imageDie KGAST schreibt in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung über die diversen Verordnungsänderungen in der beruflichen Vorsorge:

Die KGAST unterstützt alle drei Verordnungsänderungen. Insbesondere begrüssen wir die Einführung einer Anlagekategorie «Infrastrukturanlagen» mit einer Kategorienbegrenzung von 10 Prozent nach Art. 53 Abs. 1 lit. e und f, sowie Abs. 2 und Art. 55 lit. f BVV 2.

Infrastrukturanlagen zeichnen sich durch hohe Wertbeständigkeit bei stabilen Erträgen aus. Den Vorsorgeeinrichtungen wird damit ermöglicht, in grösserem Mass als bisher auch in 2 ökologisch nachhaltige Projekte zu investieren. Die Diversifikation des Anlagevermögens ver-­ schafft den Vorsorgeeinrichtungen eine grössere Handlungsfreiheit. Dies wirkt sich risikomindernd auf das Anlagevermögen aus.

  Stellungnahme KGAST