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Angst vor KI-Blase, Asip beruhigt, Versicherte in Panik

30. Oktober 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Aktien, USA

Quelle: Wall Street Journal

20 Minuten nimmt das Thema KI-Blase bei den amerikanischen Tech-Aktien auf und versucht, die Risiken für die Schweizer Pensionskassen abzuschätzen. Die Anlagen in US-Aktien werden auf 113 Mrd. veranschlagt und diverse Stimmen werden zitiert, welche u.a. von der «gefährlichsten Blase aller Zeiten» reden. Auf Anfrage hat der Asip geschrieben:

Der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) sagt auf Anfrage, die Pensionskassen investieren zur Risikoverteilung in Aktien, Obligationen, Immobilen und zum Beispiel in Infrastrukturanlagen.
 
Bei den Aktien legen die Pensionskassen schwergewichtig in Papiere von Schweizer Unternehmen an. Mit dieser Bevorzugung des Heimmarkts sind die Pensionskassen im Schnitt nicht stark in KI-Aktien exponiert. Deshalb wären die Pensionskassengelder vor dem Platzen einer KI-Blase relativ gut geschützt.
 
Als langfristige Anleger verfügten die Pensionskassen auch über gut dotierte Puffer, um Börseneinbrüche unbeschadet auszusitzen. Sollte es bei einer Pensionskasse dennoch zu einer existenzbedrohenden Situation kommen, gebe es mit dem sogenannten Sicherheitsfonds einen Garanten, der dafür geradestehe, dass die Renten weiterhin bezahlt würden.
In einem Folgeartikel auf 20 Minuten wird über die Ängste von Versicherten berichtet. 
20 Minuten / WSJ / MSN / Folgeartikel

Flexibler dank Zeitwertkonto

29. Oktober 2025 By pwirth in Versicherte

Nicole Büchi stellt in HZ Insurance das Konzept des Zeitwertkontos vor, das den Versicherten mehr Flexibilität mit Bezug auf die Altersvorsorge geben würde. 

[Das Zeitwertkonto] erlaubt, Überstunden, nicht bezogene Ferientage und freiwillige Lohnanteile in einem speziellen Vorsorgekonto anzusparen, um damit später eine Auszeit zu finanzieren.

In Deutschland ist das Konzept bereits etabliert und hat sich bei Grosskonzernen und KMU aus allen Branchen bewährt. Drei Viertel der Befragten beurteilen dieses Modell positiv, und zwei Drittel könnten sich vorstellen, selbst ein solches Konto zu nutzen.

Das Konzept hätte Vorteile für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen und könnte die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben massgeblich verbessern. Viele der Befragten würden ein Zeitwertkonto zudem zur Finanzierung einer Frühpensionierung oder eines Sabbaticals einsetzen.

Und vor allem unter 35-Jährige würden mithilfe eines Zeitwertkontos den Mutterschafts- respektive den Vaterschaftsurlaub verlängern oder sich eine Weiterbildung ermöglichen. (…)

Ein wichtiger Grund für das grosse Interesse am Zeitwertkonto ist die relative Einfachheit. Der Reformstau hängt massgeblich mit der Komplexität und mangelnden Verständlichkeit vieler Vorschläge zusammen. Nimmt die Bevölkerung die Reformideen als sehr technisch wahr oder bringt sie mit potenziellen Einbussen in Verbindung, dominiert die Angst – selbst wenn die langfristigen Vorteile überwiegen würden.

Das Zeitwertkonto hingegen ist anschaulich und lässt sich unkompliziert auf das eigene Leben anwenden.
Das Zeitwertkonto hätte also nicht nur grosse Chancen, die Reformblockade zu lösen, sondern könnte das bestehende Drei-Säulen-System sinnvoll ergänzen und lebensnaher gestalten.

  HZ Insurance

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Tipps zur Säule 3a

29. Oktober 2025 By pwirth in Versicherte Tags: Säule 3a

Michael Ferber gibt in der NZZ Tipps, wie man mit der Säule 3a ein Vermögen aufbauen kann. Der Begriff «Vermögen» ist vielleicht etwas hochgegriffen, aber kostengünstiges und ertragreiches Sparen ist zweifellos im Interesse der Sparer. Dabei hilft eine aussagekräftige Tabelle, wie hoch die Kosten für eine Reihe von Säule 3a-Apps sind. Die Unterschiede sind happig, sagen aber nichts über die Rendite. Ersichtlich wird: 3a-Sparen ist zweckmässig und sinnvoll, verlangt aber angesichts des «Dschungels» an Produkten einen gewissen Einsatz. Und es empfiehlt sich ein Blick auf die Steuerpläne des Bundes. 

  NZZ /  Moneyland

Freie Mittel als Qualitätsindikator

29. Oktober 2025 By pwirth in Studie Tags: Freie Mittel, HSLU

In Die Volkswirtschaft, Ausgabe vom 16.9.25, stellen Michael Huynh, Yvonne Seiler-Zimmermann und Heinz Zimmermann (HSLU) ihre auf Englisch erschienene Studie zur Bedeutung der freien Mittel als Qualitätsmerkmal von Pensionskassen vor. Zur Klarstellung: Freie Mittel liegen vor, wenn die Ziel-Wertschwankungsreserven vollständig geäufnet sind. Wertschwankungsreserven dienen dazu, das Anlagerisiko des Vorsorgevermögens mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit über einen bestimmten Zeithorizont aufzufangen. In der Volkswirtschaft schreiben sie: 

Schaffen Einrichtungen freie Mittel dadurch, dass sie in den Vorjahren keine Leistungsverbesserungen gewährten, obwohl sie dazu in der Lage gewesen wären? Dieser Zusammenhang wird mit Daten der Pensionskassenstatistik der Schweiz aus den Jahren 2005 bis 2017 untersucht.

Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass dies nicht der Fall ist: Die meisten Einrichtungen verfügen nicht länger als in drei aufeinanderfolgenden Jahren über freie Mittel. Die freien Mittel werden also nicht lange gehortet, sondern die Einrichtungen geben einen Teil davon an die Versicherten weiter. (…)

Das Entstehen freier Mittel ist von mehreren Faktoren abhängig, welche durch das verantwortliche Organ festgelegt werden. Zum Beispiel vom technischen Zinssatz, welcher der Bewertung künftiger Verpflichtungen dient. Ist er hoch, senkt dies den ausgewiesenen Wert dieser Verpflichtungen, was den Deckungsgrad und die Wahrscheinlichkeit freier Mittel erhöht.

Die Studie zeigt, dass freie Mittel wahrscheinlicher sind, je weiter der gewählte Zinssatz über der Obergrenze liegt, welche die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) jährlich festlegt. Ebenso belegt die Studie, dass Einrichtungen mit einer konservativen Anlagestrategie, das heisst einem geringen Anteil an Aktien und alternativen Anlagen, eher freie Mittel ausweisen.

Freie Mittel werden gemäss der Studie auch durch strukturelle Faktoren begünstigt. So weisen Einrichtungen, welche mehrheitlich Personen mit BVG-Mindestleistungen versichern – alle anderen Faktoren identisch –, mit höherer Häufigkeit freie Mittel aus.

Ausserdem zeigen die Ergebnisse, dass unter gleichen Voraussetzungen die Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein freier Mittel bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) grösser ausfällt als bei firmeneigenen Pensionskassen.

Denn für SGE spielen Leistungsverbesserungen aus Wettbewerbsgründen eine wichtigere Rolle. Sie haben also einen Anreiz, die Schwankungsreserven unter sonst gleichen Bedingungen tiefer anzusetzen – das zeigen auch die Daten. Immerhin ist dieser Anreiz nach 2012 etwas gesunken. Denn seither sind Leistungsverbesserungen bei SGE bereits erlaubt, wenn mindestens 75 Prozent der Ziel-Schwankungsreserven geäufnet sind.

Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse der Studie, dass sich Qualitätsindikatoren für Vorsorgeeinrichtungen nicht nur auf den traditionellen Deckungsgrad oder auf das Vorhandensein freier Mittel beschränken dürfen. Pensionskassenvergleiche sollten auch die freien Mittel unter Berücksichtigung der gewährten zusätzlichen Leistungsverbesserungen, namentlich Zinsgutschriften, miteinbeziehen.

Die empirischen Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass die untersuchten Einrichtungen im Durchschnitt freie Mittel weder horten noch übermässig ausschütten. Im Einzelfall kann das Bild jedoch davon abweichen.

  Volkswirtschaft / Studie Huynh, Seiler, Zimmermann / Cash

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IFZ-Vorsorgestudie 2025: Trends und Probleme der SGE

28. Oktober 2025 By pwirth in Umfrage Tags: SGE

Die IFZ-Studie der Hochschule Luzern mit den Umfrageergebnissen von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen enthält eine Fülle aufschlussreicher Daten zu Stand, Entwicklung und aktuellen Fragestellungen im Bereich der SGE.

Die Studie ist in drei Teile gegliedert: Im ersten Teil werden zentrale Herausforderungen, strategische Ansätze und die Auswirkungen von Regulierung und Vertrieb auf Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen beleuchtet. Der zweite Teil integriert erstmals die Perspektive der Broker, während der dritte Teil eine Auswertung zentraler Kennzahlen zu Leistung, Kosten und Struktur liefert. Im Vorwort wird festgehalten: 

Der Trend ist eindeutig: Die Zahl der eigenständigen Vorsorgeeinrichtungen sinkt kontinuierlich, während Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen an Bedeutung gewinnen. Per Ende 2024 waren noch knapp 1300 Vorsorgeeinrichtungen aktiv – ein Rückgang um mehr als ein Drittel im Vergleich zu 2012. Gleichzeitig betreuen die SGEs heute einen deutlich grösseren Anteil der aktiv Versicherten, deren Zahl im gleichen Zeitraum um mehr als 50% gestiegen ist.

Diese Entwicklung unterstreicht den strukturellen Wandel in der zweiten Säule: Weg von firmeneigenen Lösungen hin zu kollektiven Modellen, die Skaleneffekte nutzen und professionelle Strukturen bieten.

Dabei unterscheiden sich Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen sowohl in ihrer Organisation als auch in ihrer Governance: Sammelstiftungen ermöglichen es unabhängigen Arbeitgebern, eigene Vorsorgewerke innerhalb einer gemeinsamen Plattform zu führen, während Gemeinschaftseinrichtungen typischerweise Verbandslösungen darstellen, bei denen das Vorsorgevermögen gemeinsam verwaltet wird. Beide Modelle tragen massgeblich dazu bei, die Stabilität und Effizienz des Schweizer Vorsorgesystems zu sichern.

Im limitierten zur Verfügung stehenden Rahmen dieser Meldung sei hier auf die Fragestellung «Begleiter bei der Umsetzung der Regulierung» eingegangen (eine Übersicht der Themen kann nur durch die Lektüre der Studie selbst gewonnen werden). Dazu wird u.a. ausgeführt: 

Die Regulierung und insbesondere deren Zunahme wird nicht erst in der diesjährigen Erhebung als eine der grössten Herausforderungen von den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen genannt. (…) Diese Rolle wird nach Einschatzung der SGE mit Abstand am besten durch den Branchenverband inter-pension wahrgenommen wird. 

Am zweitbesten nehmen die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen die Begleitung durch die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) wahr. Dies verdeutlicht, dass die Rolle des Pensionskassen-Experten immer mehr beratende Elemente beinhaltet und uber die Festlegung des technischen Zinssatzes und die Erstellung eines versicherungstechnischen Gutachtens hinausgeht. Ebenfalls als gut wird die Unterstutzung durch den Schweizerischen Pensionskassenverband (ASIP) eingestuft.

Die Aufsichtsbehorden aber auch das Bundesamt fur Sozialversicherungen (BSV) werden dagegen in einem deutlich geringeren Ausmass als unterstutzend wahrgenommen. Vor allem die Rolle der OAK BV wird bei der Umsetzung der Regulierung kritisch gesehen.

Unerwartet kritisch äussern sich die SGE zur Aufsichtsstruktur. Dazu heisst es: 

Der Zusammenschluss der Ostschweizer BVG-Aufsicht (OSTA) mit jener des Kantons Zürich (BVS) deutet auch bei den Aufsichtsbehörden auf eine zunehmende Konsolidierung hin. Damit erhalten einzelne Direktaufsichtsbehörden immer stärker einen überregionalen Charakter. Andererseits übt die OAK BV über ihre Mitteilungen und Weisungen zumindest teilweise einen unmittelbaren Einfluss auf die Vorsorgeeinrichtungen aus. 

(…) Die Mehrheit der befragten Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen stehen dem bestehenden zweistufigen Aufsichtsmodell kritisch gegenüber. Insgesamt beurteilen rund die Hälfte der Teilnehmenden das Modell als unzweckmässig oder völlig unzweckmässig, während lediglich knapp 9% eine zweckmässige oder völlig zweckmässige Ausgestaltung erkennen. Ein Drittel der Einrichtungen äussert sich neutral.

(…) Die Ergebnisse deuten auf ein verbreitetes Bedürfnis nach Vereinfachung, klareren Zuständigkeiten und einer Reduktion von möglichen Doppelspurigkeiten hin.

  Download Studie

 

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Emmanuel Vauclair neuer Direktor der Publica

28. Oktober 2025 By pwirth in Personelles Tags: Publica

Die Kassenkommission hat Emmanuel Vauclair zum Direktor der Publica gewählt. Er folgt auf Doris Bianchi und tritt das Amt am 1. Mai 2026 an. Emmanuel Vauclair ist zurzeit Geschäftsführer der Pensionskasse SRG SSR.

Mit Emmanuel Vauclair wird ein profunder Kenner der beruflichen Vorsorge und ein in der Pensionskassenszene bestens vernetzter Experte Direktor einer der grössten Pensionskassen der Schweiz. 

Emmanuel Vauclair ist seit 2016 Geschäftsführer der Pensionskasse SRG SSR. Zuvor arbeitete er als Berater für berufliche Vorsorge bei Aon Suisse SA. Er hat Wirtschaftswissenschaften an der HSG studiert, ist diplomierter Pensionsversicherungsexperte, ordentliches Mitglied der Schweizerischen Aktuarvereinigung, Mitglied der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten und von der Oberaufsichtskommission OAK anerkannter Experte für berufliche Vorsorge. Emmanuel Vauclair ist 47 Jahre alt. Er wird sein Amt als Direktor von PUBLICA am 1. Mai 2026 antreten. 

Emmanuel Vauclair folgt auf Doris Bianchi, die als Direktorin zum Bundesamt für Sozialversicherungen gewechselt hat.

  Mitteilung Publica

Migros- und SBB-PK hoffen auf CS-AT1 Gelder

27. Oktober 2025 By pwirth in Rechtsfälle Tags: Bundesverwaltungsgericht, CS, UBS

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von Mitte Oktober, der Abschreiber auf die 16 Mrd. Franken AT1-Anleihe bei der Übernahme der CS durch die UBS sei nicht rechtens gewesen, hat beträchtliches Aufsehen erregt und stellt Bund und UBS möglicherweise vor beträchtliche Probleme. Hoffnungen dürfen sich hingegen die PKs von Migros und SBB machen, die dabei beträchtliche Mittel verloren haben. Der Blick schreibt zum Thema: 

Am härtesten hat es die Pensionskasse der Migros getroffen: Sie verlor durch den Abschreiber rund 100 Millionen Franken. Auch die Pensionskasse der SBB trifft es mit 1,6 Millionen Franken. Beide Kassen verteidigen ihr Engagement gegenüber der Zeitung.

Auch mehrere Kantonalbanken haben in die AT1-Anleihen der CS investiert. Die grösste von ihnen – die Zürcher Kantonalbank (ZKB) – investierte angeblich einen tiefen zweistelligen Millionenbetrag. Die Freiburger Kantonalbank verlor 5 Millionen Franken, bei der Thurgauer Kantonalbank waren es 2 Millionen.

Nun zieht die Finma den Fall weiter vor das Bundesgericht. Sie hat damals über die Abschreibung entschieden – gegen den Willen der CS. Eine gesetzliche Grundlage für den schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsrechte der Anleihensgläubiger hat es gemäss dem Gericht nicht gegeben. Die Bank hatte noch genügend Kapital.

Falls das Bundesgericht den Entscheid rückgängig macht, profitieren davon alle Investoren. Nicht nur die, die sich bei der Sammelklage beteiligt haben.

Rechtsexperte rechnet mit jahrelangen Streitigkeiten
Für die UBS und auch den Schweizer Steuerzahler könnte das teuer werden. «Bestätigt das Bundesgericht das Urteil, muss die UBS voraussichtlich 16 Milliarden Franken nachzahlen», sagte Rechtsprofessor Peter V. Kunz nach dem Entscheid gegenüber Blick. Dass das Bundesgericht den Entscheid kippt, glaubt der Experte kaum. Stattdessen rechnet er mit einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Grossbank und der Eidgenossenschaft.

Falls die UBS bezahlen muss, rechnet Kunz damit, dass sie versuchen wird, den Bund in die Pflicht zu nehmen – und damit auch den Schweizer Steuerzahler. Schliesslich wolle die UBS nicht für die Schulden der gefallenen CS aufkommen müssen.

  Blick / Entscheid BVGer / NZZ

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Der NO Staatsfonds und das ethische Dilemma

24. Oktober 2025 By pwirth in International, Kapitalanlagen Tags: ESG

In einer Parlamentsdebatte im norwegischen Parlament zu Investitionen des Erdölfonds in israelische Unternehmen äusserte sich Finanzminister Jens Stoltenberg ausführlich zur Verwaltung und Nutzung des Staatsfonds. Dabei kam er auf ein Dilemma zu sprechen, das in gleicher Weise auch bei uns ethisch ausgerichtete Anlagen betrifft. Dazu ein kurzer Ausschnitt:

Norwegen hat mehrere umfangreiche und langfristige Kooperationsabkommen mit Verbündeten über den Kauf, die Wartung und die Modernisierung von unter anderem Kampfflugzeugen, Fregatten und gepanzerten Kampffahrzeugen.

Die Unternehmen, die diese Produkte liefern, sind vom Fonds ausgeschlossen. Nach den geltenden Richtlinien tragen sie zu schwerwiegenden ethischen Verstößen bei, da sie zur Produktion von Atomwaffen beitragen. Gleichzeitig sind Atomwaffen von grundlegender Bedeutung für die Abschreckungsstrategie der NATO, zu der auch Norwegen gehört.

Dies bedeutet, dass wir es einerseits für ethisch vertretbar halten, große Summen als Zahlung an solche Unternehmen zu überweisen, es andererseits aber unethisch ist, von denselben Unternehmen deutlich geringere Beträge als Gegenleistung zu erhalten. (…)

Ich glaube, es ist an der Zeit, den ethischen Rahmen und seine Praxis zu überprüfen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wichtigen Aspekten zu gewährleisten. Wir sollten bedenken, dass dies keine Frage ist, die wir irgendwann in der Zukunft bewältigen können, sondern eine Herausforderung, die uns hier und jetzt stellt.

  Rede Stoltenbergs /  Tippinpoint

UBS zum Immobilienmarkt

23. Oktober 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Immobilien, UBS

Unter dem Titel «Wohnungsmarkt im Spannungsfeld zwischen
Deregulierung und neuen Markteingriffen» hat das UBS Anlageresearch die Situation auf dem Schweizer Immobilienmarkt untersucht. Die zentralen Erkenntnisse:

• Das Mietwohnungsangebot in der Schweiz befindet sich auf einem langjährigen Tiefstand, was zu stark steigenden Angebotsmieten führt.
• Während auf Bundesebene Massnahmen wie die Revision des Lärm- und Ortsbildschutzes mehr Bautätigkeit ermöglichen sollen, drohen auf kantonaler und kommunaler Ebene neue Marktinterventionen wie Mietpreisbremsen.
• Immobilienanleger sollten regulatorische Entwicklungen verfolgen, Portfolioanpassungen prüfen und regional diversifizieren.

  UBS-Immobilienmarkt

«Individualisierung mindert Solidarität»

23. Oktober 2025 By pwirth in Medien, Studie Tags: CHSS

CHSS hält in einem Beitrag fest: Der Umfang der Solidarität in der beruflichen Vorsorge innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung hängt stark vom jeweiligen Umwandlungssatz ab. Sind die Umwandlungssätze nach Geschlecht und Zivilstand differenziert, führt dies zu einer Individualisierung der zweiten Säule auf Kosten der Solidarität.

Untersucht werden die geschlechterspezifischen Solidaritäten sowie die Solidaritäten, die sich aus dem Zivilstand der Versicherten und dem Altersunterschied zwischen Ehe- oder Konkubinatspartnerinnen und -partnern ergeben. Zudem werden die Auswirkungen der Optionen bei der Wahl der Höhe der Begünstigung des hinterbliebenen Ehegatten der Hinterlassenenrente  ‒ sofern diese von der Vorsorgeeinrichtung angeboten werden ‒ auf die Rentenaussichten für hinterlassene Eheleute analysiert. Die Autoren kommen zum Schluss: 

Die Individualisierung der zweiten Säule zeigt sich in der Schweiz auf unterschiedliche Art und Weise. Eine Analyse der verschiedenen Solidaritäten, die bei den Umwandlungssätzen spielen, verdeutlicht die Möglichkeit der Pensionskassen, nach Geschlecht und Zivilstand differenzierte Sätze anzuwenden, was zu einer verstärkten Individualisierung und einer tieferen Solidarität führt.

Da verheiratete Personen höhere Reversionssätze wählen, müssen die Pensionskassen den durch die individuellen Entscheide entstehenden Verzerrungen Rechnung tragen, wobei manche Entscheide antizipiert werden können.

Die Individualisierung der Leistungen geht folglich auch mit einer individualisierten Beurteilung der Vorsorgeverpflichtungen einher, die im Hinblick auf die finanzielle Stabilität der Kasse nicht vernachlässigt werden darf. Es ist Sache des Stiftungsrats, die Tragweite der Solidaritäten zu bestimmen und dadurch die künftige strategische Richtung vorzugeben.

  Artikel CHSS

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Jung, informiert und ETF-Anleger

23. Oktober 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: ETF

Die Anlegerstudie 2025  der HSLU widmet sich den ETFs und ihrer wachsenden Bedeutung für jüngere Privatanleger. Nicht eingegangen wird auf die Rolle dieser Kategorie für institutionelle Anleger und insbesondere Pensionskassen. Zahlen dazu sind schwer aufzufinden. In der Swisscanto-Studie 2025 finden sie beispielsweise keinerlei Erwähnung. In der Studie heisst es:

Aktuell findet ein Paradigmenwechsel von klassischen Anlagefonds hin zu ETFs statt: Dieser zeigt sich darin, dass Anleger zunehmend kostengünstige, transparente und passiv verwaltete ETFs vor klassischen, aktiv gemanagten Anlagefonds bevorzugen. 

Der Markt für börsengehandelte Fonds (Exchange Traded Funds, kurz ETFs) wächst überdurchschnittlich und prägt zunehmend die Schweizer Fondslandschaft. Seit 2021 fliessen Neugelder bevorzugt in ETFs statt in klassische Anlagefonds. Gleichzeitig ist das Wissen zu ETFs bei Schweizer Anlegern unterschiedlich gross, insbesondere in Bezug auf Gebühren. 

Vor diesem Hintergrund analysiert die neue ETF-Anlegerstudie der Hochschule Luzern erstmals umfassend das Anlageverhalten und den Wissensstand Schweizer Anleger im Umgang mit ETFs. Die Studie bietet damit einen Einblick in das dynamisch wachsende Marktsegment.

Im Management Summary heisst es dazu:

– 44 Prozent der Schweizer Anleger nutzen Fondssparpläne. Die Mehrheit
investiert darin monatlich 100–500 Franken.
– Speziell in der persönlichen Altersvorsorge sind Fondssparpläne ein
wichtiges Anlageinstrument, meist werden jedoch klassische Anlagefonds
genutzt.
– ETF-Fondssparpläne sind weniger verbreitet (nur 9 Prozent), allerdings
sind 48 Prozent der ETF-Anleger an solchen interessiert, was auf erhebliches Wachstumspotenzial hinweist.
– ETF-Investoren kennen vor allem passiv-verwaltete Aktien-ETFs, andere
ETF-Anlageformen sind weniger bekannt.
– Nur etwa 30 Prozent der Schweizer Anleger kennen Aktive ETFs, ein
international stark wachsendes Anlagesegment.
– Mit Themen-ETFs sind rund 45 Prozent vertraut. Jeder zweite
ETF-Investor zeigt Interesse an den Anlagethemen KI /Big-Data,
Gesundheit oder Robotik /Automatisierung.

  Anlegerstudie HSLU  / Beobachter

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Jeder 2. Eigenheimkauf mit PK-Mitteln

23. Oktober 2025 By pwirth in Versicherte Tags: Moneypark, WEF

Moneypark schreibt: Steigende Immobilienpreise machen Neukäufern immer mehr zu schaffen. Mittlerweile greifen 48% bei der Erfüllung des Wohntraums auf Pensionskassengelder zurück, um die Eigenkapital- und Tragbarkeitsanforderungen der Hypothekarinstitute zu erfüllen. Mit dem Pensionskassen-Vorbezug von durchschnittlich rund 115’000 Franken entsteht eine Rentenlücke von 500 Franken pro Monat. 

Allein in den letzten fünf Jahren haben die Immobilienpreise um rund 20% zugelegt, während die Kaufkraft über denselben Zeitraum leicht negativ war. Entsprechend schwierig ist es für Neukäufer sich ein Eigenheim zu leisten.

Neben 20% Eigenkapital muss auch die Tragbarkeit für die Hypothek sichergestellt werden und das wird immer häufiger zum Problem. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus in der Schweiz kostet rund 1’350’000 Franken und bedarf mindestens 270’000.- Eigenkapital und 240’000.- Haushaltseinkommen, was weit über dem Schweizer Medianeinkommen von knapp 160’000 Fraken eines Haushalts mit Kindern liegt.

Eine Analyse von knapp 7’500 Kauftransaktionen aus den letzten fünf Jahren zeigt, dass 48% der Neukäufer für den Erwerb des Eigenheims auf ihr Pensionskassen-Guthaben zurückgreifen.

Rund 30% Käufer muss zumindest einen Teil der eingesetzten Pensionskassen-Guthaben beziehen. Diese Käufer nehmen durchschnittlich rund 115’000 Franken aus der Pensionskasse, um sich ihre Traumimmobilie zu finanzieren. Sie verfügen damit über im Median rund 360’000.- Eigenkapital und ein Haushaltseinkommen von rund CHF 210’000. 

Zusätzlich zu den 30% Neukäufer, die Pensionskassengelder für den Kauf von Wohneigentum beziehen, setzen weitere 18% auf eine Verpfändung von Vorsorgegeldern. 

Spätestens zur Pensionierung muss die Hypothek mit dem reduzierten Renteneinkommen tragbar sein. Und hier wartet die nächste Herausforderung auf die heutigen Neukäuferinnen und Neukäufer.

«Bis vor rund 15 Jahren galt die Regel, dass mit der Pflichtamortisation der Hypothek auf zwei Drittel des Immobilienwertes die Tragbarkeit mit dem reduzierten Renteneinkommen sichergestellt war.

Wer heute mit 40 Jahren eine Immobilie kauft und die Pflichtamortisationen tätigt, dürfte mit 65 Jahren aufgrund der sinkenden Renten und steigenden Immobilienpreise eine Tragbarkeit von rund 50% aufweisen und damit gefordert sein, die Hypothek auf rund die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises zu reduzieren», rechnet Lukas Vogt, CEO von MoneyPark vor. 

  Moneypark /   Mitteilung Moneypark

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SGK-S: Keine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen in der 2. und 3. Säule

22. Oktober 2025 By pwirth in Parlament Tags: SGK-S

In einem Mitbericht an die federführende Finanzkommission ihres Rates (FK-S) hat sich die SGK-S mit dem Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (25.063) befasst. Sie beantragt der FK-S mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die höhere Besteuerung von Kapitalbezügen der 2. und 3. Säule zu verzichten.

Die Kommission betont, dass die finanzpolitischen Herausforderungen des Bundes auf der Ausgabenseite liegen. Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund ausdrücklich, die private Vorsorge steuerlich zu fördern. Eine Änderung der steuerlichen Regeln untergrabe das Vertrauen in das Dreisäulensystem und belaste breite Bevölkerungsschichten unnötig zusätzlich.

Mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission zudem das Po. Begrenzung von Pensionskasseneinkäufen – Auslegeordnung zu steuerlichen Auswirkungen und Vorsorgezweck (25.4398) eingereicht. Mit dem Bericht soll der Bundesrat eine Auslegeordnung vornehmen und aufzeigen, in welchem Umfang die geltenden Regelungen beim Einkauf in die berufliche Vorsorge zur Stärkung der Vorsorge beitragen, wo sie zu übermässigen Steuerprivilegien führen und welche finanziellen Auswirkungen mögliche Anpassungen hätten.

  Bericht SGK-S

UBS: Infrastruktur gehört ins PK-Portfolio

22. Oktober 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Infrastruktur, UBS

Trumponomics und die fünf D-Megatrends
Infrastruktur begleitet nach Ansicht der UBS den globalen Wandel und bietet institutionellen Investoren Vorteile: aktienähnliche Renditen bei geringerem Risiko, Inflationsschutz und Unabhängigkeit von Konjunkturzyklen. Die Bank schreibt dazu:

Mit Blick auf die kritische Schuldensituation zahlreicher Länder (…) wird es künftig entscheidend sein, ob die genannten Trends die Welt in ein stagflationäres Umfeld führen oder ob es gelingt, dank Infrastrukturinvestitionen ein höheres Produktivitätswachstum zu generieren.

In einer stagflationären Welt würde die Anfälligkeit für Schuldenkrisen und staatliche Massnahmen der Finanzrepression steigen. Gelingt hingegen der Sprung in eine Welt mit hohem Produktivitätswachstum, dürfte auch die Kontrolle und längerfristig gar der Abbau staatlicher Schulden möglich werden. Infrastrukturanlagen sind dank ihrer Resilienz und der Stabilität der Erträge für beide Szenarien gut gewappnet.

In Ländern mit einer hoch verschuldeten öffentlichen Hand dürfte allerdings die Finanzierung von grundlegender, staatlicher Infrastruktur zunehmend an ihre Grenzen stossen, was die Bedeutung privater Kapitalbeteiligungen und Public-Private-Partnerships erhöhen dürfte.

UBS-Analysen auf Basis historischer Daten zeigen, dass die Beimischung von Infrastruktur in Pensionskassenportfolios die Rendite steigert und gleichzeitig das Risiko reduziert. Infrastrukturinvestments zeichnen sich insbesondere durch langfristige, stabile Zahlungsströme und teilweisen Inflationsschutz aus. 

Die Bedeutung der Anlageklasse wird auch durch die BVV 2-Finanzierungsregel unterstrichen, die am 1. Oktober 2020 in Kraft trat. Diese erlaubt Vorsorgeeinrichtungen, bis zu 10% ihres Vermögens in Infrastruktur zu investieren.

Im Gegensatz zu früher werden solche Anlagen nicht mehr den alternativen Anlagen zugerechnet und teilen sich somit nicht mehr deren Allokationsquote. Seit der Verordnungsänderung gilt Infrastruktur als eigenständige Anlagekategorie in der beruflichen Vorsorge.

Schweizer Pensionskassen können im Bereich Infrastruktur noch erhebliches Potenzial ausschöpfen: Derzeit wird die Möglichkeit noch nicht von allen genutzt. Die durchschnittliche Allokation der Vorsorgewerke in der Schweiz liegt aktuell bei lediglich 2,4 %.

  Beitrag UBS

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Möglichkeiten zu Verbesserungen für Mehrfachbeschäftigte in der 2. Säule

22. Oktober 2025 By pwirth in Versicherte Tags: BR, Mehrfachbeschäftigung

Personen, die für einen einzigen Arbeitgeber arbeiten, sind in der 2. Säule bekanntlich besser versichert als Personen, die zu einem gleich hohen Einkommen für mehrere Arbeitgeber tätig sind. Denn bei mehreren Tätigkeiten sind die Arbeitnehmenden in den meisten Fällen nur für die hauptberufliche Anstellung obligatorisch versichert. 

Mit dem Postulat 23.4168 («Situation der Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule verbessern») des Nationalrats Thomas Rechsteiner wurde der Bundesrat beauftragt, aufzuzeigen, wie die berufliche Vorsorge für Mehrfachbeschäftigte verbessert werden kann.

Der ausführliche Bericht des Bundesrats analysiert verschiedene Modelle zur Verbesserung der Situation Mehrfachbeschäftigter in der 2. Säule. Diese wurden zum Teil bereits anlässlich der 1. BVG-Reform, der Reform Altersvorsorge 2020 und der BVG-Reform diskutiert oder waren Gegenstand parlamentarischer Vorstösse. Aus dem Bericht geht hervor, dass es nicht viele Möglichkeiten gibt, die aktuell unbefriedigende Situation der obligatorischen beruflichen Vorsorge von Mehrfachbeschäftigten zu verbessern.

Der Bundesrat kommt im Bericht zum Schluss, dass die berufliche Vorsorge von Mehrfachbeschäftigten am wirksamsten verbessert werden kann, wenn die Eintrittsschwelle und der Koordinationsabzug gesenkt und die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerb aufgehoben würden. Dadurch würden mehr Personen versichert und ihr versicherter Lohn wäre höher.

Der Bericht weist auch auf die Folgen einer solchen Ausweitung der Versicherungspflicht hin: Ohne eine gleichzeitige Senkung des zu hohen Mindestumwandlungssatzes würde sich die bestehende Unterfinanzierung in der obligatorischen Versicherung weiter verschärfen.

Alternative Modelle, die die Eintrittsschwelle und den Koordinationsabzug unverändert lassen, wären schwierig umzusetzen. Zudem würden sie teilweise hohe Mehrkosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen, bei nur geringen Verbesserungen in der Vorsorge der betroffenen Arbeitnehmenden.

   Bericht des Bundesrats /    Mitteilung BR / Beitrag CHSS

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Kommentar

Rückspiegel

Politik im Vermietungsgeschäft
Die Basler PK will mit ihren Immobilien in Genf eine angemessene Rendite erzielen. Das stört die Linke. Link

OAK auf dem Holzweg
Die Oberaufsicht will sich mit der risikobasierten Aufsicht einen alten Traum verwirklichen. Experte Roger Baumann hält nichts davon. Link

Bloss keine Reform
Die SGK-N wagt mit zwei BVG-Änderungen einen neuen Reformanlauf. Der ASIP reagiert heftig. Link

inter-pension not amused
Die OAK will den Handlungsspielraum der Sammelstiftungen noch weiter engen. Ihr Verband wagt ein skeptisches Räuspern. Link

Novas Erbe
Mathieu Erb folgt auf Colette Nova im BSV. Link

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