Der Beobachter nimmt einen an dieser Stelle bereits vorgestellten Vorschlag von Reto Leibundgut (c-alm) und Reto Spring (Präsident Finanzplanerverband) auf, Renten und Kapitalbezüge einheitlich mit einer Flat Tax von bspw. 10 Prozent auf das Altersguthaben zu besteuern. 

Was nach dem Steuerabzug übrig bleibt, können die Versicherten als einmalige Kapitalzahlung oder als lebenslange – und dann steuerfreie – Altersrente beziehen. So werde sichergestellt, dass die Entscheidung zwischen Rente und Kapital nicht durch mögliche Steueroptimierungen beeinflusst wird. Zu den Vorteilen und bisherigen Reaktionen auf den Vorschlag heisst es:

Heute lohnt es sich teilweise steuerlich, kurz vor dem Bezug des PK-Kapitals umzuziehen oder auszuwandern. Es zeige sich, so die Experten, «dass bei gut bis sehr gut verdienenden Personen die Mobilität im Zusammenhang mit der Pensionierung deutlich zunimmt». Deshalb soll die Besteuerung der PK-Rente und des PK-Kapitals – egal, ob mit einer Flat Tax oder einer progressiven Steuer – in der ganzen Schweiz einheitlich sein. Und auch bei Auswanderung gelten.

Spring sieht das auch als Mittel gegen den «Vorsorgetourismus», bei dem Reiche für den Kapitalbezug in einen Tiefsteuerkanton umziehen. In Hochsteuerkantonen müsste man in Zukunft bei Kapitalbezügen weniger Steuern zahlen als jetzt. 

Eine einheitliche Besteuerung in der ganzen Schweiz – das klingt einfach. Es wäre aber ein Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone. Kein Wunder, dass die Politik die Vorlage der beiden Experten bisher nicht aufgenommen hat. Spring sagt, er habe zwar aus der Fachwelt rund 150 positive Rückmeldungen zum Konzept erhalten. Aber kaum welche aus der Politik – und wenn, dann «eher reservierte».