Die Pensionskasse von PricewaterhouseCoopers (PwC) zieht den Rechtsstreit über ihr Rentenmodell ans Bundesgericht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht hatte jüngst entschieden, dass die Pensionskasse keine laufenden Renten kürzen darf, wenn sie noch kein Sanierungsfall ist. Nun wird das oberste Gericht diese rechtlich und sozialpolitisch heikle Frage klären. “Angesichts der Eindeutigkeit des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts dürfte es für die Pensionskasse nicht einfach werden, beim Bundesgericht Gehör zu finden”, meint dazu die NZZ.

pw. Es ist der PwC resp. ihrer Pensionskasse hoch anzurechnen, dass sie den nicht ausgesprochen erfolgversprechenden Fall an das Bundesgericht weiter zieht. Denn die heutige gesetzliche Regelung mit Rentengarantie entwickelt sich angesichts der Langfristigkeit der Rentenverpflichtungen sowie der hohen Volatilität der Kapitalmärkte zunehmend zum Risiko für die Kassen und damit für ihre Versicherten.

Festzuhalten bleibt, dass die Einführung des PwC-Modells mit Zustimmung der Rentner erfolgte und dieses relativ geringe jährliche Schwankungen der Renten (2%) mit einer unteren Limite vorsieht. Die kasseninterne Solidarität wird damit nicht ausgehebelt und die Umverteilungen nicht vollends beseitigt, aber wenigstens eingeschränkt.

Nachdem die SBB ihr vergleichbares Modell wegen irreführender Gewerkschafts- und Medien-Kampagnen sowie auf Druck der Bundesverwaltung zurückziehen musste, besteht zumindest die Hoffnung, dass das Bundesgericht in seiner Urteilsbegründung die Gefahren und Mängel der heutigen Regelung erwähnt. Womit ein Anstoss in Richtung einer Revision der bestehenden gesetzlichen Vorschriften gegeben wäre.

Übrigens hätten die PwC-Rentner wohl nicht unbedingt Freude an einer Bestätigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, nachdem mit dem laufenden Jahr das Rentenniveau dank der Flexibilisierung auf über 100% gestiegen ist und sie deswegen den überschiessenden Teil allenfalls wieder zurückerstatten müssten.

  Urteil Bundesverwaltungsgericht