Thomas Hengartner erläutert in der Finanz und Wirtschaft die Grundlagen der Führung und Verwaltung von Pensionskassen. Besonderes Gewicht wird auf auf den Aspekt der Aus- und Weiterbildung der Stiftungsräte gelegt.

Aus- und Weiterbildung werden gemäss Vorsorgegesetz verlangt, aber die Erfüllung dieses Auftrags überlassen Gesetz und Aufsicht dem Individuum. Als Disziplinierung wirkt, dass Stiftungsräte gesetzlich unbeschränkt persönlich haften für der Pensionskasse absichtlich oder fahrlässig verursachte Schäden. Angebote fachlicher Weiterbildungen von Fachorganisationen, Verbänden und Finanzinstituten sind zahlreich. «Die Informationstage des BVS werden jährlich von rund tausend Personen besucht», beschreibt Eberle.

Doch die Zahl autonomer betrieblicher Pensionskassen schrumpft seit Jahren – seit 2009 um ein Drittel auf nun weniger als 1500 Institutionen. «Bei diesem Typ Vorsorgeeinrichtung sind in unserem Zuständigkeitsbereich nur noch etwa 30% der versicherten Personen», weiss Eberle. Die grosse Mehrheit hat über ihren Arbeitgeber die berufliche Vorsorge bei einer Sammelstiftung oder Gemeinschaftspensionskasse.

Einer solchen Pensionskasse für KMU beizutreten, beschliessen angesichts der Anforderungen an die Führung und an die rentable Anlage der Vorsorgevermögen selbst mittlere Firmen zusammen mit der Belegschaft. Dass Sammelstiftungen und Gemeinschaftseinrichtungen im Wettbewerb um den Anschluss weiterer KMU stehen, kann selbstverständlich für die Suche nach dem passenden oder dem günstigsten Anbieter genutzt werden. Gemäss Eberle stellen diese Grosskassen wegen ihrer wettbewerblichen Situation die Aufsichtsbehörde vor die Herausforderung, die Wirksamkeit der Strukturen und Kontrollen besonders aufmerksam zu prüfen. BVS beaufsichtigt knapp siebenhundert Einrichtungen der beruflichen Vorsorge der Kantone Zürich und Schaffhausen. Regelmässig bei allen kontrolliert wird, dass sie gesetzeskonform organisiert sind.

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