In der Weltwoche geht Prof. em. Silvio Borner hart ins Gericht mit den Pensionskassen. Er analysiert drei Fehlentwicklungen: Die Negativzinsen, die Volkspensionisten und eine Mitschuld der Finanzbranche. Hier wiedergegeben Punkt 3: Mitschuld der Finanzbranche.
Doch es kommt noch schlimmer. Nicht nur Linke und Sozialpartner missbrauchen die zweite Säule politisch, sondern auch grosse Teile der Finanzbranche und selbst der Pensionskassen. Diese sind somit nicht Opfer, sondern Täter der Fehlentwicklungen, die den Wettbewerb ausschalten und geschützte Milliarden-Werkstätten errichten.
Der Pensionskassenverband Asip deklarierte 2018 zwar kategorisch: «Im aktuellen Umfeld ist alles daranzusetzen, dass die Pensionskassen weiterhin eigenverantwortlich ihre Aufgaben zum Wohle der Versicherten wahrnehmen können.» Das sind schöne Worte statt Taten gegen die neue Regulierungswelle, welche das Alterskapital in den Dienst der «Nachhaltigkeit» zwingen will, mit ganz neuen Standards für Umwelt- und Governance-Verträglichkeit (englisch: ESG).
Exemplarisch dafür ist ein gemeinsamer Bericht des Wirtschaftsprüfers PWC und des Umweltverbands WWF unter dem Titel «Paradigm Shift in Financial Markets», Paradigmenwechsel auf dem Finanzmarkt.
Der Pensionskassenverband hat in einem Schreiben an die Mitglieder nochmals auf sein in Zusammenarbeit mit c-alm entwickeltes Modell für die BVG-Revision verwiesen und eine aktualisierte Darstellung publiziert. Der Verband hält dazu fest:
Aktuell werden in den Medien verschiedene Vorschläge für eine BVG-Revision diskutiert. In diesem Zusammenhang will der ASIP Ihnen unseren an der Mitgliederversammlung vom 10. Mai 2019 präsentierten Vorschlag in Erinnerung rufen und den anderen Vorschlägen gegenüberstellen.
Die Umsetzung ist einfach möglich. Der Vorschlag ist praxisorientiert und trägt den Kassenstrukturen Rechnung.
Voraussichtlich gegen Ende November 2019 wird der Bundesrat eine Vernehmlassung zur BVG-Revision eröffnen. Wir werden Sie dann gerne in den Meinungsbildungsprozess einbeziehen und Sie einladen, zu den einzelnen Vorschlägen Stellung zu beziehen.
Zum Modell selbst wird abschliessend festgehalten:
Der Vorschlag des ASIP kommt den politischen Forderungen für eine wirksame und kosteneffiziente BVG-Reform am nächsten. Die Umsetzung ist – im Gegensatz zu den anderen Vorschlägen – einfach möglich.
Zudem wird das heutige Leistungsniveau für Teilzeitbeschäftigte und tiefe Löhne verbessert. Unter Annahme einer vernünftigen Realverzinsung gibt es schliesslich keine „Verliererjahrgänge“. Die ungerechte Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentnern kann in BVG-Kassen um rund die Hälfte reduziert werden.
Ausserdem haben die vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen des ASIP-Vorschlages eine vergleichbare Wirkung, ohne dass eine komplizierte und unnötige Umverteilung installiert werden muss. Das sollte Grund genug sein, den praxistauglichen ASIP-Vorschlag ernsthaft zu prüfen und letztlich den anderen Vorschlägen vorzuziehen.
Die drei Verbände ASIP (Pensionskassenverband), KGAST (Anlagestiftungen) und VVS (Verein Vorsorge Schweiz, Säule 3a) äussern sich in einer gemeinsamen Medienmitteilung zum Thema Negativzinsen. Möglicherweise haben sie mit Schlimmerem gerechnet, allerdings hat die SNB gleichentags (19.9.19) verlauten lassen, trotz gelockerter EU-Geldpolitik die Negativzinsen nicht zu erhöhen. In der Mitteilung heisst es:
Der Reformstau in der 1. und 2. Säule gekoppelt mit der steigenden Lebenserwartung setzt dem erfolgreichen Schweizer Vorsorgesystem zu. Seit 2015 kommen zudem Negativzinsen hinzu, die wachsende Performanceeinbussen in der 2. und 3. Säule zur Folge haben. Mit dem heutigen Entscheid der SNB, die Negativzinsen auf nicht absehbare Zeit bei -0.75% zu belassen, ist der Druck auf die Altersvorsorge unverändert hoch geblieben.
Statt mit Reformen das Rentenniveau zu sichern, schaut die Politik zu, wie Negativzinsen die liquide gehaltenen Altersguthaben zusätzlich reduzieren: die Negativzinsen haben nämlich einen direkten Einfluss auf die Performance der Pensionskassen, der Anlagestiftungen, der Freizügigkeitsstiftungen und 3a Stiftungen.
Bei den letzteren zwei Stiftungen sind mit 80% Cashanteil die Konsequenzen sogar besonders gravierend. Zusätzlich müssen die Vorsorge- und Anlagestiftungen weitere Steuerlasten der Stempelabgabe und Mehrwertsteuer tragen. Die Verbände beobachten diese Entwicklung mit Sorge und appellieren an die Politik und Behörden, sich dringend Gedanken zur Belastung des Vorsorgesystems durch die Negativzinsen und die diversen Besteuerungen zu machen und Reformen einzuleiten.
Der Pensionskassenverband hält in einer Mitteilung zum BVG-Revisionsmodell der Sozialpartner fest:
Der Vorschlag trägt einigen Forderungen seitens der Branche Rechnung, insbesondere derjenigen nach einer sofortigen und deutlichen Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8% auf 6%. Der vorgeschlagene Umwandlungssatz vergrössert den Handlungsspielraum für die ganze Branche und ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die heute bestehende Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbezügern dadurch nur reduziert und nicht vollständig behoben wird. Zudem entsprechen die Vorschläge, an der Eintrittsschwelle festzuhalten, den Koordinationsabzug zu reduzieren sowie die Altersgutschriften anzupassen grundsätzlich den kürzlich auch vom ASIP gemachten Vorschlägen.
Skepsis ist erkennbar beim Vorschlag eines Zuschlags für Rentenbezüger:
Zur Sicherung des Leistungsniveaus für die älteren Versicherten sowie zur besseren Versicherung von Teilzeitbeschäftigten und tieferen Einkommen schlagen die Sozialpartner einen altersabhängigen fixen und lebenslänglichen Zuschlag für alle Rentenbezüger vor. Dieser Zuschlag von 200 bis 100 Franken pro Monat für die nächsten 15 Rentenjahrgänge soll mit einem Lohnbeitrag in der Höhe von 0,5% auf allen AHV-pflichtigen Löhnen bis rund 850’000 Franken finanziert werden. Dagegen sollen die heutigen über den Sicherheitsfonds ausgerichteten Zuschüsse aufgrund ungünstiger Altersstruktur entfallen.
Damit wird innerhalb der zweiten Säule ein im Umlageverfahren und über den Sicherheitsfonds organisiertes neues Element eingeführt. Diesen im Gesamtkontext BVG neuen Vorschlag wird der ASIP als Vertreter der Pensionskassen, die ihn umzusetzen haben, im Detail prüfen, vor allem bezüglich des Geltungsbereichs, der Praxistauglichkeit und der Auswirkungen auf die einzelnen Pensionskassen.
Wie die Sozialpartner erwartet auch der ASIP, dass der Bundesrat auf der Basis der Verhandlungsergebnisse nun rasch eine Vernehmlassung durchführen wird mit anschliessender Ausarbeitung einer Botschaft, damit die Revision nach der parlamentarischen Beratung möglichst bald in Kraft gesetzt werden kann.
Reformen in der beruflichen Vorsorge sind dringend notwendig. Notwendig ist aber auch die richtige Kombination der verschiedenen möglichen Anpassungen bei der Suche nach einer im Parlament und vor dem Volk mehrheitsfähigen Lösung. In diesem Sinn haben die Sozialpartner einen sicher noch vertieft zu prüfenden, aber konstruktiven Vorschlag gemacht.
Der Vorschlag des ASIP zur BVG-Reform ist bei SP-Nationalrat Corrado Pardini auf heftige Kritik gestossen. Dominik Feusi berichtet darüber in der Basler Zeitung:
Für SP-Nationairat Corrado Pardini ist der Vorschlag «undenkbar», wie er der «Sonntags-Zeitung» sagte. «Eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 5,8 Prozent bedeutet für die Betroffenen eine Rentensenkung von 15 Prozent.»
«Pardini kann nicht rechnen», sagt der Pensionskassenexperte Werner Hug, der die Studie zum Reformplan kennt. Der Vorschlag sei sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer vorteilhaft und sorge wegen der flankierenden Massnahmen und der zusätzlichen Einlagen für die Übergangsgeneration genau dafür, dass die Renten nicht sinken würden. «Pardini sollte zuerst die Fakten anschauen, bevor er eine Reform verwirft, welche für die Sicherung der Altersvorsorge dringend nötig ist.»
Er könne schon rechnen und sei zum Gespräch bereit. «Aber zuerst müssen wir Massnahmen treffen, welche nicht auf Kosten der Arbeitnehmer gehen.» Für ihn sind das tiefere Verwaltungskosten, Beraterhonorare und Strukturkosten. «Sonst zahlen die Versicherten die Zeche, und die Versicherer profitieren einmal mehr», sagt Pardini. Danach könne man über den neusten Plan reden.
Der Pensionskassenverband hat anlässlich seiner diesjährigen Mitgliederversammlung ein Modell zur BVG-Revision vorgestellt. Entwickelt wurde es mit Reto Leibundgut (c-alm). Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:
Der Schweizerische Pensionskassenverband Asip legt einen Vorschlag für eine Reform der zweiten Säule vor. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz soll schon 2021 von heute 6,8 auf 5,8 Prozent gesenkt werden. (…)
Während der Asip die Reform als absolut notwendig ansieht, protestiert SP-Nationalrat Corrado Pardini: «Eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 5,8 Prozent bedeutet für die Betroffenen eine Rentensenkung um 15 Prozent. Für mich sind Senkungen in dieser Höhe absolut undenkbar, zumal noch viel zu viel Geld in den Kassen und Versicherungen versickert.»
Betroffen von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes wären in erster Linie die Versicherten in Kassen, die nicht viel mehr als das gesetzliche Minimum versichern. Das sind schätzungsweise 43 Prozent der Männer und 49 Prozent der Frauen, vor allem Beschäftigte in Branchen mit eher tiefen Löhnen.
Damit die zukünftigen Renten trotz Senkung des Umwandlungssatzes nicht sinken, sieht der Asip-Plan eine Reihe von Massnahmen vor:
Die Versicherten beginnen früher mit dem Alterssparen: bereits mit 20 Jahren statt heute erst mit 25.
Die Versicherten sparen mehr: Dazu werden die Altersgutschriften, also die Sparbeiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber je hälftig einzahlen, erhöht, und zwar nach Alter gestaffelt: Bei den 25- bis 34-Jährigen von 7 auf 9 Prozent, bei den 35- bis 44-Jährigen von 10 auf 12 Prozent und bei den 45- bis 54-Jährigen von 15 auf 16 Prozent. Bei den Älteren bleiben sie unverändert bei 18 Prozent.
Frauen sollen wie Männer mit 65 in Pension gehen.
Der obligatorisch versicherte Jahreslohn wird durch einen prozentualen Koordinationsabzug erhöht (60 Prozent des AHV-Lohnes, höchstens 21’330 Franken). Damit erhöht sich generell der im BVG versicherte Lohn, und die existierende Schlechterversicherung von Teilzeit-Arbeitenden mit Mehrfachbeschäftigung wird verbessert.
Der Asip-Plan führt gemäss Berechnungen des Pensionskassenberaters C-alm zu einer Erhöhung der jährlichen Sparbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern um rund 2,1 Milliarden Franken.
Für die Übergangsgeneration der Jahrgänge 1956 bis 1965, die von der Rentensenkung bis zu 15 Prozent betroffen sind und selber nicht mehr genügend Alterskapital aufbauen können, sieht der Vorschlag des Verbands Kompensationseinlagen in ihr Altersguthaben vor.
Gemäss den Berechnungen von Reto Leibundgut vom Pensionskassenberater C-alm wird mit diesem Modell das ursprüngliche Leistungsziel für alle Jahrgänge der Übergangsgeneration übertroffen, wenn man von einer zukünftigen Realverzinsung von 0,7 Prozent ausgeht. In der Vergangenheit betrug die Realverzinsung gut 1,2 Prozent.
Für Geringverdiener mit AHV-Löhnen bis 35’000 Franken steigt die Altersrente in der Übergangsgeneration auch ohne Realverzinsung an, trotz rascher Reduktion des Umwandlungssatzes. Für höhere Einkommen federt die Kompensationseinlage die Senkung der Altersrente ab.
Das Ziel des Vorschlags ist die langfristige finanzielle Sicherung der 2. Säule und die Erhaltung des Leistungsziels der Altersvorsorge: 1. und 2. Säule sollen zusammen eine Rente in Höhe von 60 Prozent des Erwerbseinkommens ergeben.
Der Pensionskassenverband schreibt in seinen Fachmitteilungen 116:
Der ASIP begrüsst es, dass zunehmend mehr PK im Rahmen der Vermögensbewirtschaftung aus Eigeninitiative auch Klima-, Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance-Aspekte beachten (ESG und Klimarisiken). Sie orientieren sich als langfristige Investoren am Prinzip der Nachhaltigkeit und investieren das ihnen treuhänderisch anvertraute Vorsorgevermögen verantwortungsbewusst. Das liegt im Interesse der Versicherten.
Der ASIP hat in seinem Leitfaden für Vermögensanlagen zuhanden der Führungsorgane der PK Grundsätze zur Umsetzung einer nachhaltigen, verantwortungsvollen Anlagepolitik definiert. Der ASIP setzt auf freiwillige Massnahmen. Ergänzend zum Leitfaden stellen wir Ihnen im Anhang ein Video zur Thematik „Nachhaltige Anlagen“ zu.
Der Videoclip wird gesprochen von Oliver Oehri, Founding Partner der CSSP.
Die Neuauflage des Leitfadens von 2018 (Fachmitteilung Nr. 112) kann für 25 Franken beim ASIP bestellt werden. Er ist für ASIP-Mitglieder gratis.
Im Kassensturz vom 5.3.19 wurde das Thema Vermittlerprovisionen aufgegriffen, nachdem in einem Papier von c-alm erstmals Zahlen zum Umfang der Entschädigungen publiziert wurden.
In der Sendung vom 12.3. wurde der Haltung der Versicherer nachgegangen. Laut Darstellung von Kassensturz sind alle grossen autonomen Sammelstiftungen gegen das Provisionsmodell, die Versicherer wollen sie weiterhin beibehalten und dem Kunden die Wahl geben, ob er alle Vermittlerkosten selbst übernehmen oder über Courtagen abwickeln will.
Direktor Hanspeter Konrad hat sich klar gegen Provisionen ausgesprochen, der ASIP hat dies in einer entsprechenden Mitteilung bekräftigt.
In der Berner Zeitung beschäftigt sich Bernhard Kisling mit den Sammelstiftungen im Zusammenhang mit dem umstrittenen Weisungsentwurf der OAK.
«Die Entwicklung bei den Sammeleinrichtungen bereitet uns grosse Sorge», sagt Manfred Hüsler, Direktor der Oberaufsichtskommission (OAK). Zum Teil sind es sehr viele Arbeitgeber, die einer Sammeleinrichtung die Altersvorsorge ihrer Angestellten anvertrauen. Hüsler nennt zwei Probleme, die eine gefährliche Dynamik in Gang setzen können: Erstens legen die Sammeleinrichtungen stark zu, weil sich ihnen je länger je mehr Mitglieder anschliessen – damit steigt das verwaltete Kapital und das finanzielle Risiko.
Zweitens weisen die Sammeleinrichtungen oft komplexe Strukturen auf, was die Aufsicht und die Risikobeurteilung erschwert. «Es besteht die Gefahr, dass kaum durchschaubare Gebilde entstehen, in denen angeschlossene Vorsorgewerke ein Eigenleben führen und der Stiftungsrat der Gesamtstiftung die Kontrollen nur ungenügend wahrnimmt», warnt Hüsler. (…)
Die betroffenen Verbände lehnen die Vorlage ab. Inter-Pension, die Interessengemeinschaft der Sammeleinrichtungen, befürchtet Bürokratie und happige administrative Kosten zulasten der Versicherten. Der Pensionskassenverband Asip kritisiert den Transparenzentwurf der OAK vorab aus formalen Gründen. «Hier geht es um eine neue Regulierung, damit überschreitet die Aufsicht ihre Kompetenzen», sagt Asip-Direktor Hanspeter Konrad. Die OAK bewege sich mit ihrem Vorstoss auf juristisch dünnem Eis. Ein Vorwurf, den SVP-Ständerat Alex Kuprecht übernommen hat: Per Interpellation verlangte er Auskunft über das Vorgehen der OAK.
Marco Jost, Pensionskassenexperte bei der Beraterin PPCmetrics hat hingegen «volles Verständnis» für die OAK. «In einigen Fällen werden mit Absicht intransparente Konstrukte geschaffen», moniert Jost. Er habe Einblick in Sammeleinrichtungen gehabt, «bei denen selbst mir als Experte nicht klar war, wer das Risiko trägt und wer bei ungünstiger Entwicklung haftet». (…)
Auf Nachfrage räumt Asip-Direktor Konrad ein, dass es in der Regulierung Lücken gebe und die Transparenz bei Sammeleinrichtungen in einigen Punkten erhöht werden müsse. «Doch dafür braucht es Gesetzesänderungen», betont Konrad. Nach seiner Einschätzung wäre es Aufgabe von Parlament oder Bundesrat, mehr Transparenz zu schaffen und allfälligen Risiken in der Altersvorsorge zahlreicher Versicherter vorzubeugen.
Marco Jost spricht von einer «heissen Kartoffel», die niemand in die Hand nehmen wolle. Er spürt aber auch Desinteresse. So habe die Politik das Problem bislang nicht erkannt. «Vielleicht müssen erst einmal Arbeitnehmende ihr Vorsorgekapital verlieren, bevor etwas geschieht», stellt Jost ernüchtert fest.
Der Pensionskassenverband schreibt in einer Medienmitteilung:
Der ASIP begrüsst es, dass die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates sich für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der laufenden Renten entschieden hat. Einem Vorschlag, laufende Renten in der beruflichen Vorsorge kürzen zu können, erteilte sie eine Absage. „Aus Sicht des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP muss ein Mindestschutz garantiert sein, sonst würden die Verlässlichkeit des Systems ‚Berufliche Vorsorge‘ und das Vertrauen der Versicherten überstrapaziert“, so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Eine Kürzung laufender Renten verstösst gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Die Versicherten wollen zu Recht Sicherheit. Dafür setzt sich auch der ASIP ein.
Anstelle von Rentenkürzungen, die am Fundament des Systems rütteln, sollten garantierte Leistungen heute vielmehr vorsichtig definiert werden, damit später über eine Verteilung der Überschüsse Leistungsverbesserungen beschlossen werden können.
pw. Der “Start ins neue Vorsorgejahr” des ASIP hat sich zur festen und beliebten Tradition entwickelt. Jedenfalls war der erstmals im Berner Hotel Kreuz durchgeführte Anlass bestens besucht und die Räumlichkeiten mit dem Andrang der Mitglieder ziemlich überfordert.
Das Programm folgte dem bewährten Schema mit einem Überblick des Direktors über die laufenden Geschäfte und gesetzlichen Vorhaben, wobei deren Umfang und Anzahl selbst ihren stets der Spur der Aktualitäten folgenden Berichterstatter bass erstaunten. Es folgten die makroökonomische Analyse, die Politiker- und Sozialpartnerrunde und abschliessend der Überraschungsgast.
Die Aufzählung aller offenen Baustellen durch Hanspeter Konrad würden den hier zur Verfügung stehenden Raum sprengen und verdiet eine eigene Meldung. Hinzuweisen ist jedoch auf die ausgezeichnete Darstellung der weltwirtschaftlichen Grosswetterlage durch Prof. Stefan Kull. Er sieht am Horizont eine dunkle Wolkenbank aufziehen. Sollten sich die diversen aktuellen Probleme kumulieren und in kürze eine Rezession auslösen, würde diese nach Meinung Kulls “hässlich” ausfallen. Es stehen aktuell vor allem beim “Sorgenkind” EU keine Mittel und Möglichkeiten für Gegensteuer zur Verfügung. Die positive Variante wäre eine länger dauernde Seitwärtsbewegung der Konjunktur – mit anschliessender bescheidener Rezession. Nicht eben hoffnungsvoll.
An der Podiumsdiskussion beteiligt waren auf Politikerseite Ruth Humbel (CVP) sowie Sebastian Frehner (SVP) und von den Sozialpartnern Roland Müller (Arbeitgeber) und Daniel Lampart (SGB).
Weil Müller und Lampart auf keinen Fall ihr Schweigegelübde bezüglich der laufenden Gespräche zum BVG brechen wollten, war von dieser Seite wenig bis nichts Konkretes über die Zukunft der Reform zu vernehmen. Müller machte jedoch in Optimismus, etwas forciert, hatte man gelegentlich den Eindruck. Allerdings fügte er mehrfach an, einen grossen Wurf dürfe man nicht erwarten. Als ob das irgendjemand im Saal schon getan hätte. Bemerkenswert dafür die Aussage, eventuell käme die BVG-Revision sogar schneller voran als jene der AHV.
Lampart seinerseits plädierte wenig verschleiert und unverdrossen für einen Ausbau der AHV (obwohl er wohlweisslich den Ausdruck vermied), indirekt auch für einen Abbau des BVG, was der Moderator ihm erstaunlicherweise widerspruchslos durchgehen liess. Auch die Werbebotschaft vom besseren “Preis- Leistungsverhältnis” der AHV verglichen mit dem BVG blieb unwidersprochen. Dafür kein Wort über die Umlageverluste und die düsteren demographischen Aussichten für die AHV-Finanzen. Welche Vorteile der gewerkschaftliche Chefökonom in Zeiten einer massiven demographischen Verschiebung in der von ihm geforderten Verstärkung der Umlage sieht, ist sein Geheimnis. Die hässliche Wahrheit dahinter ist, dass sie auf Kosten der Jungen geht.
Ruth Humbel trauert noch immer und wohl noch lange der verlorenen Abstimmung zur AV2020 nach. Jetzt gilt ihre ganze Hoffnung der Staf alias Kuhhandel-Abstimmung, die einfach durchkommen müsse. Das Volk ist eventuell anderer Meinung.
Frehner beschränkte sich auf die wiederholte Feststellung, mit dem geforderten Ausbau der Lohnbeiträge für die AHV bleibe für das BVG wenig Spielraum, was allerdings von Müller nicht aufgenommen wurde. Dass der anvisierte Mindestumwandlungssatz von 6% “Unsinn” sei, ist allgemeine Erkenntnis, der aber keine Konsequenzen folgen.
6% seien politisch möglich, meint Humbel, was nichts anderes heisst, als man das dem Volk (vielleicht) verkaufen kann. Tatsache ist aber, dass mit dem gesetzlichen Umwandlungssatz das BVG ungebremst in eine Sackgasse gefahren wurde, aus welcher man den Ausgang nicht mehr findet oder auch nur finden will, gewiss nicht die verantwortlichen Politiker.
Grosse Unterhaltung bot dafür die abschliessende Kabarett-Nummer. Sie wurde vom Publikum begeistert applaudiert.
Jedenfalls: es bleibt interessant und es wird absehbar viel Stoff für Infos und Kommentare geben.
Während die Kammer der Pensionskassenexperten eine Vernehmlassung zur Fachrichtlinie 4 “Technischer Zins” durchführt, hat die OAK gleichzeitig eine Anhörung zur Festlegung des technischen Zinses veranlasst. Der ASIP hat zu den beiden Umfragen ihre Stellungnahme publiziert. Seine Sympathien liegen eindeutig beim Konzept der Kammer, während gleichzeitig Vorgehen und Zielsetzung der OAK kritisiert werden. An die Adresse der OAK wird ausgeführt:
Wohlwissend, dass die OAK BV und die Kammer seit mehreren Jahren über die Mechanik zur Festlegung des technischen Zinssatzes diskutier en , kann der ASIP den gewählten Weg der OAK BV nicht unterstützen . Im Gegensatz zur gewünschten Klarstellung schafft dieses Vorgehen mehr Unsicherheit und Verwirrung.
Der ASIP unterstützt die überarbeitete FRP 4 der Kammer und sieht im Vorschlag der OAK BV keine Verbesserung – im Gegenteil. Aus Sicht ASIP ermöglicht der vorgeschlagene Mechanismus der Kammer eine notwendige Flexibilität sowohl für das oberste Organ wie für den Experten. Die FRP 4 beschreibt die Herleitung einer Obergrenze für den technischen Zinssatz nachvollziehbar, wobei zu beachten ist, dass die vorgesehene Obergrenze nicht automatisch eine Empfehlung für den technischen Zinssatz darstellt. Der Experte berücksichtigt u.a. im Rahmen seiner Empfehlung die Struktur und Merkmale der Vorsorgeeinrichtung. Richtigerweise soll der technische Zinssatz einer Rentnerkasse nicht wesentlich vom risikolosen Marktzins abweichen.
Im Vorschlag der OAK BV wird hingegen die sog. Obergrenze zum allgemeingültigen technischen Zinssatz. Der Experte soll einerseits gemäss Ziffer 4.1. in seiner Empfehlung die definierte Obergrenze einhalten, soll aber anderseits eine Empfehlung abgeben, wenn der technische Zinssatz über der vorgegebenen Obergrenze liegt. Faktisch besteht im Rahmen dieses Prozesses keine Flexibilität mehr. Zudem erscheint uns die vorgeschlagene Glättung von drei Jahren als zu lange.
Freundlicher tönt die Antwort an die Kammer der Experten:
Aus Sicht ASIP ermöglicht der vorgeschlagene Mechanismus eine notwendige Flexibilität sowohl für das oberste Organ wie für den Experten. Die FRP 4 beschreibt die Herleitung einer Obergrenze für den technischen Zinssatz nachvollziehbar, wobei zu beachten ist, dass die vorgesehene Obergrenze nicht automatisch eine Empfehlung für den technischen Zinssatz darstellt. Der Experte berücksichtigt u.a. im Rahmen seiner Empfehlung die Struktur und Merkmale der Vorsorgeeinrichtung. Richtigerweise soll der technische Zinssatz einer Rentnerkasse nicht wesentlich vom risikolosen Marktzins abweichen.
Der ASIP erachtet auch den vorgesehenen Zeitraum von sieben Jahren für die Umsetzung der Empfehlung als angemessen.
In diesem Sinn unterstützen wir den überarbeiteten Vorschlag und erwarten, dass die Generalversammlung der Kammer der Pensionskassen-Experten vom 25. April 2019 dieser Lösung zustimmt. Es gilt alles daran zu setzen, dass eine praxistaugliche, sinnvolle Lösung für die Festlegung des technischen Zinssatzes umgesetzt wird.
Nachdem die inter-pension mit spitzer Feder die vorgeschlagene Weisung der OAK heftig verworfen hat, macht jetzt auch der Pensionskassenverband erhebliche Vorbehalte. In einer Mitteilung hält der ASIP fest:
Der ASIP lehnt diese Weisung integral ab. Auch wenn einzuräumen ist, dass die Bedeutung der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der beruflichen Vorsorge wächst und heute nur punktuell spezifische Regelungen bestehen, rechtfertigt diese Ausgangslage den Erlass der vorliegenden Weisung mit weitreichenden Konsequenzen in keiner Weise.
Die Weisung würde oberstes Organ und Experten verpflichten, umfassende Erläuterungen, Beurteilungen und Bestätigungen bezüglich verschiedener Themen (u.a. Risikoverteilung, Ausgestaltung der Vorsorgepläne) jährlich vorzunehmen, in einem Dokument festzuhalten und der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zudem sieht die Weisung umfassende Governance-Bestimmungen hinsichtlich Zusammensetzung und Aufgaben des obersten Organs vor. Schliesslich wird auch der Prüfauftrag der Revisionsstelle erweitert.
Mit dieser Weisung überschreitet die OAK BV ihre Kompetenzen. Sie nimmt für sich Rechtsetzungskompetenzen in Anspruch, für die aus unserer Sicht keine rechtsgenügenden Grundlagen bestehen.
Im Rahmen seiner Stellungnahme geht der ASIP auch detailliert auf die Frage der von der OAK beanspruchten Rechtsetzungskompetenzen ein. Sie ist von grundlegender Bedeutung für die Arbeit der Oberaufsicht, nachdem der OAK wiederholt und von verschiedenster Seite die Überschreitung ihrer Weisungskompetenzen vorgeworfen wurde.
Das Thema der Entschädigung für Broker gewinnt zusehends an Virulenz. Jetzt hat der ASIP in einer Fachmitteilung bekannt gegeben, dass sich der Verband der damit zusammenhängenden Fragen annimmt und Forderungen stellt. In der Fachmitteilung heisst es u.a.:
Festzuhalten ist, dass die Broker bei Neuanschlüssen oder bei der Überprüfung der bestehenden Anschlüsse und deren marktkonformen Konditionen eine Kontrollfunktion für die Arbeitgeber und die versicherte Belegschaft (Vorsorgekommissionen) ausüben.
Zu Fragen Anlass gibt jedoch insbesondere die Entschädigung. Aus unserer Sicht sollen die Aufgaben des Brokers vom Arbeitgeber als Aufraggeber und Treuhänder der Mitarbeitenden aufwandbasiert abgegolten werden. So können die Interessen der Destinatäre besser gewahrt und die geforderte Transparenz einfacher erreicht werden. Deshalb sollten erfolgsabhängige Courtagen und Provisionen im BVG wie auch im VVG untersagt werden.
Es braucht daher eine Anpassung von Art. 48k Abs. 2 BVV 2 sowie eine entsprechende Regelung im VVG. Der ASIP setzt sich für diese Anpassungen ein und will zusammen mit dem BSV sowie weiteren involvierten Akteuren mögliche Lösungsvorschläge erarbeiten.
Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, nimmt in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger Stellung zu Fragen der 2. Säule . Auszüge:
Herr Konrad, 7 Milliarden Franken werden jedes Jahr in den Pensionskassen umverteilt – von den Arbeitenden zu den Pensionierten. Das kann nicht in Ihrem Sinn sein.
Nein, diese Umverteilung ist unhaltbar. Sie gefährdet nicht nur die Stabilität der Pensionskassen, sie kann auch dazu führen, dass deren Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet. Die Ursache der Umverteilung ist der zu hohe Umwandlungssatz von 6,8 Prozent. Dieser verpflichtet die Kassen dazu, so hohe Monatsrenten zu zahlen, dass das angesparte Kapital nicht bis zum Lebensende der Rentner reicht. So bleibt nichts anderes übrig, als Geld von den Versicherten zu den Rentnern umzuverteilen. Die Stellschraube wurde schon 2010 falsch justiert, als das Stimmvolk eine Senkung des Umwandlungssatzes ablehnte.
Was ist Ihre Antwort auf die Umverteilung?
Wir fordern, dass die berufliche Vorsorge entpolitisiert wird. Der Gesetzgeber kann den Pensionskassen keine Rendite verordnen, wie er es heute über Umwandlungssatz und Mindestverzinsung der Sparguthaben tut. Das war von Anfang an ein Fehler.
Laufend gehen Leute in Pension, die wegen des tiefen Umwandlungssatzes auf Lebzeiten eine tiefe Rente haben. Haben die einfach Pech gehabt?
Nicht unbedingt. Erzielen die Pensionskassen wieder höhere Renditen, ist es möglich, dass genau diese Gruppe in gewissen Jahren eine Bonusrente oder eine 13. Monatsrente bekommt.
Aber verbindlich ist das nicht.
Nein. Es sollte aber keine Verlierergeneration geben. In der Revision der beruflichen Vorsorge werden wir nicht umhin kommen, den Umwandlungssatz in einem ersten Schritt von heute 6,8 auf 6 Prozent zu senken. Um diese Senkung abzufedern, braucht es eine Kompensation. Die Pensionskassen könnten sie zum Beispiel finanzieren, indem sie die Sparbeiträge für alle erhöhen. So könnten sie die Altersguthaben für eine Übergangsgeneration während sieben bis zehn Jahren erhöhen.
Die Jungen müssten so aber ein weiteres Mal für die Älteren bezahlen.
Das entspricht dem Solidaritätsgedanken. Sie müssten aber nur vorübergehend für gewisse Jahrgänge bezahlen. Danach käme das Geld ihnen selber zugute.
Arbeitnehmer und -geber sollen schon für die Sanierung der AHV 0,3 Lohnprozent zahlen. Für die berufliche Vorsorge wird es knapp.
Der Spielraum wird natürlich kleiner – irgendwann ist eine Grenze dessen erreicht, was sie bereit sind, für die Altersvorsorge zu zahlen. Es ist jedoch wichtig, dass sich die Sanierung der AHV nicht verzögert, sonst würde auch jene der beruflichen Vorsorge in Verzug geraten.