Hansueli Schöchli berichtet in der NZZ detailliert über die Entscheide der SGK-N zur BVG-Reform.

Im Parlament scheint diese Rentengiesskanne [kollektiv finanzierter Rentenzuschlag] nicht mehrheitsfähig zu sein. Die Sozialkommission des Nationalrats hat diese Woche zwar wesentliche Konzepte des Bundesratsvorschlags akzeptiert; dazu zählen etwa Änderungen bei den prozentualen Lohnabzügen verschiedener Altersgruppen (Erhöhung bei den Jüngeren, Reduktion bei den Älteren) sowie die Erhöhung des BVG-versicherten Jahreslohns (Beträge bereits ab 12’548 Franken statt erst ab 25’095 Franken).

Doch bei der zentralen Kontroverse über das Ausmass der «Kompensationen» für die Senkung des Umwandlungssatzes folgte die Kommission der Regierung nicht. Sie unterstützte mit 14 zu 10 Stimmen einen Antrag von Thomas de Courten (svp, Basel-Landschaft), der an einen Vorschlag des Schweizerischen Versicherungsverbands angelehnt war.

Gemäss dem obsiegenden Antrag sollen nur Neurentner mit relativ wenig überobligatorischem Alterskapital einen Rentenzuschlag erhalten; typischerweise trifft dies auf Versicherte in Tieflohnsektoren zu. Zudem sind die Zuschläge auf 15 Übergangsjahrgänge begrenzt. Diese Zuschläge betragen 2400 Franken pro Jahr für die ersten fünf Übergangsjahrgänge, 1800 Franken für die nächsten fünf Jahrgänge und 1200 Franken für die folgenden fünf Jahrgänge.

Technisch ist die Lösung etwas kompliziert. Aber im Prinzip soll es nur für jene Versicherte einen Zuschlag geben, die als Folge der Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes einen Rentenreduktion zu gewärtigen hätten. (…)

Die Nationalratskommission entschied sich für eine mittlere Variante: Mit dieser gibt es neue Quersubventionierungen, doch das Ausmass wäre deutlich geringer als bei der Bundesratsvariante. Die Kommission will die Kosten der Rentenzuschläge zum Teil via BVG-Sicherheitsfonds sozialisieren. Vorgesehen sind Zusatzbeiträge durch alle Kassen von bis zu 0,4 Prozent des BVG-Lohnsumme. Betroffen sind jene Jahreslohnanteile, die 12’548 Franken übersteigen – bis zum maximal versicherten Lohn von 86’040 Franken.

Jene Kassen, die aufgrund der Senkung des Mindestumwandlungssatzes den Versicherten eine Kapitaleinlage und damit Rentenzuschüsse geben müssen, bekommen diese Kosten laut Nationalrat Thomas de Courten maximal zur Hälfte vom Sicherheitsfonds finanziert. Wer bereits genügend Rückstellungen für die Rentenzuschüsse hat, soll gemäss de Courten gar nichts vom Sicherheitsfonds erhalten. Dies bestraft sozusagen jene Kassen, die ihre Hausaufgaben gemacht haben.

Dieser Mechanismus bringt faktisch eine weitere versteckte und systemfremde Quersubventionierung; dies zugunsten von Branchen/Betrieben mit relativ tiefen Löhnen zulasten der anderen. Wollte man im Ergebnis den gleichen Beschluss mit transparenter Umverteilung fällen, käme etwa Folgendes heraus: Gewisse Banken, Informatikfirmen, Beratungsunternehmen und andere Betriebe mit mittlerem bis hohem Lohnniveau zahlen dem Bund eine Sondersteuer – und der Bund verwendet die Erträge zur Subventionierung von gewissen Beizern, Reinigungsfirmen und anderen Betrieben mit relativ tiefen Löhnen.

Die Sozialkommission des Nationalrats hat die Reformvorlage nun zweimal durchdiskutiert, doch eine Schlussabstimmung gab es noch nicht. Die Kommission will die finanziellen Auswirkungen der jüngsten Beschlüsse durch die Verwaltung überprüfen lassen und das Projekt nach der Herbstsession noch ein drittes Mal beraten. Dadurch kommt die Vorlage erst im Winter statt im Herbst in den Nationalrat.

  NZZ