Der Pensionskassenverband ASIP ist mit den Entscheiden der SGK-N zwar nicht besonders glücklich, sieht aber immerhin positive Aspekte. Der Verband schreibt in einer Mitteilung:

Mittelweg/ASIP begrüsst, dass im neuen Vorschlag der SGK-N nicht im Giesskannenprinzip Rentenzuschläge verteilt werden, sondern zielgerichtet mit Fokus auf die rund 14 Prozent aller Versicherten, die tatsächlich von einer Umwandlungssatzsenkung betroffen sind. Dadurch wird wenigstens zu Teilen verhindert, dass Neurentnerinnen und Neurentner eine unnötige Überkompensation erhalten.

Im Vergleich zum Vorschlag von Mittelweg/ASIP entstehen durch die zwar geringere, aber nach wie vor vorhandene Überkompensation jedoch Mehrkosten. Mittelweg/ASIP schlägt daher weiterhin keine pauschalen Rentenzuschläge, sondern prozentuale Zuschläge vor.

Mittelweg/ASIP lehnt ein zentrales Modell mit der Finanzierung aller Zuschüsse durch eine zentrale Stelle wie den Sicherheitsfonds weiterhin dezidiert ab. Die zentrale Finanzierung bestraft jene Vorsorgeeinrichtungen und deren Versicherte, die im Rahmen der Sozialpartnerschaft bereits Massnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Renten getroffen haben. Zusätzlich führt dieses Modell durch erhöhte BVG-Beiträge erneut zu einer Umverteilung von der aktiven Generation hin zu den Neurentnerinnen und Neurentnern.

Bei der Finanzierung soll – wie durch die SGK ermöglicht – auf die Rückstellungen zurückgegriffen werden, die alle Pensionskassen extra für diesen Zweck bilden mussten. „Es macht keinen Sinn, neue Lohnabzüge einzufordern und somit die Lohnkosten zu verteuern, um finanzielle Mittel einzutreiben, die schon längst vorhanden sind. Versicherte und Arbeitgeber würden unnötig ein zweites Mal zur Kasse gebeten“, so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Falls es Pensionskassen gibt, bei denen die heutigen Rückstellungen nicht reichen würden, wäre eine Härtefall-Lösung über den Sicherheitsfonds denkbar.

  Mitteilung ASIP