Fabian Schäfer zeigt in der NZZ die Details und Hintergründe der Beschlüsse der SGK-S zur AHV21 auf.

Unter Verheirateten scheint das heutige Regime ein grosses Ärgernis zu sein. Allerdings geht oft vergessen, dass Ehepaare in der AHV auch Vorteile haben, vor allem in Form von Witwenrenten und Zuschlägen für Verwitwete. In der Gesamtbetrachtung fallen die Vorzüge stärker ins Gewicht. Durch die Kürzung der Ehepaarrenten spart die AHV 2,8 Milliarden Franken im Jahr, gleichzeitig kosten sie die diversen Privilegien für Verheiratete 3,2 Milliarden. Übrig bleibt ein «Heiratsbonus» von 400 Millionen Franken im Jahr.

Das hindert die Mitte, die vormalige CVP, nicht daran, das Thema emsig zu bewirtschaften. Ihre Vertreter waren es auch, die das Anliegen in der Ständeratskommission einbrachten. Dass sie damit durchkommen, war angesichts der miserablen finanziellen Perspektiven der AHV aber nicht zu erwarten.

In der Kommission stimmten dem Vernehmen nach auch die zwei SVP-Vertreter für die Rentenerhöhung. Den Ausschlag gab jedoch die rot-grüne Delegation, indem sie sich der Stimme enthielt. Sie würde das Geld zwar lieber für die Frauen statt die Ehepaare einsetzen. Aber der SP und den Grünen fällt es schwer, einen Leistungsausbau in der AHV abzulehnen. Nein sagten die Freisinnigen. Wenn sich dieses Stimmverhalten fortsetzt, ist der AHV-Ausbau auch im Ständerat mehrheitsfähig. Die Debatte findet im März statt. (…)

Trotzdem ist die finanzielle Bilanz ernüchternd: In der Variante der Kommission fällt die überfällige Entlastung der AHV kleiner aus als geplant, primär wegen der höheren Ehepaarrenten. Dadurch wächst unweigerlich der Druck bei der geplanten Finanzspritze für die AHV. Der Bundesrat will die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte anheben, was die Konsumenten 2,5 Milliarden Franken im Jahr kostet. Die Bürgerlichen möchten zwar weniger weit gehen, die Mitte und die SVP setzen sich nun aber mit ihren Beschlüssen für die Ehepaare selber unter Zugzwang. Die Kommission entscheidet im Februar über die Steuererhöhung.

  NZZ / Beschlüsse SGK