Pro Singles Schweiz betont in ihrer Stellungnahme zur BVG-Reform spezielle Aspekte, die sich aus der Situation von Alleinstehenden ergeben. Sie betreffen insbesondere die Hinterlassenleistungen.
Pro Single Schweiz fordert, Relikte aus alten Zeiten dringend zu revidieren:
1. Die Ausrichtung einer Hinterbliebenenrente an eine erwachsene Person soll an die gleichzeitige Leistung einer Erziehungs-/Betreuungsaufgabe gekoppelt sein und für Mann und Frau einheitlich gehandhabt werden. Eine Rente soll nur ausbezahlt werden, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Volljährige Kinder sind nicht mehr auf Tagesbetreuung durch einen Elternteil angewiesen. Als Kompensation für die eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit während der Kinderphase werden Erziehungs-/Betreuungs-gutschriften auf dem individuellen AHV-Konto gutgeschrieben.
2. Kinderrenten als Zuschlag zur Altersrente sind nicht mehr vertretbar. Wenn ein Altersrentner Vater wird, darf davon ausgegangen werden, dass die Mutter des Kindes noch im erwerbsfähigen Alter ist und ein Einkommen inkl. Kinderzulagen generieren kann, zusätzlich zur AHV- und Pensionskassen-Rente des Ehemannes. Wenn es sich ein Paar leisten kann und auf Einkommen aus Berufstätigkeit verzichtet, ist das eine private Entscheidung, die nicht von der Allgemeinheit finanziell unterstützt werden soll.
3. Verfügungsberechtigung für alle gleich: Gemäss BVG Art. 19 2 hat der überlebende Ehegatte, der keine der Voraussetzungen für eine Witwer- resp. Witwenrente erfüllt, Anspruch auf eine einmalige Abfindung in Höhe von drei Jahresrenten. Wir fordern, dass jede Person, unabhängig von Zivilstand und Wohnform, frei über diesen Betrag verfügen kann. Denn jedes Jahr bilden sich in den Pensionskassen 500 Millionen bis zu einer Milliarde Franken «freiwerdendes Vorsorgekapital» aus Beiträgen von Alleinstehenden ohne Kinder. Diese Ungleichbehandlung benachteiligt die Alleinstehenden massiv.
Die KGAST schreibt in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung über die diversen Verordnungsänderungen in der beruflichen Vorsorge:
Die KGAST unterstützt alle drei Verordnungsänderungen. Insbesondere begrüssen wir die Einführung einer Anlagekategorie «Infrastrukturanlagen» mit einer Kategorienbegrenzung von 10 Prozent nach Art. 53 Abs. 1 lit. e und f, sowie Abs. 2 und Art. 55 lit. f BVV 2.
Infrastrukturanlagen zeichnen sich durch hohe Wertbeständigkeit bei stabilen Erträgen aus. Den Vorsorgeeinrichtungen wird damit ermöglicht, in grösserem Mass als bisher auch in 2 ökologisch nachhaltige Projekte zu investieren. Die Diversifikation des Anlagevermögens ver- schafft den Vorsorgeeinrichtungen eine grössere Handlungsfreiheit. Dies wirkt sich risikomindernd auf das Anlagevermögen aus.
PwC hat eine Untersuchung zum Stand der 1e-Pläne publiziert. Auf Englisch. Die Daten stammen von 11 Anbietern solcher Pläne. Einleitend heisst es dazu:
The 2017 reforms to Swiss pension law for 1e pension plans created opportunities for employers, employees and pension plan providers. We asked the largest providers of 1e pension plans about their offerings and future expectations. They told us that they are ambitious and optimistic about growth going forward. 1e plans allow individual employees to choose from a range of investment strategies for the portion of their salary above CHF128K.
Typical Swiss pension plans do not offer such a choice. It can be an attractive option for employees seeking to combine private savings with pension savings. Our survey studied 11 of the most developed 1e providers currently in the market (a further five providers are building up their offerings). Our most surprising finding was that, when given the choice, employees take less risk with their investments than collective pension funds.
Im Einzelnen wird festgehalten: Bei den 11 Anbietern waren per 1.1.2019 rund 16’000 Destinatäre mit einem Kapital von 3,8 Mrd. Franken versichert. Das erwartete Wachstum beläuft sich auf jährlich 27%, Die Anlagen zeichnen sich durch grössere Anteile An Geldmarktanlagen und Obligationen aus als der Durchschnitt der PKs. Die Einkäufe übersteigen die laufenden Einzahlungen. Die Pläne verfügen über ausgebaute online Präsenz. Die Kosten pro Versicherter liegen zwischen 100 und 646 Franken mit einem Durchschnitt von 349 Franken.
“Mit einer guten Planung kann man die Steuerlast nach dem Berufsleben reduzieren. Die Gretchenfrage dabei lautet:
Rente und/oder Kapital?” heisst es zum Beitrag von Karl Flubacher vom VZ VernögensZentrum in der NZZ. Im Zentrum steht eine detaillierte Liste mit den steuerlichen Konsequenzen der beiden Varianten und dem resultierenden Nettoeinkommen.
Avenir Suisse kritisiert die die Pläne zur Einführung einer Überbrückungsrente unter dem Titel: Man schafft keine neue Sozialversicherung, um eine Abstimmung zu gewinnen. Jérôme Cosandey schreibt:
Seriöse Sozialpolitik stützt sich auf Fakten. Zwar liegt der Anteil Langzeitarbeitsloser unter den 55-Jährigen und Älteren doppelt so hoch wie unter jüngeren Arbeitskräften. Fakt ist aber auch, dass ältere Personen seltener ihre Stelle verlieren. Gemäss Seco liegt das kombinierte Risiko, die Stelle zu verlieren und ausgesteuert zu werden, in keiner Alterskategorie tiefer als bei den älteren Mitarbeitern (vgl. Abbildung). Das grösste kombinierte Risiko tragen die 25-34-Jährigen.
Zudem greift die Idee, die Abstimmung mit neuen Sozialleistungen abzuwehren, zu kurz. Sie ist sogar kontraproduktiv; denn sie suggeriert, dass eine Beziehung zwischen Migration aus der EU und der Situation der Senioren auf dem Arbeitsmarkt bestehe. Mit der Schaffung der Überbrückungsrente erhielte die SVP-Initiative somit eine quasi amtliche Beglaubigung.
Die Behauptung, ältere Mitarbeiter seien auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Personenfreizügigkeit benachteiligt, hält einer Überprüfung nicht stand. Bereits seit Jahrzehnten ist die Situation der Senioren auf dem Arbeitsmarkt stabil: Im Jahr 1993 – neun Jahre vor Einführung der Personenfreizügigkeit – waren 28% der älteren Arbeitslosen seit mehr als zwölf Monaten auf Stellensuche. Bei den jüngeren Arbeitslosen lag der Wert mit 16% halb so hoch. Daran hat sich bis 2019 praktisch nichts geändert: Noch immer liegt der Anteil an Langzeitarbeitslosen bei Personen über 55 Jahren bei 29%.
Viel ist die Rede von einer wünschbaren Glättung der Altersgutschriften, weil damit die Einstellungschancen älterer Arbeitnehmer erhöht würden. Hansueli Schöchli weist nun in der NZZ darauf hin, dass die Pensionierungsverluste aufgrund des überhöhten Umwandlungssatzes bei der Einstellung Älterer sich noch nachteiliger auswirken könnten.
Ironischerweise haben jene, die am lautesten die Probleme der Älteren am Arbeitsmarkt beklagen, in den letzten zehn Jahren am härtesten dafür gekämpft, dass die Anstellung von Älteren besonders teuer ist und bleibt. Die Rede ist vom Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG). Gemeint ist hier nicht die Tatsache, dass die prozentualen Lohnabzüge mit dem Alter der Beschäftigten steigen. Gemeint ist, dass ältere Beschäftigte, die wenig überobligatorisches Vorsorgekapital haben, für die Pensionskassen sehr teuer sind. Direkt betroffen sind vor allem Tieflohnsektoren. (…)
Ein Unternehmer mit mehreren hundert Angestellten schildert, was dies konkret heisst. Er habe zum Beispiel jüngst zwei 55-jährige Elektriker eingestellt, doch wegen der Aussicht auf Pensionierungsverluste habe die Pensionskasse im einen Fall 110 000 Fr. zurückstellen müssen, im anderen 130 000 Fr. Die Bandbreite der Rückstellungen für andere Fälle reicht laut dem Unternehmer von 80 000 bis 140 000 Fr.
Die Flexibilisierung des Rentenalters führt laut einer ZHAW-Studie nicht zwingend dazu, dass Menschen länger arbeiten. Um ältere Arbeitnehmende länger im Arbeitsmarkt zu halten, wären Anreize wie attraktive Arbeitsbedingungen nötig.
Die ZHAW-Studie zeigt, dass ein flexibleres Rentenalter nicht unbedingt die erwartete Wirkung hat. «Es führt nicht zwingend zu einer Verlängerung des Arbeitslebens», sagt Studienleiterin Isabel Baumann von der ZHAW. Für die Studie hat sie Rentenübergangsverläufe in vier Ländern mit flexiblem Altersrücktritt anhand von Bevölkerungsbefragungen untersucht. Das Resultat: Insgesamt waren Übergangsverläufe mit einer Pensionierung vor 65 (43 Prozent) und um 65 (23 Prozent) am häufigsten. Fast zwei Drittel der rund 2500 untersuchten Personen gingen demnach zwischen Anfang und Mitte 60 in Rente.
«Die durch die AHV errungene Reduktion der Altersarmut soll erhalten und eine finanzielle Prekarisierung der Rentnerinnen und Rentner wie in den USA vermieden werden», erklärt Baumann. Denn auch in den liberalen Wohlfahrtsstaaten, in denen ältere Menschen aufgrund teils prekärer Vorsorgeleistungen tendenziell länger arbeiten, war die Frühpensionierung das mit Abstand am weitesten verbreitete Übergangsmuster der untersuchten Bevölkerungsgruppen (Kohorten). Die untersuchte Kohorte ist heute etwa 75 Jahre alt. Wie sich der Zeitpunkt der Pensionierung für jüngere Kohorten entwickelt – zum Beispiel für jene, die momentan in der Pensionierungsphase sind – muss noch vertiefter untersucht werden,
Konrad Niklewicz, PK-Experte Prevanto, befasst sich in der Schweizer Personalvorsorge 01-20 mit dem Problem der Kassen mit sehr hohem Rentnerbestand. Da die Versicherten in solchen Vorsorgeeinrichtungen mit stark geschmälerten Renten rechnen müssen und die Kassen aus eigener Kraft nicht aus der Sackgasse herauskommen, schlägt er eine Lösung auf nationaler Ebene vor.
Es muss dringend eine Lösung für die aktiven Versicherten von Pensionskassen mir einem (übermässig) hohen Rentneranteil gefunden werden. Denn diese Situation hat gravierende Auswirkungen auf die Altersvorsorge von Versicherten, die in naher Zukunft pensioniere werden. Bislang hat der Marke noch keine Antwort auf diese Herausforderung gefunden.
Somit bleibt nur noch die Lösung einer Mutualisierung auf nationaler Ebene. Diese könnte einer der bereits bestehenden Institutionen des Bundes übertragen werden, etwa der Stiftung Auffangeinrichtung oder dem Sicherheitsfonds BVG. Denkbar wäre aber auch eine neue Sammelstiftung als Auffangbecken für Rentner aus nicht sanierbaren Stiftungen.
Eine solche Stiftung wäre vergleichbar mit einer «Bad Bank», die die notleidenden Kredite von Banken am Rande des Konkurses abwickeln. Wenn es möglich ist, das Bankensystem mit solch aussergewöhnlichen Massnahmen zu retten, dann sollte sich auch eine Lösung zur Rettung von Vorsorgeeinrichtungen in Schieflage finden lassen.
Der Tages-Anzeiger berichtet über die von der BVK angebotene Option, eine höhere Altersleistung auf Kosten der Hinterbliebenenleistung zu wählen. Sie ist bisher in der Schweiz einzigartig.
Wer vor der Pensionierung steht, kann bei der BVK seit 2019 eine höhere Altersrente wählen. Das heisst, das angesparte Altersguthaben wird mit einem höheren Umwandlungssatz in eine Rente umgerechnet, als dies standardmässig vorgesehen ist. Als Folge davon sinken jedoch die Leistungen im Todesfall an die Hinterbliebenen.
Ein Beispiel: Eine Person lässt sich dieses Jahr mit 65 pensionieren und hat 500’000 Franken Altersguthaben. Der reguläre Umwandlungssatz der BVK für diese Altersgruppe liegt derzeit bei 4,84 Prozent. Damit bekäme die Person eine jährliche Rente von 24’200 Franken. Entscheidet sie sich für die höhere Altersrente, profitiert sie von einem Umwandlungssatz von 5,12 Prozent. Das ergibt eine Jahresrente von 25’600 Franken – ein Plus von 1400 Franken. Im Gegenzug reduziert sich der Betrag für hinterbliebene Ehegatten- oder Partnerinnenrente um die Hälfte.
Mit der Option, die eigene Altersrente zu erhöhen bei gleichzeitiger Senkung der Hinterbliebenenrente, wolle die BVK der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen, sagt Sprecher Christian Brütsch. Immer mehr Versicherte benötigten keine grosszügige Absicherung für ihre Partner. Sei es, weil sie alleinstehend sind, sei es, weil der Partner selber genug verdiene und Anspruch habe auf Vorsorgeleistungen. Insbesondere für weibliche Versicherte sei die Möglichkeit einer höheren Altersrente interessant, ergänzt Brütsch.
Die NZZ am Sonntag schreibt, weshalb die Versicherten trotz rekordhoher Performance der Pensionskassen direkt wenig davon profitieren.
Christoph Ryter ist Herr über 26 Mrd. Fr. Das viele Geld gehört den 80 000 Versicherten der Migros-Pensionskasse. Diese hat soeben ein Rekordjahr erlebt. Die Rendite von 11,9% ist die beste in diesem Jahrhundert. Trotzdem bleibt Ryter vorsichtig: «Allzu euphorisch sollten wir jetzt nicht werden.» Das Ergebnis sei zwar «erfreulich», erneut rangiert die Migros-PK in der Spitzengruppe. Dennoch sagt Ryter: «Wegen eines guten Jahres ändert sich das Bild für uns nicht grundsätzlich.»
Die nüchterne Haltung kontrastiert mit der Rekordlaune an der Börse. Laut UBS erzielten die Vorsorgeinstitute das beste Ergebnis seit Messbeginn im Jahr 2006: plus 11,1% im Durchschnitt. Grösster Renditelieferant waren Schweizer Aktien, welche 30% zulegten. Die globalen Aktien avancierten um 23%.
Den grössten Teil des Geldes behalten die Pensionskassen als Reserve. Die Erwerbstätigen können derweil mit einer Zinsgutschrift von durchschnittlich 2,5% rechnen, schätzt die Beratungsfirma Complementa. Das entspricht einer Summe von rund 25 Mrd. Fr. – zweifellos viel Geld. Dennoch bleibt die Frage: Könnten die Kassen nicht einen grösseren Teil des Rekordgewinns an die Versicherten ausschütten?
Der Beobachter zählt die 10 grössten Irrtümer auf. Allerdings sind keine dabei, welche Neues bringen würden. Und wie weit sie verbreitet sind, wissen wir nicht. Aber für viele mögen da einige Illusionen beseitigt werden.
Eine Studie von MoneyPark zeigt aufschlussreiche Daten zur Entwicklung auf dem schweizerischen Eigenheimmarkt und zur Finanzierung des Erwerbs. Im Exec Summary wird zusammengefasst:
Die Immobilienpreisestiegenin den letzten zehn Jahren über fünfmal mehr als die Einkommen. Nicht zuletzt deshalb zeigen mehr Anbieter grössereFlexibilität bei ihren Tragbarkeitskriterien, um weiterhin Neukunden zu gewinnen.
MoneyPark-Analysen legen nahe, dass mittlerweile über 40 Prozent der Eigenheimkäufer die übliche Tragbarkeitsgrenze von 33 Prozent überschreiten. Berücksichtigt wurden dabei jeweils 500 Neufinanzierungen pro Jahr bei einem Sample der 50 gängigsten Hypothekaranbieter.
Die Analyse der Kundengruppen pro Tragbarkeitsklasse ergibt, dass nicht wenig Verdienende ohne finanzielle Mittel eine hohe Tragbarkeit aufweisen, sondern gut (und doppel-)verdienende, finanzstarke Käufer, die sich ein teureres und grösseres Eigenheim leisten möchten. Bei nur leicht erhöhten Tragbarkeiten von bis zu 40 Prozent finden sich vor allem Familien, die im Vergleich zu den Standard-Tragbarkeiten nicht höhere Kaufpreise finanzieren möchten, sondern aufgrund von Teilzeit-Einkommen temporär ein niedrigeres Einkommen erzielen.
Je höher die Tragbarkeit ist, desto weniger Finanzierungspartner gewähren eine Hypothek. Während Versicherungen in ihren Vergabekriterien sehr strikt sind und kaum über die Standard-Tragbarkeit hinaus finanzieren, zeigen Pensionskassen/Stiftungen und vereinzelte Banken eine grössere Flexibilität bei der Festlegung ihrer Kriterien.
Der Tages-Anzeiger schreibt über die Notwendigkeit, neben AHV und Pensionskasse selber für das Alter zu sparen.
Mit den Renten sinkt auch das Vertrauen in die berufliche Vorsorge. Die Lebenserwartung steigt seit Jahren kontinuierlich, das Rentenalter bisher nicht. Das angesparte Vorsorgekapital reicht je länger, je weniger aus, um die bis ans Lebensende garantierte Renten zu finanzieren. Deshalb werden in der beruflichen Vorsorge jährlich gegen sieben Milliarden Franken an Menschen im Ruhestand umverteilt. Das sind Vermögenserträge aus Vorsorgekapital, die eigentlich Angestellten – also den aktiven Versicherten – zustehen würden. Reto Spring, Präsident des Finanzplaner-Verbands Schweiz und Partner der Beratungsfirma Academix, spricht unverhohlen von «Rentenklau».
Er empfiehlt vor allem jüngeren Menschen, den Fehlbetrag selber anzusparen: «Wer das nicht tut, wird im Alter eine spürbare Einbusse beim Lebensstandard hinnehmen müssen.» Spring hält es für möglich, dass Renten aus AHV und Pensionskasse auf die Hälfte des beruflichen Gehalts sinken. Wer sich nach der Pensionierung finanziell nicht derart stark einschränken möchte, kann mit einer klugen und vor allem konsequenten Vorsorge den Lebensstandard im Rentenalter spürbar erhöhen.
In einem ersten Schritt ist es sinnvoll, den Spielraum bei der Säule 3a auszuschöpfen. Zunächst ist der Steuerabzug interessant: Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann für das Jahr 2019 bis zu 6826 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Steuerersparnis variiert je nach Einkommen und dürfte rund ein Drittel des einbezahlten Betrags ausmachen. Grossverdiener sind aufgrund des höheren Grenzsteuersatzes im Vorteil.
Die Begünstigungsregelung in der zweiten Säule wird weniger flexibel und Dividendenzahlungen aus qualifizierter Beteiligung werden höher besteuert. Dafür profitieren laut Pensexpert unter anderem Immobilienbesitzer bei Vorsorgestiftungen mit entsprechenden Anlagereglementen von neuen Investitionsmöglichkeiten.
Swiss Life schreibt zu ihrer Studie über die unterschiedliche Rentenhöhe von Frauen und Männern in der 2. Säule:
Frauen erhalten heute im Alter rund ein Drittel weniger Rente als Männer. Der sogenannte Gender Pension Gap nimmt zwar langsam ab, wird jedoch in absehbarer Zeit nicht verschwinden, wie eine umfassende Studie von Swiss Life zeigt. Am grössten ist der Gender Pension Gap bei verheirateten Frauen: Aufgrund der ökonomischen Einheit von Ehepaaren ist diese Differenz aber oft nicht unmittelbar spürbar. Direkt betroffen sind heute vor allem geschiedene Rentnerinnen. Als vorsorgetechnisch besonders tückisch erweist sich der Konkubinatshaushalt für jene Frauen, die sich primär um die Kindererziehung kümmern. Zu einer tieferen Rentendifferenz tragen heute bereits viele KMU mit einer teilzeitfreundlichen Anpassung des Koordinationsabzugs bei.
Die statistisch gemessenen Geschlechterunterschiede müssen – gerade im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die finanzielle Selbstbestimmung im Alter – differenziert betrachtet werden. Der Gender Pension Gap bedeutet nicht in jedem Fall, dass Altersrentnerinnen in ihrem finanziellen Spielraum tatsächlich stärker eingeschränkt sind als männliche Rentner. So ist die Rentendifferenz heute bei verheirateten Paaren mit knapp 50% am grössten. Weil sich mehr als 80% der verheirateten Paare aber als ökonomische Einheit verstehen und das gesamte Haushaltseinkommen zusammenlegen, dürfte der Gender Pension Gap für diese Frauen vielfach kaum spürbar sein.
Die Sicherheit der Ehe im Hinblick auf die Altersvorsorge kann jedoch trügerisch sein. Betrachtet man die heutige Rentnerinnengeneration, hat der Gender Pension Gap besonders für geschiedene Frauen grosse, effektiv spürbare Auswirkungen. 30% aller geschiedenen Rentnerinnen beziehen Ergänzungsleistungen – so viele wie in keinem anderen Zivilstand und deutlich mehr als geschiedene Männer.
Obwohl Frauen im Arbeitsmarkt viel aktiver sind als früher, liegt auch bei heutigen Familien gemäss einer Umfrage von Swiss Life sowohl das tatsächliche (41%) als auch das gewünschte Arbeitspensum der Mütter (48%) immer noch deutlich unter jenem der Väter (90% bzw. 74%). Eine grosse Mehrheit der Eltern lässt beim Pensumsentscheid die Auswirkungen auf ihre Altersvorsorge ausser Acht: Nur 26% der befragten Eltern haben sich schon ernsthaft Gedanken darüber gemacht. Mütter, die sich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, arbeiten im Schnitt zwölf Stellenprozentpunkte mehr als jene, die das bisher nicht getan haben.