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“Eine Reform der Altersvorsorge 2020, welche die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge kompensiert, gibt es nicht gratis. Nicht Vergleiche mit dem Status quo sind somit zielführend, sondern die Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Reformvorschläge. Das gilt auch für KMU, die unter dem Strich mit dem Nationalrat besser fahren als mit dem Ständerat”, hält der Arbeitgeberverband in einer Mitteilung fest. Weiter heisst es:

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat deshalb die Auswirkungen der beiden Lösungen von National- und Ständerat anhand typischer Beispiele von KMU analysiert. Der Vergleich der Varianten der beiden Kammern zeigt, dass sich die monatlichen Kosten für einen Kleinbetrieb pro angestellte Person jeweils nur um wenige Franken unterscheiden. Es fällt aber auf, dass das Nationalratsmodell den BVG-versicherten Tieflohn- und Teilzeitangestellten durch die Abschaffung des Koordinationsabzugs und die Anpassung der Altersgutschriften langfristig deutlich höhere Renten einbringt.

Dieser Effekt tritt selbst unter Berücksichtigung der 70 Franken ein, die der Ständerat allen AHV-Neurentnern zuschieben will – ungeachtet dessen, ob sie arm oder reich sind oder ob sie von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen sind oder nicht.

Gemäss Nationalratsmodell können Arbeitgeber mit nur wenigen Franken zusätzlich pro Monat – je nach Zusammensetzung der Belegschaft kommt es sie sogar günstiger – ihren Angestellten mit tiefen Löhnen und Teilzeitbeschäftigung (häufig Frauen) zu spürbar besseren Rentenleistungen verhelfen. Hinzu kommt, dass die Streichung des Koordinationsabzugs insbesondere für KMU einen Bürokratieabbau bedeutet. Aus diesen Gründen geben der SAV und seine Mitglieder dem Kompensationsmodell des Nationalrats den Vorzug.

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