffekte spielen für künftige, noch attraktivere digitale Verwaltungslösungen eine zentrale Rolle. (…)
Urs Ackermann, CEO der PFS, meinte: «Das BVG-Verwaltungsgeschäft der SVAG und unser Portfolio ergänzen sich ideal. Während die PFS eine moderne IT-Architektur einbringt und ein starkes Standbein im Management von autonomen Pensionskassen hat, ist die SVAG im Bereich Sammelstiftungen gut positioniert. Mit dem Zusammengehen stossen wir unter die Top 5 im Markt vor und sind für künftiges Wachstum in einem sich konsolidierenden Markt optimal aufgestellt. Davon profitieren nicht zuletzt unsere Kunden.»
Im Zuge der Transaktion wird auch Zurich als strategischer Partner der PFS ins Aktionariat der konsolidierten Gesellschaft mit einem Anteil von rund 8% aufgenommen. Damit verfügt die PFS über zwei starke Ankeraktionäre. Die Aktienmehrheit bleibt im Besitz der geschäftsführenden Partner und Mitarbeitenden.
Nicht Teil der Transaktion ist der Bereich der SVAG, der Dienstleistungen für Vorsorgestiftungen der Säule 3a und Freizügigkeitsstiftungen erbringt. Im Besonderen sind dies die Depotverwaltung und die Administration von Versicherungspolicen. Dieser Teil verbleibt im Konzern der Zürcher Kantonalbank. Zudem bleibt die Swisscanto-Pensionskassenstudie in der Swisscanto, was das weiterhin hohe Commitment der Zürcher Kantonalbank und Swisscanto für den gesamten Vorsorgebereich unterstreicht.
Einer der grössten Anbieter im Bereich Pensionskassenmanagement entsteht
Durch das Zusammengehen des BVG-Verwaltungsgeschäfts der SVAG und der PFS können Skaleneffekte realisiert werden und es entsteht mit rund 80 Mitarbeitenden ein führender Anbieter im Markt, der 60 Vorsorgeeinrichtungen mit über 65’000 Destinatären und einem Vorsorgevermögen von CHF 15 Mrd. zu seinen Kunden zählt.Sämtliche 35 Mitarbeitenden des BVG-Verwaltungsgeschäfts der SVAG werden von der PFS übernommen. Der bisherige Geschäftsführer der SVAG, Reto Siegrist, tritt in die Geschäftsleitung der PFS ein.