Am 18. Mai befinden die Stimmberechtigten des Kantons Bern über das neue Pensionskassengesetz. Bei den Personalverbänden geniesst die Milliardenvorlage oberste Priorität – obwohl sie ursprünglich dagegen waren, schreibt der “Bund”. «Es handelt sich um ein Jahrhundertgeschäft. Wenn wir dieses an die Wand fahren, haben wir einen riesigen Scherbenhaufen», sagt Matthias Burkhalter, Geschäftsführer des Bernischen Staatspersonalverbandes (BSPV) und Leiter des Befürworterkomitees. Dort ist man bereit, 200’000 Franken für die Abstimmungskampagne auszugeben. Wer wie viel einschiesst, will er nicht sagen. Klar ist, dass die drei Personalverbände der Kantonsangestellten – BSPV, Lebe (Lehrer) und VPOD – mit im Boot sind. Auch der Gewerkschaftsbund und die Dachorganisation Angestellte Bern dürften namhafte Beträge sprechen. Von den Parteien hingegen erwartet Burkhalter keine grosse Unterstützung. Dort fehle es aufgrund der kantonalen Wahlen vom 30. März an Geld.
Öffentliche Kassen
SO: PK als Abstimmungs-Knacknuss
BL: Erneute Abstimmung über PK
Bei der Ausfinanzierung der Deckungslücke bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) mit ihren rund 35’000 Versicherten kommt der Baselbieter Landrat mit einem Kompromiss der Forderung von 28 Baselbieter Gemeinden entgegen: Mit 45 gegen 35 Stimmen bei fünf Enthaltungen segnet das Parlament einen Vorschlag seiner Finanzkommission (Fiko) ab. Demnach trägt der Kanton die Ausfinanzierungsschuld der Gemeinde-Lehrkräfte und er kommt für deren Besitzstandsregelung auf.
Dieser Kompromiss kostet den Kanton 276 Millionen Franken. Das Parlament gab dieser Variante den Vorzug gegenüber dem Gegenvorschlag der Regierung, der den Kanton "nur" mit 58 Millionen Franken belastet hätte. Weil in der Schlussabstimmung das nötige Vierfünftelmehr verfehlt wurde, kommt die Pensionskassen-Vorlage vors Volk. Dieses wird höchstwahrscheinlich am 18. Mai darüber entscheiden können.
BL: Finanzierungs-Kompromiss für BLPK in Aussicht
Baselbieter Gemeindevertreter einigten sich mit der Finanzkommission (Fikom) des BL-Landrats auf einen Kompromiss im Streit um die Finanzierung des Milliardenlochs in der Baselbieter Pensionskasse. Demnach soll der Kanton nun doch gut die Hälfte der 550 Millionen Franken aufbringen, welche ursprünglich die Gemeinden hätten beisteuern müssen. Mit den 275 Millionen werden die fehlenden PK-Gelder der Lehrerschaft beglichen.
Dieser Kompromiss soll in den Gegenvorschlag einfliessen zur Gemeindeinitiative, über die am 18. Mai abgestimmt wird, zumindest jedenfalls über den Gegenvorschlag. In der Initiative, die gemäss Tageswoche nun zurückgezogen werden dürfte, fordern 48 Baselbieter Gemeinden, der Kanton müsse für den gesamten Fehlbetrag in der BLPK geradestehen, total rund 2,2 Milliarden Franken gemäss Regierungsangaben. Andere Schätzungen gehen von Gesamtkosten über 5 Milliarden Franken aus.
Ende letzten Jahres hatte der neue Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) noch vehement abgelehnt, dass der Kanton die gesamten fehlenden PK-Beiträge für die Lehrerschaft (275 Millionen Franken) übernimmt. Lauber wollte bloss rund 60 Millionen Franken sprechen.
VPOD: Kritik an der NZZ, hohe SR-Entschädigung bei der BVK
Die Kommentierung der VPOD-Haltung gegenüber der Entlöhnung des BKV-Geschäftsführers in der NZZ als “Doppelmoral” hat die Gewerkschaft nicht goutiert. In einem Brief an die Zeitung heisst es:
“In der NZZ vom 1. Februar wirft NZZ-Journalist Andras Schürer dem VPOD Doppelmoral vor, weil er sich gegen die ungerechtfertigte und völlig überrissene Lohnerhöhung von BVK-Chef Schönbächler wehrt, aber nichts sage zu den Entschädigungen für die Stiftungsräte – inklusive der beiden Vertreter, die der VPOD nominiert hat. Der VPOD hält demgegenüber fest:
1. Der VPOD fordert in seiner Protestpetition, die inzwischen von mehr als 4000 Personen unterzeichnet wurde, „eine Besoldungspolitik der BVK für die Angestellten wie auch für den Stiftungsrat, die sich am Besoldungsreglement des Kantons Zürich orientiert, dem die meisten BVK-Versicherten unterstellt sind“. Explizit gilt diese Forderung also auch für den Stiftungsrat.
2. Der VPOD ist davon ausgegangen, dass die zeitliche Belastung durch ein Mandat im BVK-Stiftungsrat rund 10 Stellenprozent beträgt. Der reale Arbeitsaufwand der VPOD-Vertreter im BVK-Stiftungsrat beläuft sich auf rund 200 Stunden, d.h. er bedeutet einen Verdienstausfall von leicht über 10 Stellenprozenten, wie dies auch die Pensionskasse der Stadt Zürich veranschlagt. Wenn die NZZ nun – anscheinend auf Grundlage von BVK-Informationen – von einer Berechnungsgrundlage von fünf Stellenprozenten ausgeht, dann liegt die für 2013 ausbezahlte Entschädigung offensichtlich weit über einem kantonalen Ansatz und ist klar viel zu hoch. Der VPOD fordert die BVK auf, hier Klarheit zu schaffen und die Berechnungsgrundlagen sowie die reale zeitliche Belastung der Stiftungsräte offenzulegen.
Bei einer zeitlichen Belastung von zehn Beschäftigungsgraden für das Grundmandat im Stiftungsrat lägen die für 2013 festgelegten Entschädigungen mit 18‘000 Franken am obersten Limit. Sollte die Belastung tatsächlich nur fünf Stellenprozente betragen, verlangen wir eine entsprechende Anpassung und eine Abrechnung gemäss effektivem Zeitaufwand.”
pw. Wie immer man es dreht und wendet, die Stiftungsräte der BVK werden – wenn nicht fürstlich – so doch ausnehmend gut entschädigt. In der Swisscanto-Umfrage von 2007 wurde der Entschädigungsfrage nachgegangen. Ergebnis: nur gerade in jeder fünften Kasse wird überhaupt eine finanzielle Entschädigung für den SR ausgerichtet! Und ein Betrag, wie er in der BVK zur Diskussion steht, das heisst über 18’000 Franken pro Mitglied, wurde ein einziges Mal genannt. Welche Kasse dies war, ist nicht bekannt. Wenn es überhaupt zu Auszahlungen kommt, dann üblicherweise in weit tieferen Regionen. Verbreitet sind lediglich zeitliche Kompensationen und auch diese nur in drei Viertel der Fälle. Seit 2007 dürfte sich daran nicht viel geändert haben.
Erfolgreiches 2013 für die BVK
Die BVK konnte im vergangenen Geschäftsjahr dank einer überdurchschnittlichen Performance von 7,4% den Deckungsgrad von 90,9% auf 96,1% erhöhen. Zum guten Leistungsausweis zählt auch, dass die BVK 2013 ihre Kosten wie schon in den Vorjahren weiter reduzieren konnte. Im Quervergleich mit anderen Pensionskassen weist sie sehr tiefe Vermögensverwaltungskosten aus. Durch Neuverhandlungen von externen Vermögensverwaltungsmandaten spart die BVK heute im Vergleich zu 2009 jährlich 70 Mio. Franken.
Der Stiftungsrat ist äusserst zufrieden mit dem Geschäftsergebnis der BVK im zurückliegenden Geschäftsjahr, welches die BVK als öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung unter der Obhut des Kantons erzielt hat. Der provisorische Deckungsgrad stieg seit dem 1. Januar 2013 von 90,9% (resp. ohne Einmaleinlage 87,5% per 31. Dezember 2012) auf 96,1% per 31. Dezember 2013. Der Versichertenbestand erhöhte sich um 2,4% auf 110‘258 Personen. Pro Versicherten beliefen sich die vergleichsweise tiefen Verwaltungskosten auf 138 Franken. Seit dem 1. Januar ist die BVK als privatrechtliche Stiftung organisiert.
Bei einem Strategie-Benchmark von 6,6% erwirtschaftete die BVK 2013 eine Rendite von 7,4% (provisorische Zahlen). Damit übertrifft die BVK den PK-Index der Credit Suisse Group sowie den UBS-Barometer, nach welchen die Pensionskassen im Durchschnitt eine Performance von weniger als 6% erwirtschaftet haben.