Anspruch auf Weiterversicherung bereits ab August
Der ASIP informiert in einem Nachtrag zur Fachmitteilung 124 über die Vorverlegung des Anspruchs auf Weiterversicherung nach arbeitgeberseitiger Kündigung.
Das Parlament hat im Rahmen der Beratungen des Covid-19-Gesetzes beschlossen, dass neu auch Versicherte, die bereits nach dem 31. Juli 2020 nach Vollendung des 58. Altersjahres aufgrund einer arbeitgeberseitigen Kündigung des Arbeitsvertrages aus der obligatorischen Versicherung ausgeschieden sind bzw. ausscheiden, ab dem 1. Januar 2021 die Weiterführung ihrer Versicherung nach Art. 47a BVG beantragen können.
Gemäss Art. 8 Abs. 2 FZG müssen die VE bei Austritt die Versicherten darauf hinweisen, wie der Vorsorgeschutz erhalten werden kann. Die Versicherten sind insbesondere darauf aufmerksam zu machen, wie diese den Vorsorgeschutz für den Todes- und Invaliditätsfall beibehalten können. Dazu gehört bei arbeitgeberseitiger Kündigung ab Alter 58 auch der Hinweis auf die Weiterversicherungsmöglichkeit gemäss Art. 47a BVG nach dem 31. Juli 2020.
Dabei ist es empfehlenswert, diese Informationen in den (digitalisierten) Austrittsprozess einzubauen und die notwendigen Formulare auf der Website aufzuschalten, unter Hinweis darauf, dass Art. 47a BVG erst ab
1. Januar 2021 in Kraft treten wird.
The road to digital pensions
Martin Eling, director of the Institute of Insurance Economics and professor in insurance management at the University of St Gallen, receives a letter from his pension fund every year. The document describes his situation at retirement age.
“The fact that I receive a letter by regular mail once a year is not what I expect in terms of digitisation in 2020,” he says. “There is still little digitisation in the Swiss pension fund sector compared to other sectors”.
Eling and his colleague at the University of St. Gallen, Christoph Jaenicke, have conducted a study on the new labour market and its consequences on the pension system. The study, Eling says, is a message to politics to act on the digital transformation of the pension system.
Switzerland has a decentralised structure with about 1,500 pension funds, many small, lacking potential to put in place digital architectures. The solution, according the study, is to build a portal whereby insured members can find relevant information on pensions across the different pillars of the system.
“I don’t believe anyone in Switzerland knows what to expect for their pension when they retire. Nobody has a clear view,” Eling says.
His portal would give a transparent view on pension provision by comparing income, family situation and other benchmarks to give members a better idea of what they might expect when they retire.
Klima-Allianz verteilt Noten
Die NZZaS publiziert die Ergebnisse einer Bewertung des Anlageverhaltens von Schweizer Pensionskassen durch die Klima-Allianz. Die NZZ am Sonntag schreibt dazu:
Das Fazit der Untersuchung: 56% des analysierten Vorsorgekapitals werden laut Klima-Allianz von Einrichtungen verwaltet, die Klimarisiken im Anlageprozess nicht berücksichtigen. Ihre Ampel steht auf Rot. Bei 37% des Kapitals leuchtet die Ampel orange: Diese Pensionskassen beginnen, ihre Anlagepolitik in Einklang mit dem Klimaschutz zu bringen, und schliessen zum Beispiel Kohlefirmen aus.
Ein grünes Licht gibt es für 7% der Gelder. Diese Pensionskassen passen ihre Investitionsstrategien den Zielen des Pariser Klimaabkommens an. Dieses will die Klimaerwärmung auf deutlich unter 2 Grad begrenzen.
Zweite Säule mit Besentanz
Die “Deutschen Pensions & Investmentnachrichten” haben einen Bericht über die 2. Durchführung des “Institutional Assets Swiss Pension Forum” des FAZ-Fachverlags aufgeschaltet. Das Forum beschäftigte sich mit der Frage, wie die Zukunft der beruflichen Vorsorge aussieht und wo sie im internationalen Vergleich steht. Es war mit zahlreichen prominenten Teilnehmern bestückt – u.a. Hanspeter Konrad, Peter Zanella, Markus Hübscher. Den Schlusspunkt setzte Beat Kappeler. Aus seiner Sicht wird die Geldflut kein gutes Ende nehmen, denn die Staatsausgaben und deren Defizite seien nicht mehr durch Steuern irgendwelcher Art finanzierbar. Kappeler nennt die Folgen der Geldschwemme mit Nullzinsen, steigenden Wertpapierkursen und Immobilienpreisen eine “synthetische Herstellung von Wohlstand”. Wie lange das noch so weiter geht, kann auch er nicht sagen. Es sei so “wie beim Besentanz”, aber im Moment seien wir “noch alle ruhig gestellt”.
Todesfallstatistik im Schatten der Pandemie
UBS-Lohnumfrage: Löhne steigen 2021 um 0,3 Prozent
Die 325 von UBS befragten Unternehmen erwarten für das Jahr 2021 eine durchschnittliche nominale Lohnerhöhung von 0,3 Prozent. Das Lohnwachstum dürfte damit wesentlich tiefer ausfallen als in 2020. Für das laufende Jahr geben die befragten Unternehmen eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 0,8 Prozent an. Real ist die Differenz gar weitaus grösser. Die Frankenaufwertung und der starke Fall des Ölpreises führen 2020 zu einer negativen Jahresteuerung. Mit der Erholung der Wirtschaft und möglicherweise höheren Ölpreisen im kommenden Jahr dürfte die Jahresteuerung hingegen wieder leicht positiv ausfallen. Die UBS-Ökonomen rechnen mit einer Teuerung von -0,6 Prozent für 2020 und 0,2 Prozent für 2021. Damit dürfte das Lohnniveau 2020 real um 1,4 Prozent, 2021 aber um lediglich 0,1 Prozent ansteigen.
Überbrückungsleistungen: Verordnung geht in die Vernehmlassung
Der Bundesrat hat die Verordnung zum neuen Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) in die Vernehmlassung geschickt. Sie regelt im Detail die Bedingungen für den Anspruch auf Überbrückungsleistungen sowie die Berechnung der Leistungen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. Februar 2021.
Die Verordnung (ÜLV) regelt insbesondere das vorzeitige Ende des Anspruchs auf ÜL. Bei Personen, bei denen absehbar ist, dass sie nach der Pensionierung im AHV-Alter EL erhalten werden, endet der Anspruch auf ÜL, wenn sie ihre Altersrente vorbeziehen können. Gemäss ÜLV hat die Prüfung auf EL-Anspruch von Amtes wegen zu erfolgen. Damit soll garantiert werden, dass dieser Prozess rechtzeitig in die Wege geleitet wird.
Geregelt wird in der ÜLV auch, wie das Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge berücksichtigt wird. Anspruch auf ÜL haben Personen, deren Reinvermögen 50’000 Franken (Ehepaare: 100’000 Franken) nicht übersteigt. Guthaben der beruflichen Vorsorge bis zu 500’000 Franken werden nicht zum Reinvermögen gezählt.
Steigende Bedeutung der EL mit dem Alter
In der Schweiz schätzen die meisten Personen ab 65 Jahren ihre finanzielle Lage positiv ein. Geringe Einkommen können häufig durch finanzielle Reserven ergänzt werden. Innerhalb der älteren Bevölkerung gibt es jedoch grosse Unterschiede. Personen, deren Einkommen primär aus Renten der 1. Säule besteht, sind in mehreren der betrachteten Lebensbereiche schlechter gestellt. Auch bei Personen ohne nachobligatorische Ausbildung, Alleinlebenden und ausländischen Personen kumulieren sich die Anzeichen, dass die finanziellen Mittel im Alter knapp oder sogar unzureichend sind.
Neuer Bündner Vorsorgedienstleister
Die Diventa AG wurde als 100%-Tochter der Graubündner Kantonalbank gegründet. Mit dem Engagement von weiteren Partnern aus der Region sowie dem Management soll mit dem «Bündner-Vorsorge-Hub» der “führende Marktplatz für professionelle Vorsorgedienstleistungen in der zweiten Säule” werden. Die Zusammenarbeit mit der Beratungsgesellschaft für die zweite Säule AG soll die systemtechnischen und fachlichen Voraussetzungen für den Start am 1. Januar 2021 sicherstellen.
CERN pension fund CEO to step down
IPE. Matthew Eyton-Jones has announced his intention to step down as chief executive officer of the CHF4.5bn (€4.1bn) CERN pension fund in July 2021.
He will have completed two three-year terms in office at the scientific research institution’s pension fund.
In a statement, Eyton-Jones said he was invited by the CERN Council to apply for a third term of office but for personal reasons has decided to relocate from Switzerland to the UK in the second half of 2021. He did not make any statement about his future plans.
CS PK-Index Q3 2020
Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (seit 1. Januar 2017 auf 1 % p. a.) ist im Berichtsquartal um 0,39 Punkte (respektive 0,25%) auf den Stand von 156,32 Punkten gestiegen, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt somit im dritten Quartal 2020 1,82% über der BVG-Vorgabe.
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index seit 1. Januar 2000 beträgt per 30. September 2020 3,05%. Demgegenüber steht eine annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2,18%.
Zinsniveau – Tiefer für immer?
Christian Dreyer nimmt eine Forschungsarbeit der Bank of England über die Entwicklung der globalen Realzinsen über die letzten 700 Jahre zum Ausgangspunkt seiner Überlegungen zur Frage, ob die aktuelle Situation als Anomalie eine Ausnahme darstellt oder nicht vielmehr im Rahmen eines säkularen Trends liegt. Die obige Grafik gibt bereits eine erste Antwort.
Sein Fazit: “Wir dürfen die Zukunft der Altersvorsorge nicht in der Hoffnung aufs Spiel setzen, dass die Zinsen bald wieder auf ein «normales» Niveau zurückkehren. Ein solches Niveau gibt es nicht. Wenn der Zins tatsächlich das Mass von Knappheit oder Überfluss des Kapitals darstellt, so sind wir über die Jahrhunderte einen weiten Weg hin zum Überfluss gewandert. Vielleicht wird es ja tatsächlich bald so sein, dass Kapital für sich allein keine Rente mehr verdient, sondern nur noch sein kreativer Einsatz. Es wird schwieriger, Kapitalist zu sein.”
Covid-19 und die Pensionskassen
Mehrere neuere Veröffentlichungen im Zusammenhang mit COVID-19 oder der Anpassung der Gesetzgebung an finanzielle und versicherungsmathematische Entwicklungen betreffen Vorsorgeeinrichtungen. Die wichtigsten davon hat Aon in einer Mitteilung zusammengefasst.
Rentnerbestände als Herausforderung
Rentnerbestände stellen in der beruflichen Vorsorge aus diversen Gründen eine Herausforderung dar. Eine Übertragung von Rentnerbeständen an eine andere Vorsorgeeinrichtung zur Konsolidierung von Rentnerbeständen kann aus Sicht der abgebenden Vorsorgeeinrichtung eine attraktive Lösung darstellen, finanzielle Risiken zu reduzieren. Es gibt Anzeichen im Markt, dass solche Transfers vermehrt möglich sein könnten. Richard Köppel, PwC, gibt eine Übersicht über Problematik und neue Lösungsansätze.
BVK senkt technischen Zins auf 1,75%
Per 1. Januar 2022 senkt die BVK den technischen Zinssatz von 2 auf 1,75 Prozent. Damit einhergehend werden die Umwandlungssätze um durchschnittlich 0,15 Prozentpunkte reduziert.
Die Abfederungsmassnahmen bestehen darin, dass alle Aktivversicherten ab dem 1. Januar 2022 während fünf Jahren monatlich Aufwertungsgutschriften erhalten. Diese Aufwertungsgutschriften betragen zwischen 2 und 3,2 Prozent des Sparguthabens per Ende 2021. Für Versicherte ab Alter 55 konnte die Rentenkürzung damit auf 0 bis 2 Prozent beschränkt werden. Zusätzlich wird BVK-Versicherten, die im Jahr 2021 das 60. Altersjahr erreichen, die Rente garantiert, die sie bei einer Pensionierung am 31. Dezember 2021 zugute hätten. «Mit diesem Frankenbesitzstand soll niemand frühzeitig in Pension gedrängt werden», sagt Geschäftsführer Thomas Schönbächler.








