Mitg. Zum Abschluss der ersten Runde der Differenzbereinigung bei der Stabilisierung der AHV (AHV 21; 19.050) beantragt die Kommission mit 21 zu 4 Stimmen einen Kompromiss mit dem Ständerat zu den Ausgleichsmassnahmen für Frauen, die von der Erhöhung des Rentenalters auf 65 betroffen sind. Wie der Ständerat will sie für die ersten neun Jahrgänge 32 Prozent der Mittel einsetzen, die durch das höhere Rentenalter der Frauen eingespart werden.

Ebenfalls wie der Ständerat setzt sie auf ein einfach umzusetzendes Modell mit sozial abgestuften Zuschlägen zur Rente, die auch Ehepaaren ungeschmälert zu Gute kommen. Zuschläge sollen aber nur Frauen erhalten, die bis zum Referenzalter erwerbstätig sind. Frauen mit tiefen und mittleren Einkommen sollen die Rente zu günstigen Bedingungen bis zu drei Jahre vorbeziehen können, während die Frühpensionierung für Gutverdienende nicht unnötig attraktiv gemacht werden soll (siehe Übersichten zu den Anträgen sowie zu den finanziellen Auswirkungen.

  Mitteilung SGKN / Communiqué SP