BFS. Im Rahmen der wichtigsten GAV, d.h. der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Personen, wurde von den Sozialpartnern für das Jahr 2021 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 0,4% vereinbart (2020: 0,9%; 2019: 1,1%; 2018: 0,9% und 2017: 0,5%). Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für das Jahr 2021 (+0,5%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich um 0,1% sinken. Von den Effektivlohnanpassungen sind nahezu 589 000 Personen betroffen (2020: 632 000; 2019: 613 000; 2018: 480 000; 2017: 453 000).

Das Effektivlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 0,1% und im Tertiärsektor 0,6%. Der Gesamtdurchschnitt liegt bei 0,4%. Die Lohnanpassungen nach Wirtschaftsabschnitt sehen wie folgt aus: Gesundheits- und Sozialwesen (+0,8%), Information und Kommunikation (+0,6%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+0,6%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+0,5%), Verkehr und Lagerei (+0,4%), Baugewerbe (+0,1%), Verarbeitendes Gewerbe (+0,1%) und Öffentliche Verwaltung (0%).

  Mitteilung BFS