Der Blick hat zum Start der Behandlung der BVG-Revision 21 in der SGK-N diverse Stimmen zu Wort kommen, welche sich alle gegen die Modalitäten des Mittelweg-Reformvorschlags des ASIP wenden. Der Verband hat darauf mit einer Mitteilung reagiert, in welcher es u.a. heisst:

Mittlerweile soll die Unterstützung für die Idee im bürgerlichen Lager laut [Bllick Redaktor] Ruedi Studer bröckeln. Davon spürt der ASIP jedoch nichts beziehungsweise erachtet diese Darstellung als übertrieben, denn im Rest des Artikels kommen nun nur noch Kritiker zu Wort, aber nicht mehr die vielen Befürworter.

««Man muss sich fragen, wem diese Reserven gehören, wo sie tatsächlich vorhanden sind und wie weit sie reichen, um das Rentenniveau zu halten», sagt Mitte-Nationalrat Christian Lohr (59, TG). Es brauche eine Lösung, die auch für die KMU-Wirtschaft finanzierbar sei. «Gewisse Kassen machen es sich da zu einfach.»»

Diese Frage hätte man nur dem ASIP stellen müssen. Die Antwort ist eindeutig: die Reserven gehören den Versicherten und sie wurden extra für solche Pensionierungsverluste gebildet, wie sie nun entstehen, wenn der BVG-Mindest-Umwandlungssatz auf 6% gesenkt wird. Genau für solche Fälle wurden sie geschaffen – und sind auch bei mindestens 97% aller Pensionskassen geäufnet. Es ist deshalb gar keine Frage, ob sie für Kompensationsmassnahmen innerhalb der Reform verwendet werden können. Nach Meinung des ASIP müssen sie das sogar.

«Für FDP-Nationalrätin Regine Sauter (55, ZH) ist klar: «Es braucht eine gewisse Solidarität unter den Pensionskassen.» Beim Asip-Modell habe man ihr noch nicht schlüssig aufzeigen können, dass dessen dezentraler Ansatz funktionieren könne. «Es muss sichergestellt sein, dass der Ausgleichsmechanismus für mehr als nur ein paar Jahre wirkt.»»

Beim ASIP wundert man sich über solche Äusserungen. Frau Sauter hätte nur nachfragen müssen, dann hätte man ihr schlüssig aufzeigen können, dass ein dezentraler Ansatz viel einfacher umzusetzen ist, als das Bürokratiemonster, das für die Umsetzung des Bundesratsmodells gebraucht würde. Zudem hätte man ihr zeigen können, dass der Ausgleichsmechanismus sogar über die 10 Jahre hinaus funktionieren würde, die notwendig wären. Wer nicht glaubt, dass die Pensionskassen über ausreichend Rückstellungen verfügen, muss nur einen Blick in deren Bilanzen werfen, auch bei denen der Lebensversicherer. Dort kann man es schwarz auf weiss nachlesen.

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