Die Sonntags-Zeitung  berichtet über aktuelle Entwicklungen bei der Pensionskasse Aetas.

Im Dezember 2020 verfügte die bernische Stiftungsaufsicht (BBSA), per Mitte 2021 Neuwahlen durchzuführen. Sie reagierte damit auf eine bereits im August des letzten Jahres eingereichte Anzeige von zwei Geschäftsleitungsmitgliedern, die inzwischen entlassen wurden. Das Gesetz verlangt, dass PK-Stiftungsräte paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt sind.

Mit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht will sich der Stiftungsrat gegen vorgezogene Neuwahlen wehren. Noch im Dezember hatte ein Sprecher gesagt, dass der Stiftungsrat «selbstverständlich auf diesen Termin die notwendigen Massnahmen ergreifen und eine entsprechende Neuwahl des Stiftungsrates durchführen» werde.

Was hat zum Meinungsumschwung geführt? Dazu will ein vom Stiftungsrat eingesetzter Berater nicht direkt Stellung nehmen. «Der Stiftungsrat der PK-Aetas handelt im Rahmen der gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben im Interesse der Versicherten. Dazu kann es nötig sein, dass offene Fragen durch die zuständigen Aufsichts­- und Rechtsinstanzen geklärt werden.» Der Entscheid des BBSA zur Frage von vorgezogenen Neuwahlen des Stiftungsrates der PK-Aetas sei noch nicht rechtskräftig und vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hängig.

Die Klage hat zur Folge, dass die Stiftungsaufsicht das gesamte Verfahren sistiert hat. Ebenso auf Eis gelegt wurden Aufsichtsbeschwerden von Versicherten der Sammelstiftung, die sich gegen den amtierenden Stiftungsrat richten. Die Sistierung löst unter zahlreichen Versicherten grossen Unmut aus. Lars Bünger, der bei PK-Aetas versichert ist, wirft der Stiftungsaufsicht vor, das Beschwerdeverfahren «bewusst zu verschleppen».

Die Stiftungsaufsicht wehrt sich gegen diesen Vorwurf. Geschäftsleiterin Susanne Schild schreibt in einer Stellungnahme, dass ihre Behörde die notwendigen Abklärungen «zeitnah und adäquat» in die Wege geleitet habe.

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