BD-Nationalrat Martin Landolt hat eine Interpellation zum Thema nachhaltiges Anlegen der Pensionskassen eingereicht. Der eingereichte Text lautet:

Verschiedene Studien, Einschätzungen oder auch Bestrebungen auf europäischer Ebene zeigen eine klar erkennbare Stossrichtung dahingehend auf, dass die Integration von Nachhaltigkeit und Klimarisiken eine treuhänderische Pflicht von Vermögensverwaltern und Vorsorgeeinrichtungen wird. Basierend auf diesen Erkenntnissen bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind aus Sicht des Bundesrates BVG und BVV noch zeitgemäss? Oder besteht Anpassungsbedarf, namentlich in Bezug auf die Integration von Klimarisiken und Nachhaltigkeitskriterien?
2. Wie gedenkt der Bundesrat institutionelle Anleger wie Pensionskassen zu unterstützen, damit sie ihrer diesbezüglichen treuhänderischen Pflicht nachkommen können?
3. Welche Rahmenbedingungen müssten präzisiert werden, damit Pensionskassen und weitere institutionelle Anleger explizit Klimarisiken als Teil ihrer treuhänderischen Pflicht wahrnehmen? Gibt es allenfalls bestehende Regulierungen und Rahmenbedingungen, welche dies behindern?

Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf. In seiner Stellungnahme schreibt er:

Der aktuelle rechtliche Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) ist deshalb angemessen und klar. Es besteht kein Anpassungsbedarf, und eine Gesetzesänderung oder Präzisierung der Rahmenbedingungen ist somit nicht angezeigt.

Die Anlagen der Vorsorgeeinrichtungen fallen in die Verantwortlichkeit des obersten Organs der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung. Dieses verwaltet das Vermögen der Vorsorgeeinrichtung so, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen, eine angemessene Risikoverteilung (Diversifikation) sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfes an flüssigen Mitteln gewährleistet sind.

  Interpellation