Die NZZ am Sonntag befasst sich mit mit einem andern Element der BV-Leistungen mit Ungleichbehandlung der Destinatäre: Die Vorteile der Verheirateten. Die Daten stammen von Comparis, welche die NZZaS vorab der Veröffentlichung erhielt.

Eine weitere grosse Umverteilung in der zweiten Säule erfolgt von den Singles zu den Verheirateten. In einer noch unveröffentlichten Studie hat der Online-Vergleichsdienst Comparis errechnet, wie massiv dieser Effekt bei alleinstehenden Männern ausfällt: Demnach verlieren sie im überobligatorischen Bereich rund einen Viertel des Renteneinkommens.

Leo Hug, Vorsorgeexperte von Comparis, führt zwei Gründe an: «Alleinstehende haben eine um vier Jahre tiefere Lebenserwartung als solche in einer festen Beziehung. Zudem müssen sie Leistungen an Hinterbliebene der anderen Versicherten mitfinanzieren, obwohl sie selber keine Angehörigen haben.»

Konkret: Stirbt eine 65-jährige Person, fliesst deren gesamtes Kapital in die Pensionskasse. War der Verstorbene aber verheiratet, so muss die Vorsorgeeinrichtung weiterhin eine Witwen- oder Witwerrente bezahlen, welche meist 60% der Altersrente beträgt. Bei manchen Kassen gilt dies ebenso für Konkubinatspaare.

Hug hat den Zusammenhang an einem konkreten Beispiel durchgerechnet: Als Basis dient eine Pensionskasse, die ihren Versicherten einen mittleren Umwandlungssatz von 4,98% gewährt. Bei einem angesparten Alterskapital von 500’000 Fr. führt dies somit zu einer jährlichen Rente von 24’900 Fr.

Effektiv hätte ein unverheirateter männlicher Versicherter aber Anrecht auf einen kalkulatorischen Umwandlungssatz 6,65%, basierend auf der tieferen Lebenserwartung und der wegfallenden Witwenrente. Dies hätte eine deutlich höhere Jahresrente von 33’250 Fr. zur Folge.

Vereinzelt bieten Pensionskassen die Möglichkeit an, eine höhere Altersrente zu wählen. Dafür wird im Gegenzug die Absicherung für die Hinterbliebenen gekürzt. Ein solches Modell hat zum Beispiel die Pensionskasse des Kantons Zürich eingeführt. «Wo kein solches Angebot besteht, empfehle ich Alleinstehenden, vor der Pensionierung einen Teil des Guthabens als Kapital zu beziehen und selber anzulegen», sagt Comparis-Experte Hug.

  NZZaS