Werner Grundlehner zeigt in der NZZ auf, mit wie viel «falschem» Zahlenmaterial im Schweizer Vorsorgesystem gerechnet wird. Zu den betroffenen Bereichen gehören das Pensionsalter, die Mindestverzinsung, der Mindest-Umwandlungssatz, die Lebenserwartung, die Vermögensallkokation, die Verwaltungskosten. Die Schlussfolgerung:

«Das kollektive Zwangssparen hat nur dann einen Sinn, wenn über längere Zeit ein besseres Risiko-Rendite-Verhältnis geschaffen werden kann als beim individuellen Sparen», sagt Hug – wenn also ein Transfer von Finanzmarktrisiken über Generationen stattfinden kann. Der Vorteil des Zwangssparens kann gemäss dem Vorsorgeexperten nur greifen, wenn Risikofähigkeit und Risikobereitschaft, die soziale Verantwortung des Arbeitgebers und die paritätische Verwaltung und Verantwortung des Stiftungsrates langfristig gesehen werden.

«Bricht diese Sozialpartnerschaft, die Verteilung der Finanzmarktrisiken über alle – also die aktiv versicherten jungen und die alten Versicherten und die Rentner – auseinander, dann hat die privat durchgeführte berufliche Vorsorge keine Zukunft», so Hug. Deshalb sollte die Politik die zweite Säule nur im Bereich des Obligatoriums regulieren, ihr aber insbesondere im Bereich der Vermögensanlage unter dem Motto der Prudent-Investor-Rule freie Hand lassen. Die direkte regionale und die Oberaufsicht sorgten für ausreichende Kontrolle.

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