(sda) Wer über private Vorsorgegelder in der dritten Säule oder Freizügigkeitsleistungen verfügt, soll diese künftig in Raten beziehen können. Das fordert der Nationalrat. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Motion angenommen.
MoreMit 130 zu 59 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte die grosse Kammer für einen Vorstoss von Nationalrat Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
Heute können privat angesparte Vorsorgegelder nur auf einmal bezogen werden. Es ist zwar möglich, mehrere Säule-3a-Konten zu eröffnen, aber die Freizügigkeitsleistungen können nur eingeschränkt von der Pensionskasse aufgeteilt werden.
Für die Zukunft soll der Bundesrat gemäss Motionstext Massnahmen treffen, um wie bei der beruflichen Vorsorge einen Teilbezug zu ermöglichen. Dabei sollen eine maximale Anzahl Bezüge und ein minimaler Betrag pro Bezug vorgesehen werden.