Vera Kupper Staub, Präsidentin der OAK, kommentiert in einem Interview mit den CH-Medien die aktuellen Vorschläge des Parlaments zur BVG-Revision. Auszüge.
Für Versicherte, die bald in Rente gehen, braucht es eine kurzfristige Massnahme.
Genau, die sogenannte Übergangsgeneration hat nicht genügend Zeit, um ausreichend Altersguthaben anzusparen. Für sie braucht es eine kurzfristige Lösung.
Das Parlament streitet sich über solche Rentenzuschüsse. Wieso ist es so schwierig, da eine faire Lösung zu finden?
Der grosse Streit in der Reform dreht sich um die Frage, wer während dieser Übergangsphase einen Zuschlag erhalten soll: Naheliegend wäre es, nur jene Personen, die direkt vom tieferen gesetzlichen Umwandlungssatz betroffen sind, zu entschädigen. Das wären fast ausschliesslich die Versicherten in den BVG-Minimalkassen. Aber um die Akzeptanz der Reform zu erhöhen, ist die Idee der verschiedenen Reformvorschläge, zusätzlich Personen einen Rentenzuschuss zu gewähren, die eine kleine Rente haben – unabhängig vom Grund, wieso das so ist. Nur sind das dann nicht Kompensationen, sondern Rentenverbesserungen für einen Teil dieser Übergangsgeneration.
Das halten Sie für problematisch?
Das ist ein politischer Entscheid. Man muss sich aber bewusst sein, dass die Reform im Prozess der sinkenden Umwandlungssätze relativ spät kommt. Viele Personen gingen bereits mit reduzierten Umwandlungssätzen in Pension. Ende 2021 lag der Median-Umwandlungssatz bei 5,3 Prozent. Wenn das Parlament nun entscheidet, breit Zuschüsse für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen zu verteilen und grosszügig zu sein, schafft es damit auch eine neue Ungerechtigkeit gegenüber jenen Pensionierten, die in den letzten rund zehn Jahren ohne einen solchen Zuschuss mit einer tiefen Rente in Pension gegangen sind – und zwar willkürlich ab einem bestimmten Jahrgang.
Finanziert würden die Zuschüsse überdies von den Erwerbstätigen, die man eigentlich entlasten wollte.
Ja und das geht auch nicht anders. Wichtig scheint mir darum, sich gut zu überlegen, wie «grosszügig» man sein will. Diese Zuschüsse werden ja zu einem grossen Teil wiederum von jenen Erwerbstätigen bezahlt, deren Pensionskassen bereits tiefere Umwandlungssätze haben und darum die ganze Umstellung in ihren Pensionskassen bereits mitfinanziert haben.