AHV 21: Pfister droht mit Referendum
In klassisch linker Manier droht Mitte-Präsident Gerhard Pfister bereits bei den Beratungen in der Kommission mit einem Referendum, falls seine Vorstellungen nicht durchgehen. Die erhoffe Allianz der bürgerlichen Parteien darf einmal mehr als gescheitert gelten. Im Blick-Interview sagte er:
BLICK: Herr Pfister, über 300’000 Personen haben den Appell «Hände weg von den Frauenrenten» unterzeichnet. Die Wut ist riesig.
Gerhard Pfister: Das überrascht mich nicht. Wenn man bei den Kompensationsmassnahmen noch unter den Vorschlag des Bundesrats geht, kommt die Kritik nicht unerwartet.
Dann haben Sie den Appell auch unterschrieben?
Das nicht. Aber auch für mich ist klar und ich werde mich als Parteipräsident der Mitte dafür einsetzen: So ein Abbau der Frauenrenten kommt nicht in Frage. Eine solche Abbauvorlage hat beim Volk keine Chance. Der Bundesrat hat einen klugen Mittelweg eingeschlagen, den wir mittragen. Die tiefen Renten müssen stärker kompensiert werden. 700 Millionen Franken sind für mich eine Schmerzgrenze.
Darunter machen Sie nicht mehr mit?
Entscheidend ist: Die Vorlage muss schliesslich vor dem Volk bestehen – und das wird sie mit 400 Millionen Franken für Kompensationsmassnahmen sicher nicht. Das zeigen mir auch die Reaktionen unserer Basis. Ich habe viele Rückmeldungen gerade von Mitte-Frauen erhalten, die eine solche Abbauvorlage nicht mittragen werden. Andere lehnen ein höheres Frauenrentenalter ab, solange die Heiratsstrafe bei der AHV nicht beseitigt ist. Unsere Position mit neun Übergangsjahrgängen und 700 Millionen Franken ist das Minimum für einen Kompromiss.
PK Aetas lagert Verwaltung aus
Die in den letzten Wochen in die Schlagzeilen geratene PK-Aetas Sammelstiftung hat gemäss einem Schreibens an ihre Vertriebspartner die Administration an die Valitas AG ausgelagert. Darin wird u.a. ausgeführt:
lm Dezember 2O2O wurde die Betriebsführung durch eine lnterims-Geschäftsleitung übernommen. Nach den diversen personellen Änderungen und den damit verbundenen Verzögerungen läuft der Betrieb wieder normal. Es geht nun darum, das erfreuliche Wachstum der letzten Jahre fortzusetzen und auch den Vertrieb entsprechend zu organisieren.
Seit 1. Februar 202L wird die Administration der PK-Aetas durch die Valitas AG wahrgenommen. Die Valitas AG ist ein im Vorsorgemarkt bestens etabliertes Dienstleistungsunternehmen, welches über professionelle Strukturen und grosse Erfahrung verfügt.
lm Rahmen dieser Kooperation wird auch der Vertrieb der PK-Aetas durch Mitarbeiter der Valitas AG betreut. Die Verantwortung wurde Herrn Simon Clénin, Leiter Vertrieb, übertragen. Er wird Sie ab sofort unterstützen und gerne für Sie da sein.
Damit wurde für die PK-Aetas eine strategische Neuausrichtung vollzogen, welche sowohl für die Versicherten wie auch für die Partner und Mitarbeitenden eine sichere und vielversprechende Zukunft ermöglicht. Gleichzeitig ist Kontinuität gewährleistet und alles, was sich bisher bewährt hat, wird beibehalten. Die grossen Herausforderungen im umkämpften Vorsorgemarkt und im kompetitiven Konkurrenzumfeld lassen sich mit diesem Vorgehen besser meistern.
PK Phoenix gegen Schwyzer KB
Finews nimmt eine Story des Sonntagblicks auf, der von einer Millionenklage der PK Phoenix gegen die Schwyzer Kantonalbank berichtet.
Serge Aerne, Gründer der aargauischen Pensionskasse Phoenix, fordert von der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) 30 Millionen Franken Schadenersatz, wie der «Sonntagsblick» am vergangenen Wochenende berichtete.
Es ist der Höhepunkt eines jahrelangen Streits. Seit 2015 ist die SZKB an der Pensionskassen-Verwalterin Assurinvest beteiligt. Diese betreute von 2015 bis 2016 die Kasse der PK Phoenix.
Nach gegenseitigen Beschuldigungen wegen fehlerhaften Verhaltens kam es Ende 2016 zur Trennung. Im Jahr 2019 bemerkte der Stiftungsrat der PK Phoenix ein Loch von 12 Millionen Franken in der Kasse. Gemäss «Sonntagsblick» gab es in der Folge einen forensischen Untersuchungsbericht, der buchhalterische Fehlleistungen in der Verwaltung der Kasse feststellte.
Diese Fehler hätten den grössten Teil des Millionenlochs verursacht, sagt PK-Gründer Aerne. Der Rest gehe auf das Konto der administrativen und juristischen Folgen der Angriffe durch Assurinvest und SZKB gegen die PK Phoenix und seine Person. Dafür verlangt er nun Schadenersatz.
SGB: Broschüre zur BVG 21
BVG 21: Die “roten Linien” der SP
Die SP hat in einem Mediencommuniqué ihre “roten Linien” zur BVG Revision aufgezeigt:
Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) hat heute die Beratungen über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) aufgenommen. Das vorliegende Projekt der Sozialpartner ist ein Kompromiss. Es handelt sich um eine Minimalvorlage. Sollten die rechten Parteien die Vorlage verschlechtern, wird die SP sie nicht mehr unterstützen.
Die Altersvorsorge in der Schweiz ist unter Druck und es braucht echte Reformen, wenn weiterhin alle Menschen in der Schweiz anständige Renten erhalten sollen. Was die berufliche Vorsorge, also die 2. Säule, betrifft, so haben die Sozialpartner einen fragilen, aber ausgewogenen Kompromiss vorgelegt.
«Wir müssen die Erosion der Renten in der 2. Säule stoppen.Der Sozialpartner-Kompromiss ist ein Schritt vorwärts, wenn auch ein kleiner. Jeder Angriff von rechts auf diesen Kompromiss wird dazu führen, dass die SP die Vorlage ablehnt», erklärt Nationalrätin und SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi. «Wir akzeptieren keine Verschlechterung des vorliegenden Kompromisses.» Dank dem Rentenzuschlag wird die Senkung des Umwandlungssatzes auf solidarische Art und Weise kompensiert.
«Die hohen Einkommen tragen so zur Finanzierung des Rentenzuschlags bei, der vor allem den tiefen Einkommen zugutekommt. Auch die Reduktion des Koordinationsabzugs ist positiv. Das ist eine konkrete Verbesserung für die Frauen, die noch immer tiefere Löhne haben und öfters Teilzeit arbeiten», sagt SP-Nationalrätin und Co-Präsidentin Mattea Meyer.
An ihrer Delegiertenversammlung vom 13. Februar wird die SP eine Resolution diskutieren, welche die roten Linien der SP bei der Reform der Altersvorsorge klarstellt:
- Keine Erhöhung des Rentenalters.
- Keine Senkung der Renten.
- Keine Verschlechterung des BVG-Kompromisses der Sozialpartner.
- Verbesserung der BVG-Renten für Frauen und Menschen mit tiefen Einkommen.
- Keine Verknüpfung der beiden Reformen (AHV 21 und BVG 21), wenn damit Leistungseinbussen verschleiert werden sollen.
PKSBB mit 3,9% Rendite
Die PK SBB schloss das Geschäftsjahr 2020 mit einer Anlagerendite von 3,9% ab. Sie übertraf damit ihren eigenen Benchmark um 0,2%. Der Stiftungsrat hat beschlossen, den technischen Zins von 1,5% auf 1% zu reduzieren. Im Vorjahr wurde dazu eine Rückstellung gebildet. Die Senkung hat somit keine Auswirkung auf den Deckungsgrad. Der Deckungsgrad per 31. Dezember 2020 beträgt 108.5% (Vorjahr 105.4%).
20 Mrd. Mehrerträge für PKs?
Eine Gruppe von Finanzfachleuten hat bei der NZZ ihre Vorstellungen deponiert, wie die Pensionskassen 20 Mrd. p.a. mehr Rendite erzielen können. Zu dieser Gruppe gehören Finanzprofessor Walter Farkas (ETH und Universität Zürich), Mathematikprofessor Martin Schweizer (ETH), der frühere Wirtschaftsprofessor und heutige Unternehmer Andreas Zimmermann, der ehemalige Raiffeisen-Risikochef Beat Hodel sowie der Ökonom Jakob Schaad. Praktiker aus der PK-Branche sind nicht dabei, wie die Auflistung zeigt.
Als Ausgangspunkt dienen Vergleichszahlen aus dem Ausland, die zeigen sollen, das mehr möglich ist. Empfohlen werden passive Indexfonds, mit welchen eine um 1 Prozent höhere Nettorendite erzielt worden wäre. Die aktive Anlage lohne sich nicht. Kritisiert wird weiter der Rechtsrahmen, der zu übermässig kurzfristigem Denken verleite und höhere Aktienanlagen verhindere. Gefordert wird ein durchschnittlicher Aktienanteil von 60 statt der aktuellen 30%. Weiter möchte die Gruppe die Anlagerichtlinien abschaffen und durch Grundsätze ersetzen.
Die UWS-Senkung betrifft wie viele?
Hansueli Schöchli versucht in der NZZ herauszufinden, wieviel Kassen resp. Versicherte von der geplanten Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der Tat betroffen sind. Das herauszufinden ist gar nicht so einfach.
Gemäss Daten der Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge sind unter 5 Prozent der erwerbstätigen Versicherten in Vorsorgeeinrichtungen, deren Alterskapital zu weniger als einem Fünftel überobligatorisch ist. In dieser Lesart liesse sich somit nach geltendem Recht schon für fast alle Versicherten ein Umwandlungssatz von 6 Prozent oder weniger anwenden. Dies relativiert die These, wonach nun «unbedingt» irgendeine BVG-Reform gelingen muss. Das Preisschild der Reform ist bedeutend.
Der Bundesrat nennt aber in seiner Botschaft ans Parlament andere Zahlen. Laut Regierung sind rund 12 Prozent der Versicherten auf dem gesetzlichen Minimum versichert, und weitere rund 20 Prozent seien von der geplanten Reform direkt betroffen, weil sie nur wenig überobligatorisches Kapital hätten. Total ergäbe dies rund einen Drittel Direktbetroffene.
NZZ: “Breite Front lehnt die «Mini-AHV» ab”
Fabian Schäfer berichtet über die Medienkonferenz des ASIP, in welcher der Verband sein Modell für die BVG21 nochmals vorstellte, das mittlerweile zum “Mittelweg” erhoben wurde. Er hält u.a. fest:
Nicht restlos klar ist, wie die Kompensation beim Gegenvorschlag finanziert werden soll. Der Grossteil der involvierten Verbände lehnt eine zentrale Lösung ab, stattdessen soll jede Pensionskasse das Problem für sich selber lösen. Vor allem der Asip spricht sich für dieses Vorgehen aus. Seine Argumentation: Alle Versicherer, die unter dem überhöhten UWS leiden, mussten deswegen Rückstellungen bilden. Wenn der Satz nun mit der Reform endlich sinkt, können sie diese Rückstellung auflösen und damit die Kompensation bezahlen.
Anders sehen es die privaten Versicherer, die stark im BVG-Geschäft beteiligt sind: Ihr Verband verlangt eine zentrale Lösung, wie er am Montag betonte. Das würde heissen, dass alle Pensionskassen einen Beitrag an die Kompensation leisten müssten, auch jene, die vom überhöhten UWS nicht betroffen seien. Eine solche Finanzierung dürfte über den Sicherheitsfonds laufen. Tendenziell würden damit Tieflohnbranchen durch besser gepolsterte Sektoren querfinanziert. Teile des Gewerbes würden eine solche Lösung ebenfalls vorziehen.
Breite Unterstützung für den “Mittelweg”
pw. Das vom ASIP in Zusammenarbeit mit c-alm entwickelte Revisionsmodell für die BVG21 hat als “Mittelweg” in der Zwischenzeit breite Unterstützung gewonnen. Damit geht der Verband bei den in dieser Woche beginnenden Beratungen der SGK-N mit einigem Rückenwind in die Anhörung. Das Modell unterscheidet sich von der ursprünglichen Fassung hauptsächlich durch die Reduktion der UWS-Senkung statt auf 5,8 auf 6%. Wahrscheinlich um dem Vorwurf der Lösung für “Hochlohnbranchen” etwas entgegen zusetzen, wurden der Baumeisterverband und Gastrosuisse an die Spitze gesetzt. Ebenso interessant ist jedoch die Unterstützung des kaufmännischen Verbands und der Angestellten Schweiz. Der Versicherungsverband fehlt, dafür erscheint die abtrünnige Axa. Ohne Kollektivversicherung hat das BR-Modell wohl weniger Attraktivität.
Die Zusammensetzung der Logos findet sich auf der Medienmitteilung des ASIP.
ASIP-Modell im Spiegel der Meinungsumfrage
Eine vom ASIP in Auftrag gegebene Umfrage bei gfs.bern zeigt eine hohe Akezptanz des Verbandsmodells zur BVG-Reform. Gemäss PK-Verband dürfte dafür entscheidend sein, dass es bei diesem Modell keine Lohnabzüge auf AHV-Löhnen für die Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration braucht. Eine Mehrheit von 53% würde den Vorschlag des ASIP gegenüber dem des Bundesrats (40%) bevorzugen. In einer Mittelung des ASIP wird festgehalten:
Der ASIP fordert im Rahmen der bevorstehenden parlamentarischen Beratungen eine Abkehr vom Vorschlag des Bundesrats und einen Wechsel auf den breit abgestützten Mittelweg/ ASIP-Vorschlag. Dieses Reformmodell wird von diversen Verbänden, wie zum Beispiel Baumeister, GastroSuisse, Arbeitgeber Banken, Swiss Retail Federation oder Bauernverband unterstützt Auch einzelne Arbeitnehmerorganisationen unterstützen den Mittelweg/ ASIP-Vorschlag (so die plattform: u.a. Kaufmännischer Verband und Angestellte Schweiz).
Im Gegensatz zum Botschaftsmodell geht dies ohne neue Lohnabzüge und ohne komplizierte, unnötige und systemwidrige Umverteilung. Denn diese Lösung baut auf bereits vorhandenen Rückstellungen der Pensionskassen auf. Aufgrund des zu hohen BVG-Umwandlungssatzes waren die Pensionskassen in den letzten Jahren verpflichtet, solche Rückstellungen zu bilden. Dieses bereits vorhandene Geld für den Rentenerhalt der Übergangsgeneration einzusetzen, ist mit Abstand die sozialverträglichste und insgesamt auch die günstigste Lösung.
Zudem verbessert unser Reformmodell die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und der Teilzeitangestellten und stellt sicher, dass das Rentenniveau trotz Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes weitgehend erhalten bleibt. Dies jedoch ohne unnötige Lohnabzüge. Von der geplanten Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes sind insbesondere die Angestellten in der Bauindustrie und der Gastronomie betroffen.
Die Krux mit dem Vorsorgeausweis
Lesen Sie den Vorsorgeausweis?
Michael Ferber geht in der NZZ vertieft auf den Vorsorgeausweis der Pensionskassen ein: wie er zu lesen ist, was er aussagt und welchen Nutzen er für die Vorsorgeplanung hat.
AHV21: Mehr Ehepaarrente trotz Schieflage
Fabian Schäfer zeigt in der NZZ die Details und Hintergründe der Beschlüsse der SGK-S zur AHV21 auf.
Unter Verheirateten scheint das heutige Regime ein grosses Ärgernis zu sein. Allerdings geht oft vergessen, dass Ehepaare in der AHV auch Vorteile haben, vor allem in Form von Witwenrenten und Zuschlägen für Verwitwete. In der Gesamtbetrachtung fallen die Vorzüge stärker ins Gewicht. Durch die Kürzung der Ehepaarrenten spart die AHV 2,8 Milliarden Franken im Jahr, gleichzeitig kosten sie die diversen Privilegien für Verheiratete 3,2 Milliarden. Übrig bleibt ein «Heiratsbonus» von 400 Millionen Franken im Jahr.
Das hindert die Mitte, die vormalige CVP, nicht daran, das Thema emsig zu bewirtschaften. Ihre Vertreter waren es auch, die das Anliegen in der Ständeratskommission einbrachten. Dass sie damit durchkommen, war angesichts der miserablen finanziellen Perspektiven der AHV aber nicht zu erwarten.
PK-Aetas: Hat die Aufsicht getrödelt?
In den AWP-Nachrichten “Soziale Sicherheit” 21-2 geht Susanne Kapfinger der Frage nach, ob die Kritik an der regionalen Aufsicht BBSA wegen nicht adäquaten Handelns gerechtfertigt ist. Der Beitrag wird ergänzt mit einem Interview mit Lydia Studer von der OAK zur Rolle der Oberaufsicht in solchen Fällen. Kapfinger hält fest:
Der Fall PK-Aetas bringt nicht nur die beschuldigten Stiftungsräte in Zugzwang. Daraus ergeben sich auch für die Aufsichtsbehörde unangenehme Fragen. Das Wahlreglement des Stiftungsrates wurde von der Stiftungsaufsicht 2019 genehmigt. Wenn die Anschuldigungen stimmen, hätten Kontrollorgane früher einschreiten müssen. Im Raum steht auch die Frage, warum die Aufsicht mehrere Monate verstreichen liess, bis sie mit der Aufforderung zur Stellungnahme reagiert hat. Die Aufsichtsbehörde hätte laut Rechtsprechung auch aus eigener Wahrnehmung tätig werden können. Sie hätte nicht zuwarten müssen bis die der Sammelstiftung angeschlossenen Kassen, welchen das Parteirecht zukommt, das Rechtsbegehren stellten.
Lydia Studer führte gegenüber der AWP dazu aus:
Welche Rolle spielt dabei die OAK BV?
Die OAK BV hat keine Kompetenz, im konkreten Einzelfall bei der Aufsichtsbehörde formalrechtlich einzugreifen. Der Gesetzgeber wollte der OAK BV keine konkrete Kompetenz geben, mittels Verfügung an die Aufsichtsbehörde im Einzelfall eingreifen zu können. Die Idee des Gesetzgebers war vielmehr, dass die OAK BV in generell abstrakter Weise Handlungsanweisungen – Weisungen – erlässt, wenn sie bei einer oder mehreren Aufsichtsbehörden feststellt, dass systematische Fehler vorliegen.
Ganz untätig bleibt die OAK BV in diesem Fall also nicht.
Selbst wenn die OAK BV für konkrete Einzelfälle nicht zuständig ist, können sich aus der Analyse der Fälle im Nachhinein sehr wohl Hinweise auf Verbesserungspotential im Gesamtsystem herauskristallisieren. Den konkret durch die Aufsichtsbehörde betroffenen Fall beeinflusst dies jedoch nicht.
PPCmetrics: Anlagestrategien 2020
Das Research Paper von PPCmetrics befasst sich, wie auch schon in den vorangehenden Jahren, mit der Frage, welche Renditen verschiedene exemplarische Anlagestrategien von Schweizer institutionellen Investoren erreicht haben und welche Anlageentscheide sich ausbezahlt haben.
Für den Vergleich werden gängige Marktindizes herangezogen, d.h. breit diversifizierte Portfolios auf Basis häufig gehandelter Titel und entsprechend der Marktkapitalisierung zusammengesetzt. Damit soll eine grösstmögliche Vergleichbarkeit der Renditen von Anlagekategorien gewährleistet werden.
Im Fazit wird festgehalten:
Bezüglich der bedeutenden Anlageentscheidungen im Jahr 2020 bestanden wesentliche Unterschiede hinsichtlich des Einflusses dieser Entscheidungen auf die Rendite. Das weiterhin sinkende Zinsniveau führte dazu, dass das Eingehen von höheren Zinsrisiken (Anleihen mit langer Laufzeit) mit einer Mehrrendite entschädigt wurde. Das Eingehen von Kreditrisiken wurde ebenfalls und wie bereits im Vorjahr mit einer Zusatzrendite entschädigt. Diese fiel insbesondere im Bereich von EUR denominierten Anleihen und Anleihen von Schuldnern mit tiefer Bonität (d.h. Rating BBB) relativ hoch aus. Aufgrund der Abwertung der Mehrzahl der internationalen Leitwährungen gegenüber dem Schweizer Franken, hatte eine Währungsabsicherung einen relativ starken positiven Einfluss auf die erzielte Rendite.








