sgbIm Konsultationsverfahren zur Festlegung des BVG-Mindestzinses für das Jahr 2022 schreibt der SGB u.a.:

Die OAK bestätigt, dass sich die Vorsorgeeinrichtungen in einer guten finanziellen Lage befinden. Der durchschnittliche Deckungsgrad betrug per Juni 2021 119.9%. Zum gleichen Zeitpunkt hatten zwei Drittel der Vorsorgeeinrichtungen ihre Zielwertschwankungsreserven vollständig geäufnet. 

Trotz Unsicherheiten rund um den weiteren Verlauf der Pandemie, rechnet die KOF gemäss ihren neuesten Konjunkturprognosen in der Schweiz mit nominal mit 3.8% für 2021 und 2.7% BIP-Wachstum im nächsten Jahr. Damit würde das Schweizer BIP im Verlauf des nächsten Jahres fast wieder auf jenen Wachstumspfad zurückkehren, dem es gemäss den Prognosen, die kurz vor der Pandemie erstellt wurden, gefolgt wäre.

Ein Blick in die Praxis zeigt, dass die Beibehaltung des Mindestzinssatzes für die Vorsorgeeinrichtungen machbar ist und praktiziert wird: Die durchschnittliche Verzinsung der Alters- guthaben über alle Kassen hinweg betrug 2020 über 2% (Swisscanto 2021). 

Angesichts der oben geschilderten Entwicklungen wäre es für die Versicherten schwer nachvollziehbar, auf eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes zu verzichten. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch der Erhalt und die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren.

  Schreiben des SGB