SVP-Ständerat Alex Kuprecht eine Motion unter dem Titel “Gesetzesgrundlage zur Kontrolle der Oberaufsichtskommission über die berufliche Vorsorge OAK” eingereicht.

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die zum einen eine Kontrolle der OAK durch das Parlament ermöglicht und zum anderen verlangt, dass künftig die Weisungen der OAK vorgängig durch das BJ oder das BSV auf ihre Gesetzeskonformität überprüft werden müssen.

Begründung: In der Begründung wird u.a. ausgeführt:

Primäre Aufgabe der OAK ist es, für eine einheitliche Aufsicht der regionalen Aufsichtsstellen zu sorgen (Art. 64a BVG). Sie darf nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage notwendige Standards erlassen (Bst c). In der Beantwortung meiner Interpellation (18.4166) hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, die OAK zu überwachen und zu sanktionieren. In Beantwortung des Postulates von Ständerat Erich Ettlin (16.3733) ergab das Rechtsgutachten, dass es unklar ist, welche rechtlichen Wirkungen die Weisungen der OAK haben. Das würde bedeuten, dass die Oberaufsichtskommission über die berufliche Vorsorge eine Narrenfreiheit in Bezug auf Ihre Weisungen hätte, ohne dass durch ein politisches Organ oberaufsichtsrechtlich irgendwie kontrolliert würde.

Im Bereiche der Sozialversicherung ist es stossend, wenn keine Klarheit bezüglich der rechtlichen Kompetenzen einer staatlichen Stelle herrscht. Weder das Departement EDI noch das Parlament durch die GPK können heute die OAK bei Kompetenzüberschreitungen aufhalten. Diese kann folglich ohne jegliche übergeordnete Kontrolle agieren. Es bleibt einzig der Gerichtsweg offen. Es gilt somit Kontrollinstanzen zu erstellen, damit Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und das Vertrauen der regionalen Aufsichtsinstanzen wieder zu stärken.

  Motion Kuprecht