Lukas Müller-Brunner, Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherung beim Schweiz. Arbeitgeberverband, kritisiert den Entscheid der BVG-Kommission, den Mindestzins für 2022 bei 1 Prozent zu belassen.

Aus Sicht der Arbeitgeber, die sich für eine deutliche Reduktion eingesetzt haben, ist dieses Resultat wenig überzeugend. Zum einen wird der Zinssatz zwar heute festgelegt, hat aber eine Garantiefunktion für das gesamte Berichtsjahr 2022. Ob und wie die Märkte ihre Hausse fortsetzen werden, steht bekanntlich in den Sternen, womit die heutigen Entwicklungen nur bedingt ein guter Indikator für die Situation Ende nächsten Jahres sein kann.

Allein schon aus diesem Grund wäre eine vorsichtige Festlegung des Mindestparameters sinnvoll. Zum anderen nimmt insbesondere für Vorsorgeeinrichtungen, die innerhalb oder nahe an den gesetzlichen Mindestparametern operieren, der Druck stetig zu. Zu denken ist nicht nur an die – wenn auch inzwischen schwächer – zunehmende Lebenserwartung, sondern vor allem an die grundlegenden Verschiebungen im Versichertenbestand.

So stehen viele Schweizer Pensionskassen vor einer regelrechten Pensionierungswelle durch die Babyboomer Generation. Diese dürfte in den nächsten Jahren den Anteil der Rentenkapitalien an der gesamten Bilanzsumme erhöhen und damit die Sanierungsfähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen laufend verschlechtern – was erneut ein Grund wäre, die Kassen durch den Mindestzinssatz nicht noch mehr einzuengen. Die Warnrufe der Arbeitgeber verhallten in der Kommission allerdings ungehört.

  Mitteilung SAV