imageNau. Der Stadtrat hatte der Pensionskasse Stadt Winterthur (PKSW) nach einer öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag erteilt. Die unterlegene Partei hat gegen diesen Entscheid nun aber Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erhoben. Die Ausarbeitung eines neuen Kreditantrags an den Grossen Gemeinderat zur Sanierung der Kasse verzögert sich deshalb um mehrere Monate.

Mitte März 2021 gab der Stadtrat bekannt, dass die eigenständige Pensionskasse Stadt Winterthur (PKSW) den Zuschlag nach einer öffentlichen Ausschreibung erhalten habe (Medienmitteilung vom 11. März). Zwei Pensionskassen hatten zuvor ein Angebot eingereicht.

Die Angebote wurden durch die mit der Durchführung der Ausschreibung beauftragte Firma aufgrund vorgängig festgelegter Kriterien bewertet. Wichtigste Kriterien waren der Preis und die Risikofähigkeit. Beim Preis wurden die einmaligen Kosten (Übernahme der laufenden Renten, Ausfinanzierung der Pensionskasse etc.) sowie die jährlich wiederkehrenden Kosten für die Beiträge an die Pensionskasse berücksichtigt. Unter der Risikofähigkeit wurden die technischen Grundlagen (Zinssatz), die Versichertenstruktur und der finanzielle Spielraum (Deckungsgrad) beurteilt. Ein weiteres Kriterium stellte die Mitarbeiterkompetenz und -kapazität dar. In der Gesamtbeurteilung schnitt die PKSW am besten ab.

Der Stadtrat gab ihr deshalb den Zuschlag. Gegen diesen Zuschlagsentscheid hat nun die unterlegene Pensionskasse Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erhoben. Es ist in der Folge davon auszugehen, dass sich die vorgesehene Ausarbeitung eines neuen Kreditantrags an den Grossen Gemeinderat zur Sanierung der Kasse um mehrere Monate verzögern wird.

  Nau / Entscheid Winterthur