Der Beobachter macht den Versuch, die Reform allgemein verständlich darzustellen. Fällt dabei aber auch der irreführenden Sprachregelung zum Opfer, dass der 70 Franken-Zuschlag eine Kompensationsmassnahme darstelle. Man kann es nicht genug betonen, es handelt sich um eine partielle, unnötige und unsoziale Teil-AHV-Erhöhung.

  Beobachter