imageDie Innovation 2. Säule hat ihre Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates eingereicht. Der Verband hält u.a. fest:

Sozialpartnerkompromiss:  Sofern sich der Sozialpartnerkompromiss tatsächlich als mehrheitsfähig erweisen sollte, müsste diesem im Sinne höher liegender Interessen: der Aufhebung der Blockade und aus staatspolitischer Räson gefolgt werden. Sofern aber bereits vorhandene Bedenken im Mei- nungsbildungsprozess dazu führen, dass Korrekturen vorgenommen werden, möchten wir insbesondere unsere ausdrücklichen Vorbehalte zur gewählten Art des Rentenzuschlags zum Ausdruck bringen (siehe unten). Diese Vorbehalte ersuchen wir Sie als ausdrückliche Änderungsanträge entgegen zu nehmen, sofern Änderungen formell anstehen.

Koordinationsabzug: [Wir] befürworten die vorgeschlagene Senkung (Halbierung) des Koordinationsabzuges und die vorgeschlagene Anpassung der Altersgutschriften. Die sich daraus ergebende vorsorgemässige Besserstellung von Geringverdienenden bzw. Teilzeitarbeitenden macht sozialpolitisch Sinn.

Rentenzuschlag:  Für ein als Übergangslösung empfundenes und auch so genanntes Konstrukt erachten wir es zudem als nicht tauglich, dass bei der Finanzierung dieses Rentenzuschlages keine ab- schliessende Befristung vorgesehen ist: Dies ist schon rein begrifflich eine Täuschung. Diese ergebnisoffene Situation für die künftige Ausgestaltung durch den Bundesrat könnte nicht nur im Volk vorhandenen Erwartungshaltungen widersprechen, sondern auch die Rechtssicherheit ernsthaft tangieren.

  IZS Stellungnahme