Vorsorgeeinrichtungen auf der ganzen Welt sind auf der Suche nach höheren Renditen für ihre Spargelder. Dabei setzen sie vermehrt auf Kryptowährungen. Auch in der Schweiz wächst das Interesse, wie Recherchen von Finews zeigen. Rico Kutscher schreibt:
Wie steht es um die Schweizer Pensionskassen? Hierzulande geht nur wenig ohne das Plazet des Regulators. Bei der zuständigen Oberaufsicht für Berufliche Vorsorge (OA BV) sagt der für die Direktaufsicht zuständige Leiter Roman Saidel auf Anfrage von finews.ch, dass die Möglichkeit zu Investitionen in Kryptowährungen durchaus besteht. Das Gesetz sieht in der Kategorie «Alternative Anlagen» allerdings eine Obergrenze von 15 Prozent vor. Anders formuliert: Verboten sind Anlagen in Krypto-Assets bei Vorsorgeeinrichtungen also nicht.
Seidel weiss zudem von einigen Anfragen zu Krypto-Investments aus dem Lager der Banken zu berichten. Diese haben offenbar ein Interesse daran, ihren institutionellen Kunden eine neue Investment-Idee zu «pitchen».
Bei der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma), die in dieser Sache aber an die OA BV sowie auf die regionalen Direktaufsichtsbehörden verweist, sind bis anhin noch keine Fragen von Pensionskassen-Verwaltern zu Krypto eingegangen, teilte ein Mediensprecher der Behörde gegenüber finews.ch mit. Wie Versicherer, die im Geschäft mit der zweiten Säule tätig sind, mit Krypto-Investments im freien Vermögen umgehen, käme stark auf die Assets an und wäre von den angewendeten Bilanzierungsstandards abhängig, hiess es weiter.