UBS PK-Performance März 2023
- Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im März eine durchschnittliche Performance von 0,49% nach Abzug von Gebühren. Seit Messbeginn 2006 steht die Rendite bei 64,9%.
- Im vergangenen Monat lag die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen bei 1,64 Prozentpunkten. Das beste (1,34%) und das schlechteste (-0,30%) Ergebnis erzielten kleinen Pensionskassen mit weniger als CHF 300 Mio. verwalteten Vermögen. Die geringste Performancespanne (0,85%) wurde bei mittelgrossen Fonds mit verwalteten Vermögen zwischen CHF 300 Mio. und CHF 1 Mrd. beobachtet.
- Die Sharpe Ratio (der letzten 36 Monaten) war mit durchschnittlich 0,77 höher als im Vormonat (0,35). Für die grossen Pensionskassen betrug der Wert 0,80, für die mittleren 0,82 und für die kleinen 0,71.
BVG-Reform: Erfolg für die Frauen?
Die CH-Medien berichten über den Streit zwischen Alliance F einerseits und SP und Grünen andererseits. Während Alliance F die BVG-Reform begrüsst – sie bringt den Frauen viele Vorteile, sammeln die Linken Unterschriften für das Referendum. Die Aargauer Zeitung schreibt.
Zwischen Alliance F und der Linken herrscht dicke Luft. Für den Frauendachverband Alliance F ist die BVG-Reform einer der Gleichstellungserfolge der letzten Session. Der Zuspruch bezieht sich auf die Abschaffung des fixen Koordinationsabzuges, die zu einer besseren Absicherung von Teilzeitbeschäftigten führt, darunter viele Frauen. Gewerkschaften, SP und Grüne sammeln Unterschriften für ein Referendum. Sie kritisieren, abermals bezahlten die Frauen für eine Reform. (…)
Das Engagement von Alliance F stiess manchen auf der linken Seite sauer auf. Die SP-Frauen entschieden Ende März, die Mitgliedschaft bei Alliance F zu sistieren, wie die NZZ zuerst berichtete. Der Antrag kam von der Berner Grossrätin Meret Schindler, Gewerkschaftssekretärin beim VPOD des Kantons Bern.
Die Frauen und die 2. Säule
TV SRF nimmt sich im “Kassensturz” ein weiteres Mal des Themas Frauen und berufliche Vorsorge an.
Personelle Veränderungen in der Geschäftsleitung
Swiss Life. Per 1. Juli 2023 kommt es bei Swiss Life Asset Managers im Executive Committee zu personellen Veränderungen: Hermann Inglin (63), CFO, hat sich entschieden, sein Arbeitspensum zu reduzieren, und übergibt seine Funktion an Jürg Zimmermann (51), zurzeit Head Corporate Development. Stefan Mächler (62), Group Chief Investment Officer, übergibt den Bereich Real Estate, den er bisher in einer Doppelfunktion geführt hat, an Per Erikson (53), zurzeit CEO von Swiss Life Asset Managers in Deutschland. Dessen Nachfolge als CEO von Swiss Life Asset Managers in Deutschland tritt Holger Matheis (52), zurzeit Vorstandsmitglied und Sprecher des Vorstandes der BEOS AG, an.
BVK: Neuer Leiter Asset Management
BVK. Am 1. Juli 2023 wird Marcel Metry neuer Leiter Asset Management der BVK. Er übernimmt die Leitung von Adrian Wipf, der die Organisation rund um die Kapitalanlagen der BVK während zwölf Jahren prägte. Metry ist ebenfalls seit 12 Jahren bei der BVK und langjähriger Stellvertreter von Wipf. Im Asset Management zeichnete er bislang für die Anlageprozesse verantwortlich.
CS PK-Index März 2023
CS. Im Berichtsmonat nimmt der CS- Pensionskassen Index um 0,83 Punkte bzw. 0,43% zu; seine Veränderung seit Jahresanfang beträgt damit 2,47%. Per 31. März 2023 steht der Index bei 193,29 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000.
Der Hauptanteil an der positiven Entwicklung im März ist den Aktien (+0,33%) zuzuschreiben. Der Renditebeitrag von Obligationen Schweiz beträgt 0,20% und derjenige der Liquidität 0,07%. Die Immobilien (-0,17%) und die Alternativen Anlageklassen (-0,02%) belasten das Monatsergebnis. Die übrigen Anlagekategorien waren unauffällig.
“Unwissend oder böswillig? Falsch auf jeden Fall”
Der Pensionskassenverband kritisiert in seinem “Faktencheck” die Aussagen des VPOD zur BVG-Reform und zur Begründung des vom VPOD unterstützten Referendums. Der ASIP schreibt:
Man kann zur BVG-Reform stehen wie man will, sie befürworten oder ablehnen. Aber jede Haltung dazu sollte mindestens gut begründet sein, idealerweise mit Fakten.
Der VPOD hingegen hat seine Ablehnung mit Falschinformationen begründet, die informierte Leserinnen und Leser fassungslos zurücklassen.
Wie kann der VPOD behaupten, die vom Parlament verabschiedete Pensionskassen-Reform führe «zu Rentenverlusten von bis zu 3’240 Franken im Jahr», wo doch Tatsache ist, dass die betroffenen 15 Prozent der Versicherten keinen Rentenverlust erfahren und 35 Prozent der Versicherten sogar eine Rentenerhöhung, obwohl sie von der Reform gar nicht betroffen sind?
Neue Immobilien-Anlagestiftung
vaudoise. Die Gruppe Vaudoise Versicherungen gründet eine Anlagestiftung, deren Ziel die kollektive Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern ist. Die Anlagestiftung hat im März in ihrer Anlagegruppe «Immobilien Schweiz» erfolgreich die erste Kapitalaufnahme in Höhe von CHF 130 Mio. durchgeführt. Diese Anlagegruppe investiert hauptsächlich direkt in Wohngebäude, aber auch in Geschäftsliegenschaften in der Schweiz.
VPOD unterstützt Kampagne
pw. Der VPOD ist sich nicht zu schade, das Referendum gegen die BVG-Reform mit den abstrusesten Argumenten zu unterstützen. Ausgerechnet der Verband der Staatsangestellten, die höchstens in seltenen Ausnahmefällen von der Senkung des Umwandlungssatzes tangiert werden und von überdurchschnittlichen Leistungen ihrer Kassen profitieren, macht bei der üblen Kampagne des SGB mit, incl. dessen dümmliche Vorwürfe an die “PK-Manager”. Dass darunter nicht wenige hochrangige VPOD-Exponenten sind, wird locker hingenommen. Da hat man offensichtlich jegliche Selbstachtung verloren.
Ausgleichsfonds liegt zurück
Hans Kaufmann vergleicht die Performance 2022 des AHV Ausgleichsfonds (Compenswiss) mit den Portfolioindices von UBS und CS und stellt fest, dass die AHV deutlich zurückliegt.
Woran liegt das enttäuschende Resultat? Der grosse Unterschied bei der Aufteilung des Vermögens des Ausgleichsfonds auf Anlageklassen im Vergleich zur Credit Suisse und zur UBS besteht darin, dass der Ausgleichsfonds viel mehr Anleihen in Fremdwährungen hält. Damit hat er im vergangenen Jahr relativ viel Geld verloren.
Die Anlagestrategie der Verwalter des Staatsfonds überrascht, weil die Erfahrung zeigt, dass bei einer Zinswende die Zinsen im Ausland jeweils stärker ansteigen als im Franken. Man kann sich nicht damit herausreden, dass die Struktur der AHV-Versicherten anders sei als bei den Pensionskassen, denn die Gesamtheit der Pensionskassen bei den Grossbanken ist wohl ebenfalls repräsentativ für die gesamte Schweiz und wird eine ähnliche Altersstruktur wie die AHV aufweisen. In jedem Falle gibt es kaum Gründe, warum die AHV grössere Risiken als die Pensionskassen eingehen sollte.
PK Rück erstmals mit Verlust
Die PK Rück schreibt zum Abschluss 2022:
In einem von aussergewöhnlichen Anlagemärkten und dem Krieg in der Ukraine geprägten Geschäftsjahr muss die PK Rück als Lebensversicherer der Vorsorgeeinrichtungen mit 5,5 Mio. Franken erstmals einen nennenswerten Jahresverlust hinnehmen. Entsprechend sinkt das Eigenkapital der PK Rück um 6,3 % und beträgt 82,1 Mio. per 31. Dezember 2022. Es gelingt der PK Rück 2022, zwei Rekordwerte zu erzielen: Die Anzahl der Versicherten wird auf 270’000 gesteigert (+ 14’000). Die Prämieneinnahmen zeigen einen neuen Höchststand von CHF 169,1 Mio. (+ 2,4 %). Eine angepasste Strategie unterstreicht positive Zukunftsaussichten.
Begründete Kritik, Zustimmung aus politischen Gründen
pw. Die IZS (Innovation Zweite Säule) hat nach Abschluss der BVG-Reform im Parlament eine zweite Online-Diskussionsrunde organisiert, wiederum mit Eingangsreferat von Reto Leibundgut (c-alm). Er gehört zu den besten Kennern dieser Reform mit all ihren Schwächen und Mängeln und Fehlern und seltenen Lichtblicken. Mit ihm diskutierten die alt-Nationalräte Toni Bortoluzzi und Ruth Humbel, beide ohne grosse Begeisterung für diese Reform und hauptsächlich aus politischen Ueberlegungen für Zustimmung; etwa im Sinne von: es kann nur noch schlimmer kommen.
Wichtigster Kritikpunkt für Leibundgut sind die Kompensationsmassnahmen, aber auch den Leistungsausbau, der teilweise “gigantisch” ausfalle, stellt er in Frage. Eigentlich stellt seine Darstellung der parlamentarischen Arbeit ein vernichtendes Zeugnis aus. Dies ganz im Gegensatz zu jener der Pensionskassen, die ihre “Hausaufgaben” gemacht haben und damit die Umverteilung trotz des viel zu hohen Umwandlungssatzes stark verringern konnten.
Leicht verringerte Lebenserwartung der Frauen
BFS. 2022 ist die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz erneut gewachsen. Am 31. Dezember umfasste sie mehr als 8,8 Millionen Einwohner. Auch die Todesfälle und Eheschliessungen nahmen zu, während die Geburten und Scheidungen zurückgingen. Die Lebenserwartung der Männer blieb unverändert, jene der Frauen verringerte sich leicht. Die Lebenserwartung der Männer bei Geburt lag wie bereits 2021 bei 81,6 Jahren (provisorische Zahl). Bei den Frauen sank sie zwischen 2021 und 2022 von 85,7 Jahren auf 85,4 Jahre. Eine vergleichbare Entwicklung ist bei der Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren zu beobachten. Jene der Männer belief sich wie 2021 auf 19,9 Jahre, während sich jene der Frauen im gleichen Zeitraum von 22,7 Jahren auf 22,5 Jahre (–0,2 Jahre) verringerte.
BVV 2-Anlagerichtlinien – ein Auslaufmodell?
Sinn und Zweck der Anlagevorschriften in der BVV 2 (die Verordnung verwendet nirgends den Begriff Richtlinien) werden regelmässig in Zweifel gezogen und von Fachgremien der Uebergang zur Prudent Man Rule empfohlen. Da die Limiten mit einer Begründung überschritten werden können – was in grossem Massstab geschieht – hält sich die Kritik in Pensionskassenkreisen in Grenzen. Sven Ebeling stellt in einem Beitrag der UBS die BVV 2 und ihre Entwicklung im grösserem Zusammenhang vor und verweist abschliessend auf eine anlageorganisatorische Neuerung, die sog. L-QIF. Dazu schreibt er:
Der Handlungsspielraum im Bereich der Anlagetätigkeit wird nicht nur durch die erlaubte Ausgestaltung der Anlagestrategie beeinflusst, sondern auch durch Möglichkeiten auf anlageorganisatorischer Ebene. Letztere können ebenfalls einen erheblichen Beitrag zur Steigerung der Anlageeffizienz leisten. Beachtenswert ist hier eine Änderung des Kollektivanlagegesetzes (KAG), die das Parlament im Dezember 2021 verabschiedete.
Was Teilzeitbeschäftigte beachten sollten.
Wer Teilzeit arbeitet, sollte sich erkundigen, wie die eigene Pensionskasse damit umgeht. Was Teilzeitbeschäftigte zusätzlich berücksichtigen sollten – und wie sie Vorsorgelücken schliessen. Die NZZ listet sieben Punkte auf: Tiefere AHV-Renten, Tiefere PK-Renten, Besondere Regelungen in der PK, Konkubinat, Probleme bei mehreren kleinen Pensen, Möglichkeiten von 3a, Neue Regelungen in der PK-Reform.



