Der Pensionskassenverband kritisiert in einem Schreiben an seine Mitglieder die verschärfte Lizenzpolitik zur Nutzung der technischen Grundlagen BVG 2025. Der Verband schreibt:
Für die Nutzung der technischen Grundlagen ist wie bisher der Erwerb einer Lizenz notwendig. Mit der Veröffentlichung der neuen Grundlagen kommt es an dieser Stelle aber zu einer Veränderung: Die Lizenzbestimmungen für die Grundlagen BVG2025 sehen erstmals vor, dass für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb (gemäss Liste der OAK BV) neu ebenfalls eine Lizenzpflicht besteht. Davon ausgenommen bleiben weiterhin Vorsorgeeinrichtungen, die nicht im Wettbewerb stehen.
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP hat sein Befremden gegenüber der verschärften Lizenzpolitik ausgedrückt und steht mit den beiden Expertenbüros in Kontakt, um eine angemessene Lösung für die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen zu finden. Wir werden unsere Mitglieder über den Fortgang der Diskussionen informieren.
