HZ InsuranceIn der Handelszeitung macht sich Werner E.Rutsch Gedanken über den Deckungsgrad. Er schreibt:

So wie eine Unterdeckung nicht für jede PK die gleichen Konsequenzen hat – öffentlich-rechtliche Kassen geniessen die Sicherheit vom «Sponsor», das heisst, der öffentlichen Hand –, ist auch die Struktur einer Kasse entscheidend für ihre finanzielle Stabilität.

Ein höherer Anteil an Rentnerinnen und Rentnern im Vergleich zu den Arbeitnehmenden schränkt die Handlungsfähigkeit einer PK im Unterdeckungsfall ein, da garantierte Renten nicht gekürzt werden können. Bei einem geringeren Rentneranteil hingegen hat die Kasse mehr Optionen und bessere langfristige Zukunftsperspektiven.

Im Gegensatz zur gängigen Auffassung kann der Deckungsgrad einer Pensionskasse auch zu hoch sein. Eine Wertschwankungsreserve von etwa 15 Prozent des Gesamtvermögens reicht in der Regel aus, um Renditeschwankungen aufzufangen. Bei übermässig hohen Deckungsgraden und Schwankungsreserven fragt man sich, warum die Kasse sie nicht zur Ausschüttung an die Versicherten oder zur Verbesserung der Leistungen verwendet. Beim Austritt können Versicherte nämlich nur «100 Prozent» mitnehmen, daher ist ein überhöhter Deckungsgrad, zu dem sie beigetragen haben, unfair.

Beim Deckungsgrad ist also höher nicht immer besser und tiefer nicht immer schlechter. Pensionskassen sollten auch nicht von einer vielversprechenden, langfristigen Anlagestrategie abrücken, nur weil sie eine temporäre Unterdeckung ausweisen. Eine differenzierte Betrachtung des Deckungsgrads ist unabdingbar – und sollte für alle fair sein.

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