workfair 50+ hat eine Volksinitiative gestartet mit dem Ziel einheitlicher Altersgutschriften im BVG. Die Begründung: “Dass Menschen mit zunehmendem Alter, wegen der progressiven BVG, für Unternehmen immer teurer werden, ist unfair und widerspricht der Verfassung. Darum wurde eine Initiative eingereicht, um diese Ungerechtigkeit auszugleichen.” Einen entsprechenden Vorstoss hat die BDP im Parlament eingereicht.
In AWP Soziale Sicherheit 19/12 haben zum Thema Sergio Bortolin (Asga) und Benno Ambrosini (Libera) Stellung bezogen. Grundsätzlich stehen sie dem Anliegen positiv gegenüber. Aber beiden ist klar, dass der Wechsel vom heutigen System progressiv ansteigender Sätze nicht einfach zu haben ist. Auszüge:
Bortolin: Die Rahmenbedingungen sprechen dafür, eine allfällige Änderung hin zu einem Einheitssatz jetzt zu diskutieren. Der Wechsel zu einem BVG-Einheitssatz hätte einschneidende Konsequenzen, von denen alle Versicherten betroffen wären. Wir schätzen, dass der Einheitssatz zwischen 14 und 15 Prozent zu liegen käme, je nach Gestaltung des Ausgleichs für die Reduktion des Umwandlungssatzes. Ohne entsprechenden Ausgleich würde sich der Einheitssatz bei 12,5 Prozent befinden. Gegenüber der progressiven Altersgutschrift – 7, 10, 15 und 18 Prozent – ergibt sich daraus das Problem einer Übergangsgeneration von 20 Jahren. Für diese Übergangsgeneration müssten entsprechende fankierende Massnahmen getroffen werden.
Ambrosini: Das Problem lösen können zwei Lösungsansätze: Entweder diese Generation erhält Kompensationszahlungen – das verteuert die berufliche Vorsorge – oder der Einheitssatzes wird nur für junge Arbeitnehmer eingeführt. Somit kämen die versprochenen Vorteile aber erst in 30 bis 40 Jahren voll zum Tragen. Ein weiterer Nachteil des Einheitssatzes wäre, dass im jüngeren Alter geleistete Beiträge unter Berücksichtigung der Zinsen (Zinseszinseffekt) viel mehr Gewicht hätten als Beiträge unmittelbar vor der Pensionierung. Somit wären Versicherte mit Beitragslücken in jüngeren Jahren oder mit Lohnerhöhungen vor der Pensionierung überproportional benachteiligt. Um diese Nachteile zu begrenzen, ist eine moderatere Abstufung der BVG- Altersgutschriften dem Einheitssatz vorzuziehen: Dies kann entweder über eine Abflachung der Beitragsätze im höheren Alter oder eine Anhebung in jüngerem Alter geschehen. Diese Lösung wäre in Verbindung mit der Reduktion des BVG-Umwandlungssatzes begrüssenswert.