Prof. Mathias Binswanger (Fachhochschule NordwestschweizI und PK-Experte Michael Melles formulieren in der NZZ einige bekannte und ungern gehörte Einsichten in die Mängel der bundesrätlichen Vorlage zur BVG-Revision mit dem Rentenzuschlag. 

Gemäss einer vom BSV in Auftrag gegebenen Studie von Ecoplan führt ebendieser als Ausgleichsmechanismus gedachte Rentenzuschlag der AHV zu einer noch höheren Umverteilung, insbesondere von den Jahrgängen ab 1973 und jünger zu den Älteren. Je nach Dauer der Tiefzinsphase sind Umlagebeträge für die Übergangsgeneration von 18 bis 26 Milliarden Franken aufgrund der Reformvorschläge projiziert. Ebenso dürfte sich die bereits jetzt stattfindende Senkung der Umwandlungssätze im überobligatorischen Bereich weiter fortsetzen, so dass die überobligatorische Vorsorge immer unattraktiver wird.

Mit diesen zu erwartenden Kosten und der weiteren intergenerationellen Umverteilung ist die «Reform BVG 21» keine echte Lösung. Wie auch immer wir rechnen, wir kommen zum selben Resultat: Ohne Rentenkürzungen lassen sich die zukünftigen Renten nur über ein höheres Rentenalter von mindestens 67 Jahren finanzieren. Wenn wir das Rentenalter hingegen bei 65 Jahren lassen, sind Rentenkürzungen unumgänglich.

Diese Wahrheit muss man zur Kenntnis nehmen. Die bereits jetzt erheblichen Querfinanzierungen im Umfang von mehr als 1 Prozent des BIP pro Jahr durch die jüngere Generation lassen sich hingegen nicht noch weiter ausreizen.

  NZZ