imageIn der NZZ schreibt Peter Fries, Vorsitzender der Geschäftsleitung der PKG-Gemeinschaftsstiftung über die Folgen der Corona-Krise auf die Kasse.

Die gegenwärtige Pandemie hat schmerzliche Liquiditätsengpässe bei den KMU zur Folge. Einerseits betrifft dies die BVG-Beiträge, und andererseits können Geschäfts- und Wohnungsmieten nicht termingerecht beglichen werden. In beiden Fällen ist die PKG-Pensionskasse in Form von Mahnsperren beziehungsweise vorübergehenden Stundungen und Abzahlungsvereinbarungen kulant. Hier leben wir nach der Devise «Man muss reden miteinander». Auf Verzugszinsen wird nach Möglichkeit verzichtet.

Weiter werden Liquiditätsengpässe mit Sonderregeln überbrückt. So können die gesamten Pensionskassenbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) für sechs Monate vollumfänglich mit den vorhandenen Arbeitgeberbeitragsreserven verrechnet werden. Dies geht auf einen Bundesratsbeschluss vom 25. März 2020 zurück.

Arbeitnehmende, die über fünfzig Jahre alt sind und Corona-bedingt den Arbeitsplatz verlieren, werden in Form eines Job-Coachings unterstützt. Arbeitgeber, die Kurzarbeitsentschädigung erhalten, sind verpflichtet, während der Dauer der Kurzarbeit die vollumfänglichen, der normalen Arbeitszeit entsprechenden gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge auszurichten. Sie sind auch berechtigt, die vollen Beitragsanteile der Arbeitnehmenden vom Lohn abzuziehen.

Bei einer Lohnsenkung aufgrund einer Beschäftigungsreduktion werden der versicherte Verdienst und damit auch die Beiträge neu berechnet. Ein besonderes Gewicht wird dem Case-Management beigemessen, das die PKG-Pensionskasse in Zusammenarbeit mit der PKRück anbietet: Die arbeitsunfähigen Versicherten werden trotz Corona begleitet.

  NZZ / PKG