Der Tages-Anzeiger berichtet über die von der BVK angebotene Option, eine höhere Altersleistung auf Kosten der Hinterbliebenenleistung zu wählen. Sie ist bisher in der Schweiz einzigartig.
Wer vor der Pensionierung steht, kann bei der BVK seit 2019 eine höhere Altersrente wählen. Das heisst, das angesparte Altersguthaben wird mit einem höheren Umwandlungssatz in eine Rente umgerechnet, als dies standardmässig vorgesehen ist. Als Folge davon sinken jedoch die Leistungen im Todesfall an die Hinterbliebenen.
Ein Beispiel: Eine Person lässt sich dieses Jahr mit 65 pensionieren und hat 500’000 Franken Altersguthaben. Der reguläre Umwandlungssatz der BVK für diese Altersgruppe liegt derzeit bei 4,84 Prozent. Damit bekäme die Person eine jährliche Rente von 24’200 Franken. Entscheidet sie sich für die höhere Altersrente, profitiert sie von einem Umwandlungssatz von 5,12 Prozent. Das ergibt eine Jahresrente von 25’600 Franken – ein Plus von 1400 Franken. Im Gegenzug reduziert sich der Betrag für hinterbliebene Ehegatten- oder Partnerinnenrente um die Hälfte.
Mit der Option, die eigene Altersrente zu erhöhen bei gleichzeitiger Senkung der Hinterbliebenenrente, wolle die BVK der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen, sagt Sprecher Christian Brütsch. Immer mehr Versicherte benötigten keine grosszügige Absicherung für ihre Partner. Sei es, weil sie alleinstehend sind, sei es, weil der Partner selber genug verdiene und Anspruch habe auf Vorsorgeleistungen. Insbesondere für weibliche Versicherte sei die Möglichkeit einer höheren Altersrente interessant, ergänzt Brütsch.