UBS. Für das Jahr 2022 wird in der Schweiz ein durchschnittlicher nominaler Lohnanstieg von 0,8 Prozent erwartet, was dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre entspricht. Der moderate Lohnanstieg spricht klar gegen eine starke Inflationszunahme. Die UBS-Ökonomen prognostizieren für das kommende Jahr eine Teuerung von 0,4 Prozent, weshalb die Löhne real nur leicht ansteigen.
Versicherte
Swiss Life: Der Arbeitsmarkt 55+
Menschen ab 55 sind in der Schweiz trotz einer mehrheitlich passiven Personalpolitik von Unternehmen stärker in den Arbeitsmarkt integriert als noch vor zehn Jahren. Dennoch ist die Angst vor den Folgen eines Jobverlusts gegen Ende des Erwerbslebens weit verbreitet und beeinflusst die Diskussion um ein höheres Rentenalter, wie die neue Studie «Länger leben, länger Arbeit geben» von Swiss Life zeigt.
In der Studie heisst es u.a.
Viele Unternehmen unterschätzen wohl den bevorstehenden demografischen Wandel des Arbeitsmarkts. Zwar wird davor schon länger gewarnt, richtig spürbar dürfte dieser Prozess aber erst in den nächsten Jahren werden: 2030 wird es etwa 30 % mehr Pensionierungen geben als noch 2019 und 80 % mehr als zur Jahrtausendwende. Gleichzeitig fehlt der Nachwuchs. Das Arbeitsangebot wächst bereits heute fast nur noch dank den über 55-Jährigen und dürfte im nächsten Jahrzehnt weniger als halb so stark zunehmen wie in der letzten Dekade.
Die Wohnbevölkerung – ein grober Indikator für die Arbeitsnachfrage der Unternehmen – wird voraussichtlich schneller expandieren als das Arbeitsangebot. Entsprechend dürfte der Druck steigen, jegliches brach liegende Arbeitskräftepotenzial abzuschöpfen – also auch jenes der erwerbslosen, nicht erwerbstätigen oder unterbeschäftigten über 55-Jährigen. Ein bereits heute beobachtbares Indiz für diese These ist der Umstand, dass in den meisten OECD-Ländern die Arbeitsmarktbeteiligung der über 55-Jährigen mit der zunehmenden demografischen Alterung steigt.
Tiefere Lebenserwartung bei Geburt
BFS. Im von der Covid-19-Pandemie geprägten Jahr 2020 sank die Lebenserwartung bei Geburt gegenüber dem Vorjahr bei den Männern um 0,9 auf 81,0 Jahre und bei den Frauen um 0,5 auf 85,1 Jahre (2019: Männer 81,9; Frauen 85,6). Eine solche Abnahme wurde gemäss den Sterbetafeln des BFS bei den Männern seit 1944 und bei den Frauen seit 1962 nicht beobachtet.
Zwischen 2019 und 2020 ging die Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren aufgrund der pandemiebedingten Todesfälle um 0,7 Jahre bei den Männern und um 0,5 Jahre bei den Frauen zurück. Die Lebenserwartung der Männer im Alter von 65 Jahren sank zwischen 2019 und 2020 von 20,0 auf 19,3 Jahre. Jene der Frauen verringerte sich von 22,7 auf 22,2 Jahre.
Während bei den Männern noch nie ein so starker Rückgang beobachtet wurde, war die Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren bei den Frauen im Jahr 1944 infolge eines besonders harten Winters noch stärker gesunken. Auf kantonaler Ebene liessen sich die stärksten Abnahmen der Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren für die Männer in den Kantonen Schwyz (–2,1 Jahre), Genf (–1,8 Jahre) und Tessin (–1,8) bzw. für die Frauen in den Kantonen Jura (–1,8), Obwalden (–1,7), Waadt (–1,4) und Tessin (–1,4) beobachten.
Zwischen 2019 und 2020 nahm die Sterblichkeit in den Kantonen im Westen und Süden der Schweiz stärker zu. Der Anstieg bewegte sich in Genf, im Jura und im Tessin zwischen +25% und+27%. In den Kantonen Obwalden, Schwyz, Waadt und Freiburg lag die Zunahme ebenfalls über 20%. In Nidwalden ging die Anzahl Todesfälle dagegen leicht zurück (–0,3%) und in den Kantonen Graubünden, Glarus, Basel-Stadt und Schaffhausen nahm sie um weniger als 5% zu. So fiel der Anstieg der Todesfälle in den Kantonen im Norden und Osten der Schweiz weniger stark aus.
Gesamtarbeitsvertragliche Lohnabschlüsse 2021
BFS. Im Rahmen der wichtigsten GAV, d.h. der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Personen, wurde von den Sozialpartnern für das Jahr 2021 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 0,4% vereinbart (2020: 0,9%; 2019: 1,1%; 2018: 0,9% und 2017: 0,5%). Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für das Jahr 2021 (+0,5%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich um 0,1% sinken. Von den Effektivlohnanpassungen sind nahezu 589 000 Personen betroffen (2020: 632 000; 2019: 613 000; 2018: 480 000; 2017: 453 000).
Das Effektivlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 0,1% und im Tertiärsektor 0,6%. Der Gesamtdurchschnitt liegt bei 0,4%. Die Lohnanpassungen nach Wirtschaftsabschnitt sehen wie folgt aus: Gesundheits- und Sozialwesen (+0,8%), Information und Kommunikation (+0,6%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+0,6%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+0,5%), Verkehr und Lagerei (+0,4%), Baugewerbe (+0,1%), Verarbeitendes Gewerbe (+0,1%) und Öffentliche Verwaltung (0%).
Mercer: Gender gap in pensions
Mercer hat die Differenzen bei den Pensionen in ausgewählten OECD-Ländern untersucht und dazu die Ursachen und möglichen Korrekturmassnahmen aufgelistet. In der Schweiz ist die Differenz primär auf die 2. Säule mit ihrer lohnabhängigen Leistung zurückzuführen. Auch andere Länder mit einer gut ausgebauten betrieblichen Vorsorge wie UK oder Holland weisen überdurchschnittlich hohe Differenzen aus.
Verlustangst und Reformblockade
Hansueli Schöchli philosophiert in der NZZ über die genetischen Ursachen menschlicher Verlustängste und ihre Folgen für die Reform der Altersvorsorge.
Die Besitzstandwahrung hat auch in der Politik eine überragende Bedeutung. Besonders grotesk ist das Ausmass in der Altersvorsorge. Im Obligatorium der beruflichen Vorsorge ist zwar das gesetzliche Minimum des Umwandlungssatzes zur Berechnung der Jahresrenten rechnerisch viel zu hoch – doch ein Abbau dieser Subvention ruft sofort nach «Kompensationen», damit möglichst niemand eine Senkung der nominalen Jahresrente erleidet.
Ähnlich ist das Bild in der AHV. Die Frauen leben zwar im Mittel deutlich länger als die Männer, aber sie sind zurzeit in Sachen Rentenalter privilegiert. Die Angleichung mit der Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 ist nun vorgesehen, doch der Wegfall des Privilegs ist gemäss herrschender politischer Meinung mindestens teilweise zu «kompensieren». Also auch hier soll gelten: Privilegierte bekommen eine «Entschädigung» für den Wegfall ihrer Privilegien.
Die Frauenlöhne liegen im Mittel deutlich unter den Männerlöhnen. Wie viel von der «unerklärten» Lohndifferenz von etwa 8 Prozent mit Geschlechterdiskriminierung zu tun hat, ist offen. Klar ist aber, dass den Gewerkschaften die Frauenlöhne nicht wichtig sind. Wären sie ihnen wichtig, nähmen sie Opfer ihrer Mehrheitskundschaft (der Männer) in Kauf. Zum Beispiel mit folgender Parole: «Wir fordern eine Erhöhung der Frauenlöhne um 4 Prozent und eine Senkung der Männerlöhne um 4 Prozent, damit die Frauen nicht mehr benachteiligt sind.» Doch kraft der Verlustaversion wären Gewerkschaftssekretäre mit solchen Forderungen wohl bald auf der Suche nach einer neuen Stelle.
Der Trieb zur Besitzstandwahrung beeinflusst auch viele andere Bereiche. So sind zum Beispiel einmal gesprochene Subventionen und Sozialleistungen kaum mehr rückgängig zu machen. Und Steuerreformen werden stark erschwert. Das gilt etwa für die vieldiskutierten Dossiers Eigenmietwert und Familienbesteuerung: Im Prinzip wären hier Reformen für den Fiskus aufkommensneutral machbar. Doch damit gäbe es nebst vielen Gewinnern auch viele Verlierer – und die Verlierer schreien lauter als die Gewinner.
SAKE 2020: Unfälle und Gesundheitsprobleme
2020 wurden 7% der Erwerbstätigen in den letzten zwölf Monaten Opfer mindestens eines Arbeitsunfalls. Die Hälfte davon war infolge dieses Unfalls arbeitsunfähig. 12% der Personen, die in ihrem Leben eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben, litten gemäss eigenen Angaben an Gesundheitsproblemen, die durch die Arbeit verursacht oder verschlimmert wurden. Eine Mehrheit der Erwerbstätigen gab zudem an, bei ihrer Arbeit mindestens einem Risiko für die körperliche Gesundheit oder das psychische Wohlbefinden ausgesetzt zu sein.
SVV Sicherheitsmonitor: risikoaverse Junge
Der Versicherungsverband hat auf Basis einer Umfrage das Sicherheitsbedürfnis resp. den Freiheitwunsch der Schweizer ermittelt. Gegenüber dem Vorjahr hat zwar die Freiheit ein paar Prozentpunkte gewonnen, aber besonders bei der jüngeren Bevölkerung sind es nur wenige, welche bei einer Abwägung antworten: klar, Freiheit. Und eine grosse Mehrheit erwartet sinkende Renten. Dazu heisst es in der Auswertung:
Risiken eingehen, bedeutet immer auch Sicherheit aufgeben. Risikobereitschaft wird in der heutigen Gesellschaft aber vor allem mit Unvernunft in Verbindung gebracht; die positive Seite der Güterabwägung zwischen Wagnis und Sicherheit wird ausgeblendet. Wir entwickeln uns immer mehr zu einer Null-Risiko-Gesellschaft, die sämtliche Risiken kontrollieren und beseitigen will.
Zwar sieht sich gut zwei Drittel der Befragten zumindest nicht weniger risikobereit als frühere Generationen. Es ist allerdings hauptsächlich die Generation der Babyboomer, die sich in der Tendenz risikobereiter einschätzt als noch ihre Eltern. Junge Erwachsene konstatieren dagegen in ihrer Generation eine offenkundige Risikoaversion.
Wie auch die übrigen Umfragen der letzten Wochen zeigt auch dieser Monitor, dass die Menschen sich Sorgen um ihre Altersvorsorge machen.
Seit der erstmaligen Erhebung im Jahr 2019 lässt sich in der Bevölkerung eine zunehmend pessimistische Einschätzung der Rentenentwicklung beobachten. Aktuell gehen 79 Prozent davon aus, dass die künftigen Renten im Allgemeinen tiefer ausfallen werden, als sie es heute sind. Die Angst vor ungenügenden Renten wurde durch die Covid- 19-Pandemie noch akzentuiert. In den Augen einer Mehrheit der Bevölkerung wird sie sich noch zusätzlich negativ auf die in Schieflage geratene Finanzierung der obligatorischen Altersvorsorge auswirken.
Flexiblere 3a-Säule blockiert
Mit einer 2019/20 in beiden Räten angenommenen Motion soll die Säule 3a flexibler gehandhabt und nachträgliche Einzahlungen (Einkauf) ermöglicht werden. Die Umsetzung verläuft allerdings schleppend. Linke, Bundesrat und Steuerbehörden scheinen dem Vorhaben nicht eben wohlgesinnt. Pierre Weil schreibt dazu in der NZZ:
Wie hoch der Steuerausfall wäre, könne die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) nicht ermitteln, sagt Federico González del Campo vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). «Die technische Umsetzung der Revision ist anspruchsvoll und muss mit der ESTV koordiniert werden.» Es scheint allerdings nicht so, dass die Arbeiten weit fortgeschritten sind.
Marc Hürzeler, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Luzern, sagt dazu: «Die Steuerersparnisse bzw. Steuereinbussen sind meines Erachtens angesichts der geregelten Maximalbeiträge kalkulierbar.» Grundsätzlich hält er «eine Nachzahlungsmöglichkeit in der Säule 3a für zweckmässig», sie sei «angesichts der steigenden Bedeutung der Selbstvorsorge zu begrüssen. Die finanziellen Verhältnisse können sich im Laufe des Erwerbslebens erheblich verändern. Ich erachte es deshalb als sinnvoll, dass Lücken aus schlechteren Jahren gefüllt werden können.»
Der Motionär Ettlin sagt zum Stand der Dinge: «Es ist klar, dass die Verwaltung zurzeit mit vielen Themen beschäftigt ist. Die Verwaltung ist sicherlich über die Motion ‹not amused›. Dennoch sollte die Gesetzesrevision langsam zur Vernehmlassung vorgelegt werden, denn vieles ist bereits in der Motion ausformuliert. Andernfalls müsste man von Verzögerungstaktik reden.»
Eigenmietwert belastet Rentner
pw. Hansueli Schöchli befasst sich in der NZZ mit dem Thema Eigenmietwert aus Sicht der Rentner, wobei er wenig Sympathien für deren Situation zeigt. Sie haben in der Regel tiefere Einkommen und eine geringere hypothekarische Verschuldung, womit der Eigenmietwert resp. die damit verbundene steuerliche Belastung doppelt ins Gewicht fällt. Wird sie zu gross, kann das Eigenheim finanziell untragbar werden. Dass Wohneigentum im Rahmen der WEF ursprünglich explizit als Form der Altersvorsorge bezeichnet wurde, wird ausgeblendet. Für den Fiskus ist dieser Aspekt erst recht irrelevant. Diverse Kantone kennen immerhin Härtefallklauseln. Die WAK-S hat das Thema Eigenmietwert erneut auf der Traktandenliste. Schöchli schreibt:
Dass Rentner mit Wohneigentum vom geltenden System nicht begeistert sind, ist nachvollziehbar: Die Renteneinkommen sind meist deutlich geringer als frühere Erwerbseinkommen, der Schuldzinsabzug nützt den Betroffenen mangels Schuldzinsen nichts mehr, und der Eigenmietwert kann vor allem bei Einpersonenhaushalten mit tiefer Rente einen erheblichen Anteil des steuerbaren Einkommens ausmachen. So kann die Steuerrechnung Liquiditätsprobleme bescheren.
Acht Kantone haben für solche Fälle eine «Härtefallklausel» (GE, GR, LU, OW, SH, SG, VD, ZH). Übersteigt der Eigenmietwert einen gewissen Prozentsatz der steuerbaren Einkünfte oder des verfügbaren Einkommens, ist eine Senkung des Eigenmietwerts möglich. Der Kanton Zürich zum Beispiel senkt ihn in der Regel, wenn der ordentliche Eigenmietwert über einem Drittel des zur Deckung der Lebenshaltungskosten verfügbaren Haushaltseinkommens liegt. Laut früheren Zürcher Angaben wird aber diese Härtefallklausel beim Eigenmietwert nur in «sehr wenigen Fällen» angewendet. (…)
Insgesamt stehen die Rentnerhaushalte in der Schweiz finanziell gut da. Die verfügbaren Haushaltseinkommen liegen zwar im Mittel mangels Erwerbseinkommen deutlich tiefer als bei den Erwerbshaushalten. So weisen die Bundesstatistiker für die Periode 2015 bis 2017 bei den 65- bis 74-Jährigen ein verfügbares Durchschnittseinkommen von knapp 4900 Fr. pro Monat aus, während es bei den Jüngeren zwischen 7000 und 8600 Fr. waren. Doch im Gegenzug leben in den Rentnerhaushalten im Mittel weniger Personen, und die Vermögen sind deutlich höher.
Umfrage HSLU: Geringes Wissen und Vertrauen zur Altersvorsorge
«Weshalb ist Ihr Interesse an der beruflichen Vorsorge nicht hoch?» – Gründe für ein tiefes Interesse gibt es einige: Fast die Hälfte der Befragten gibt an, zu bequem zu sein, um sich mit der Vorsorge zu beschäftigen. Für einen Drittel ist das Vorsorge-Thema zu kompliziert.
In einem Bericht zur aktuellen Umfragen schreibt die Hochschule Luzern: AHV, Pensionskasse oder Säule 3a: Das schweizerische Vorsorgesystem ist komplex und von Laien nicht leicht durchschaubar. Ein Forschungsteam der Hochschule Luzern hat den aktuellen Wissensstand der Schweizer Bevölkerung zur Altersvorsorge untersucht. Die Studie zeigt: Während es in der Bevölkerung ein hohes Bewusstsein für die Wichtigkeit der Altersvorsorge gibt, ist das Wissen darüber bescheiden.
Den befragten Personen wurden Fragen zu ihrem Vorsorgewissen gestellt. Lediglich zwei Prozent von ihnen konnten alle Fragen korrekt beantworten. Bei den meisten Fragen wusste durchschnittlich rund ein Drittel aller Befragten die korrekte Antwort. Gut auszukennen scheint sich die Bevölkerung beim Thema der Wohneigentumsfinanzierung. 81 Prozent der Teilnehmenden wussten, ob man Pensionskassengelder für Wohneigentum beziehen kann. Gerade bei den Fragen, welche die eigene Vorsorge betreffen, ist der Anteil derjenigen, die fälschlicherweise meinen, die Antwort zu kennen, beachtlich hoch.
Die Krux mit der Reform
André Müller kommentiert in der NZZ die Ergebnisse des Axa-Pensionierungsmonitors und kommt zu bedenklichen Schlüssen:
Hohe Sorge, aber wenig konkreter Reformwille – eine Erklärung für diesen Widerspruch liegt auf der Hand: Dass Menschen gegen politische Vorstösse sind, die ihnen persönlich schaden, ist ein verbreitetes Phänomen. Alle wollen den Klimawandel verhindern, aber niemand will neben einem 200 Meter hohen Windkraftwerk wohnen oder mehr für Benzin und Heizöl zahlen. Alle sind für günstige Mieten und bauliche Verdichtung, nur eben nicht im eigenen Quartier. Entsprechend sind auch fast alle für eine Reform der Altersvorsorge – solange sie diese nicht selbst bezahlen müssen.
Die Studie der Hochschule Luzern bietet einen weiteren Schlüssel zum Verständnis dieses Widerspruchs: Viele Schweizerinnen und Schweizer haben zwar ordentliche Finanzkenntnisse, mit dem Vorsorgesystem kennen sich viele allerdings nicht sehr gut aus. Vor allem die Unwissenden interessieren sich auch nicht wirklich dafür.
Bedenklich stimmt dabei besonders, dass Jüngere und Frauen schlechter informiert sind über die berufliche Vorsorge und sich auch weniger dafür interessieren. Es sind just diese beiden Bevölkerungsgruppen, welche die Nachteile des heutigen Systems am stärksten spüren: Frauen arbeiten noch immer öfter Teilzeit als Männer, weshalb sie im Schnitt viel weniger Pensionskassenguthaben aufbauen und kleinere Renten aus der zweiten Säule erhalten.
Axa-Ruhestandsmonitor: Bloss kein höheres Rentenalter
Akzeptanz von Massnahmen zur Rentenreform

Die Axa hat zum 11. Mal ihren Ruhestandsmonitor publiziert, welcher auf Basis einer Umfrage die Gefühlslage und Wünsche der Schweizer zur Altersvorsorge evaluiert. Zu den Ergebnissen wird ausgeführt:
Einstellung zur Pensionierung: Personen in der Schweiz stehen ihrer Pensionierung grundsätzlich positiv gegenüber: Auf einer Skala von 1 (sehr traurig) bis 10 (sehr glücklich) wird die Gefühlslage mit einem Durchschnittswert von 7,7 als positiv bewertet. Die Befragten freuen sich auf Zeit mit Freunden und Familie, für Hobbys sowie Ruhe und Erholung, aber auch für Spontaneität. Für rund 60 Prozent ist das Hüten der Enkelkinder «sehr» oder «eher wichtig»; 35 Prozent planen, sich in Vereinen oder Politik zu engagieren, und 17 Prozent möchten einen neuen Beruf wählen oder sich selbständig machen. Interessanterweise legt die Altersgruppe der 18- bis 39-Jährigen signifikant mehr Wert darauf, Enkelkinder zu hüten oder andere Familienunterstützung zu leisten, als die älteren Befragten.
Kapitalbezug: Würden die Befragten heute in Pension gehen, entschieden sich rund zwei Fünftel (41 Prozent) für die Auszahlung des Vorsorgevermögens in Form einer monatlichen Rente, 17 Prozent für den reinen Kapitalbezug, 28 Prozent würden eine Mischung aus Rentenzahlung und Kapitalbezug wählen. (…) Männer sind dabei eher für den reinen Kapitalbezug als Frauen. Auch besserverdienende Personen und Vollzeitarbeitende tendieren stärker dazu als Befragte mit tieferer Kaufkraft, mit einem Teilzeitpensum oder Nichtberufstätige. Wie viel Finanzwissen eine Person aufweist, hat keinen Einfluss auf die Wahl.
“Umverteilungsmaschine AHV”
Werner C.Hug hat die Umverteilungsmechanismen in der AHV genauer untersucht und offengelegt. In einem Artikel in der Finanz und Wirtschaft schreibt er dazu:
Wenn die AHV rein umlagefinanziert würde, wenn also die laufenden Beiträge die laufenden Renten vollumfänglich finanzieren würden, dann müssten zur Erreichung einer Maximalrente über die gesamte Beitragsdauer AHV-Beiträge von insgesamt 615’000 Fr. bezahlt werden. Das entspricht einem jährlichen Bruttodurchschnittseinkommen von 163’000 Fr. oder monatlich netto 11’400 Fr. während der gesamten Beitragsdauer.
Gemäss der schweizerischen Lohnstrukturerhebung erreichten 2018 lediglich 5% der Beschäftigten diesen Lohn. Bezogen auf die AHV bedeutet das, dass 95% der AHV-Rentenbezüger ihre Rente nicht mit ihren Beiträgen allein finanziert haben. Schon 2016 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit einer Modellrechnung mathematisch dargelegt, dass 92% der heutigen Rentenbezüger ihre Rente nicht finanziert haben.
Die dargelegten Berechnungen mit dem gewichteten Durchschnitt der Zivilstände, wie Alt-Nationalrat Andreas Zeller (FDP/SG) sie in Rücksprache mit dem BSV kalkuliert hat, liegen nochmals leicht höher, weil unter anderem auch die Lebenserwartung gestiegen ist.
Die Gesamtrente sinkt
Michael Ferber geht in der NZZ der Frage nach, in welchem Ausmass in den letzten Jahren die Altersrente aus AHV und Pensionskasse gesunken ist. Besonders mit Bezug auf die 2. Säule mit ihrer dezentralen Struktur ist die Frage nicht einfach zu beantworten. Berechnen lassen sich nur Durchschnitte mit unbekannter Repräsentativität. Im Artikel Ferbers kommen eine Reihe von Fachleuten zu Wort. Klar ist, die PK-Leistungen gehen tendenziell zurück, alles weitere ist ziemlich unübersichtlich.
In der Schweizer Verfassung heisst es, die Renten aus AHV und beruflicher Vorsorge sollten im Alter «die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» gewährleisten. Dies wird im Allgemeinen so interpretiert, dass die Renten aus der ersten und der zweiten Säule rund 60% des letzten versicherten Lohnes vor dem ordentlichen Rentenalter betragen sollten – und dies wäre gemäss der Studie nicht mehr der Fall.
Andere Vorsorgespezialisten warnen indessen davor, die Entwicklung undifferenziert zu bewerten – je nach Pensionskasse gab es schliesslich in den vergangenen Jahren bei Senkungen der Umwandlungssätze auch Kompensationen. So tönt es in der vielbeachteten Schweizer Pensionskassenstudie von Swisscanto schon anders.






