imagePer 1. Januar 2022 senkt die BVK den technischen Zinssatz von 2 auf 1,75 Prozent. Damit einhergehend werden die Umwandlungssätze um durchschnittlich 0,15 Prozentpunkte reduziert.

Die Abfederungsmassnahmen bestehen darin, dass alle Aktivversicherten ab dem 1. Januar 2022 während fünf Jahren monatlich Aufwertungsgutschriften erhalten. Diese Aufwertungsgutschriften betragen zwischen 2 und 3,2 Prozent des Sparguthabens per Ende 2021. Für Versicherte ab Alter 55 konnte die Rentenkürzung damit auf 0 bis 2 Prozent beschränkt werden. Zusätzlich wird BVK-Versicherten, die im Jahr 2021 das 60. Altersjahr erreichen, die Rente garantiert, die sie bei einer Pensionierung am 31. Dezember 2021 zugute hätten. «Mit diesem Frankenbesitzstand soll niemand frühzeitig in Pension gedrängt werden», sagt Geschäftsführer Thomas Schönbächler.

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