Die KGAST schreibt in ihrer Stellungnahme zur Umsetzung der Motion Dittli (1e-Pläne) u.a.

Die KGAST begrüsst die Gesetzesänderung als Reaktion auf die Forderung der Motion, den Ver- sicherten zu ermöglichen, dass das Vorsorgeguthaben aus den 1e-Plänen vorübergehend für maximal zwei Jahre auf eine Freizügigkeitseinrichtung zu übertragen, damit es dort in ähnliche Anla- gestrategien wie bisher investiert werden kann und Verluste eher wieder gutgemacht werden können.

Als positiv möchten wir insbesondere folgende Bestimmungen hervorheben:

• Wir erachten es als eine pragmatische Lösung, dass die Möglichkeit einer kurzfristigen Übertragung unabhängig von einem potenziellen Verlust allen Versicherten offenstehen 2/3 soll, welche aus einem 1e-Plan austreten und in eine Vorsorgeeinrichtung ohne 1e-Lösung eintreten (Art. 3a Abs. 1 FZG). Die Definition und die Berechnung eines Verlustes wären Gegenstand weiterer Diskussionen und mit zusätzlichem Aufwand verbunden, die hiermit wegfallen.

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