Mitg. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2022 bei 1% zu belassen.

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.25% bis 1.25%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine klare Mehrheit für 1% ausgesprochen. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Die Formel der BVG-Kommission, welche diese gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt, ergibt per Ende Juli 2021 aufgrund der positiven Marktentwicklung trotz tiefer Zinsen 1.3%. Daneben werden weitere Rahmenbedingen berücksichtigt. Diese umfassen die Tragbarkeit des Satzes für die Vorsorgeeinrichtungen in Bezug auf die Erträge, die sie selbst auf dem Finanzmarkt erzielen können.

  Mitteilung Kommission