AWP Soziale Sicherheit hat Daniel Dürr, Geschäftsführer des Sicherheitsfonds BVG, zu dessen Aufgaben und Vorgehen befragt.
Was sind die Hauptgründe für Insolvenzen?
Die häufigsten Gründe für Insolvenzleistungen lassen sich in drei Kategorien einteilen. Erstens können nicht bezahlte Beiträge der angeschlossenen Arbeitgeber zu Insolvenzen führen. Das ist o§ bei Insolvenzeingaben der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen sowie der Auffangeinrichtung BVG der Fall. Zweitens können auch Verluste auf Vermögensanlagen Insolvenzleistungen aus-lösen. In diesen beiden Kategorien kann die Insolvenz aber nur unter der Voraussetzung gemeldet werden, dass eine Sanierung nicht mehr möglich ist. Die dritte Kategorie betrifft die reinen Rentenkassen, bei denen der ehemalige Arbeitgeber nicht mehr besteht. Bei solchen Kassen kann bereits die Anpassung der technischen Grundlagen zur Unterdeckung und dann zur Insolvenz führen
Hat sich das Insolvenzrisiko durch die Corona-Krise bei autonomen Kassen ohne Rückversicherung erhöht?
Das lässt sich so nicht beantworten. Sowohl bei Unterdeckung als auch bei ausstehenden Beiträgen müssen in erster Linie Sanierungsmassnahmen eingeführt werden. Erst wenn die Vorsorgeeinrichtung zahlungs- und sanierungsunfähig ist, kann sie Insolvenzleistungen des Sicherheitsfonds BVG beanspruchen. Ein Beispiel: Infolge der Finanzkrise Ende 2008 sind zwar viele Kassen in Unterdeckung gerutscht. Die meisten von ihnen konnten aber in den Folgejahren die volle Deckung wieder erreichen.
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