Finews nimmt eine Story des Sonntagblicks auf, der von einer Millionenklage der PK Phoenix gegen die Schwyzer Kantonalbank berichtet.

Serge Aerne, Gründer der aargauischen Pensionskasse Phoenix, fordert von der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) 30 Millionen Franken Schadenersatz, wie der «Sonntagsblick» am vergangenen Wochenende berichtete.

Es ist der Höhepunkt eines jahrelangen Streits. Seit 2015 ist die SZKB an der Pensionskassen-Verwalterin Assurinvest beteiligt. Diese betreute von 2015 bis 2016 die Kasse der PK Phoenix.

Nach gegenseitigen Beschuldigungen wegen fehlerhaften Verhaltens kam es Ende 2016 zur Trennung. Im Jahr 2019 bemerkte der Stiftungsrat der PK Phoenix ein Loch von 12 Millionen Franken in der Kasse. Gemäss «Sonntagsblick» gab es in der Folge einen forensischen Untersuchungsbericht, der buchhalterische Fehlleistungen in der Verwaltung der Kasse feststellte.

Diese Fehler hätten den grössten Teil des Millionenlochs verursacht, sagt PK-Gründer Aerne. Der Rest gehe auf das Konto der administrativen und juristischen Folgen der Angriffe durch Assurinvest und SZKB gegen die PK Phoenix und seine Person. Dafür verlangt er nun Schadenersatz.

Der SZKB ist ein solcher Bericht nicht bekannt, wie sie gegenüber finews.ch erklärte. Das ihr vorliegende Gutachten der Firma Copartner Revision sowie der Untersuchungsbericht des von der BVG-Aufsicht eingesetzten Sachwalters würden keine solchen Vorwürfe erheben.

Die Abschlüsse der Assurinvest für verschiedene Pensionskassen seien von den Revisionsgesellschaften und Aufsichtsbehörden immer als gut befunden worden, präzisierte ein SZKB-Sprecher weiter.

Die SZKB widerspricht: Die PK Phoenix und Aerne seien für das Millionenloch verantwortlich. Ein politisches Erdbeben blieb bislang aus. Die Aufsichtskommission für die Schwyzer Kantonalbank sehe aktuell keinen Grund für eine Untersuchung, sagte ihr Präsident Alexander Lacher.

Und er ergänzte: «Die Vorwürfe betreffen nicht die SZKB, sondern die PK Phönix. Darum sind die Aufsichtsstellen der PK Phoenix für die Klärung der Vorwürfe im Interesse der Versicherten zuständig.»

  Finews / Blick