BFS. Im Lauf des Jahres 2021 sind in der Schweiz gut 10% der Bevölkerung umgezogen. Junge Erwachsene neigen am ehesten zu einem Wohnungswechsel. Bewohner von Einfamilienhäusern ziehen seltener um als Personen, die in einem Mehrfamilienhaus leben. Die durchschnittliche Umzugsdistanz liegt bei 13 km.
Finma Risikomonitor: Hypotheken
Finma. Auch bei den Renditewohnliegenschaften wurde nach einem Seitwärtstrend von Anfang 2021 bis Mitte 2022 wieder ein deutlicher Preisanstieg verzeichnet, was sich auch bei den um Inflation bereinigten Preisen zeigt (siehe Abbildung «Reale Immobilienpreise », links oben). Da die kräftige Zuwanderung die Nachfrage nach Mietwohnungen stärkt und das Angebot rückläufig ist, sind die Angebotsmieten erneut gestiegen. Gleichzeitig sind auch die Leerstände nochmals gesunken (siehe Abbildung «Leer stehende Wohnungen in der Schweiz», oben).
Die damit verbundene Ertragssteigerung aus Mieteinnahmen stützt die Nachfrage nach Renditewohnliegenschaften seitens Investoren trotz gestiegenen Hypothekarzinsen. Nutzer- und Anlegermarkt entwickeln sich seit Jahren erstmals wieder parallel, und die gestiegenen Preise können durch die Nachfrage begründet werden. Das Ende des Negativzinsumfelds eröffnet für die Investoren allerdings neue Anlagealternativen. Auch die stark gestiegenen Preise für Baumaterialien dürften sich dämpfend auf Entwicklungsprojekte und somit das Angebot auswirken.
Ausgleichskassen gegen Sonderzuschlag auf AHV-Renten
Der von beiden Parlamentskammern geforderte Rentenzuschlag wegen der Teuerung bringe sozialpolitisch nichts und produziere wegen Kleinbeträgen administrativen Zusatzaufwand. Das schreiben die AHV-Durchführungsstellen in einem Brief an alle Ständeräte.
Geschlechtergraben bei AHV-Abstimmung
SDA. Die Abstimmung über die AHV-Reform mit dem höheren Frauenrentenalter hat Männer und Frauen geschieden wie niemals zuvor. Der Unterschied zwischen den Geschlechtern betrug rekordhohe 26 Prozentpunkte. Generell waren die beiden Vorlagen mit dem höheren Frauenrentenalter und der Zusatzfinanzierung durch eine höhere Mehrwertsteuer bei der eidgenössischen Abstimmung am 25. September die wichtigste Vorlage und der Beweggrund für die Beteiligung. Das führte zur höchsten Stimmbeteiligung im laufenden Jahr.
64% der Männer stimmten dem höheren Frauenrentenalter zu, weist die Vox-Analyse des Meinungsforschungsinstituts gfs.bern aus. Bei den Frauen waren es lediglich 38%. Bei der Zusatzfinanzierung präsentierte sich die Lage ähnlich: 66% Ja bei den Männern und 45% bei den Frauen. Das Gros der Männer sah keinen Grund für eine frühere Pensionierung der Frauen. Die Frauen begründeten ihre Ablehnung grösstenteils mit den nach wie vor bestehenden Lohnunterschieden. Diese müssten zuerst behoben sein, bevor eine Rentenalterserhöhung in Frage komme.
Megatrend Individualisierung
Verwendung für zusätzliches Vorsorgekonto
Das Institut für Finanzdienstleistungen Zug der Hochschule Luzern informiert in einem Fachartikel in AWP Soziale Sicherheit über die Studie VorsorgeDIALOG mit den Ergebnissen einer Umfrage.
Der Megatrend «Individualisierung» impliziert, dass die Menschen Selbstverantwortung auch in der Vorsorge übernehmen. Dazu gehört insbesondere auch, dass die Anlagestrategie des eigenen Vorsorgekapitals selbstbestimmt festgelegt werden kann und für Auszeiten selbst vorgesorgt wird. Wird für die Auszeit nicht vorgesorgt, hat diese Rentenkürzungen zur Folge.
Die Umfrage zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Befragten mit 62% der Idee, die Anlagestrategie selbst zu bestimmen, positiv gegenübersteht. Allerdings möchten 30% eine gute Beratung bei der Festlegung der Anlagestrategie und weitere 24% möchten aus einer vorgegebenen Auswahl von Alternativen wählen können.
Der Möglichkeit, eine Auszeit mit einem speziellen, zusätzlichen Vorsorgekonto zu finanzieren, steht die überwiegende Mehrheit der Befragten mit 82% positiv gegenüber. Dies zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen bereit ist, bei der Altersvorsorge Eigenverantwortung zu übernehmen und, dass individuelle Vorsorgelösungen auf Interesse stossen. Am häufigsten würden die Befragten dieses Zusatzkonto für die Finanzierung einer Frühpensionierung verwenden wollen, gefolgt von Sabbatical(s) und der Möglichkeit, überhaupt ein solches Konto zu haben, ohne genau zu wissen, wofür das Geld später verwendet wird.
Gegenvorschlag zur Renteninitiative
Rentenalter 66 ab dem Jahr 2032, danach wird das Rentenalter weiter im Einklang mit der durchschnittlichen Lebenserwartung erhöht. Das fordern die Jungfreisinnigen in einer Volksinitiative, für die sie 107’000 gültige Unterschriften gesammelt haben. Anfang 2023 beraten die zuständigen Kommissionen des Bundesparlaments die Initiative.
Die Begeisterung bei den Parteien ist begrenzt. Das hat auch Andri Silberschmidt, der als Präsident der Jungfreisinnigen die Initiative ausgelöst hat, bemerkt. Laut einem Bericht der CH-Medien arbeitet er an einem überparteilichen, indirekten Gegenvorschlag. Die AZ schreibt:
Rentenalter 66, Koppelung des künftigen Rentenalters an die durchschnittliche Lebenserwartung – aber der Tieflohnsektor wäre davon ausgenommen. In diesen Berufen würde das Rentenalter von der Lebensarbeitszeit abhängen.
Nun feilen bürgerliche Politiker an diesem Gegenvorschlag. Fest steht: Die AHV wird gestärkt durch das Rentenalter 65 für Frauen – aber schon ab 2030 zeichnet sich eine Unterfinanzierung ab. Ein höheres Rentenalter für alle würde das Problem lösen. Weil die Bevölkerung aber skeptisch ist, braucht es wohl eine Abmilderung.
Matthias Müller, der Präsident der Jungfreisinnigen, nimmt derweil erfreut zur Kenntnis, dass die Annahme seiner Initiative die Zuwanderung in die Schweiz reduzieren würde. «Die Erhöhung des Rentenalters führt auch zu einer höheren Arbeitsmarktbeteiligung der älteren Personen im Inland», sagt er. Hiesige Unternehmen müssten also weniger Arbeitskräfte aus dem Ausland rekrutieren. «Unsere Initiative vermindert die Nettozuwanderung bis 2050 um fast 25 Prozent.»
Renten der Unfallversicherung angepasst
Wer eine Invaliden- oder Hinterlassenenrente der obligatorischen Unfallversicherung bezieht, erhält ab dem 1. Januar 2023 eine Teuerungszulage. Diese Zulage beläuft sich je nach Unfalljahr auf mindestens 2.8 % der Rente.
Meyer und Silberschmidt zur Altersvorsorge
Auf HZ Insurance diskutieren SP Co-Präsidentin Mattea Meyer und Andri Silberschmidt FDP über Altersvorsorge und Generationengerechtigkeit. Auszüge.
Trotz Umverteilung, sinkenden Umwandlungssätzen und nach wie vor steigender Lebenserwartung haben es Reformen in der Altersvorsorge schwer. Warum eigentlich?
Mattea Meyer: Die Menschen waren immer bereit, der AHV mehr Geld zur Verfügung zu stellen, um die solidarisch finanzierte Altersvorsorge zu sichern und auszubauen. Sie wehren sich hingegen zu Recht, wenn ihre Renten gesenkt werden sollen. Mit dem Sozialpartner-Kompromiss liegt nun ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch, der die Renten in der zweiten Säule sichert, die Rentensituation für Menschen mit niedrigen Einkommen verbessert und die finanzielle Situation stabilisiert. Die Bürgerlichen torpedieren aus ideologischen Gründen diesen Kompromiss, weil sie keinen solidarisch finanzierten Rentenzuschlag wollen. Sie diesen lieber den Banken und Versicherungen zu, die ihre Säule-3a-Produkte verkaufen wollen.
Andri Silberschmidt: Das Drei-Säulen-System ist meiner Meinung nach bestechend gut. Jede Säule hat ihre eigenen Vor- und Nachteile wie auch Herausforderungen. Anstelle dass man diese frei von Ideologie modernisiert, versuchen linke Parteien und Gewerkschaften, die zweite Säule zu schwächen. Ihr Ziel ist eine Volkspension, das heisst nur noch eine Säule, die eine sehr hohe Rente auszahlt – finanziert durch viel mehr Steuern und Umverteilung. Weil sie das System umkrempeln wollen, setzen sie sich leider oft gegen sinnvolle Verbesserungen innerhalb des Systems ein.
Mein Anspruch ist es, mehrheitsfähige Vorlagen zu schaffen, denn als Parlamentarier bin ich für das Finden von Lösungen gewählt worden.
Geschlechtsspezifische Vermögensverteilung im Ruhestand
Eine globale Studie von WTW zeigt den Unterschied zwischen dem Vermögensaufbau von Männern und Frauen zum Zeitpunkt des Renteneintritts auf. Der WTW-Bericht «Global Gender Wealth Equity» zeigt, dass Frauen im Durchschnitt mit 74 % des von Männern angesammelten Vermögens in den Ruhestand gehen werden, wobei der Unterschied in allen untersuchten Ländern zwischen 60 % und 90 % liegt.
Insgesamt weist Europa das geringste durchschnittliche geschlechtsspezifische Wohlstandsgefälle aller Regionen auf,. Es wird erwartet, dass Frauen im Ruhestand etwas mehr als drei Viertel (77 %) des Wohlstandsniveaus der Männer erreichen. Die Schweiz lag mit 76 % einen Punkt unter dem europäischen Durchschnitt und weist eine wesentlich grössere Kluft auf als Länder wie Spanien, Österreich und Irland.
Teuerungsausgleich und PKs
Die Pensionskassen sollen auf den Renten gemäss BVG die Teuerung ausgleichen, sofern sie können, müssen aber nicht. Seit rund einem Jahrzehnt erleben wir in der Schweiz aktuell wieder eine spürbare Inflation; was werden die Kassen jetzt tun? Die NZZ ist der Frage nachgegangen. H.U. Schöchli schreibt:
Die in den laufenden Renten steckenden «zu hohen Leistungsversprechen haben Teuerungsanpassungen bereits vorweggenommen», sagt der Pensionskassenverband. Man kann es auch anders sagen: Wer den Pensionskassen eine Garantie für einen ständigen Teuerungsausgleich der Renten vorschreiben wollte, müsste die erste Jahresrente für Neurentner und damit die Umwandlungssätze deutlich senken. Ein Popularitätspreis wäre damit nicht zu holen. Eine Alternative wäre die Erhöhung der Lohnbeiträge, doch dies ginge zulasten der Erwerbstätigen und würde die Umverteilung von Jung zu Alt nach dem Muster der AHV noch stark erhöhen.
«In den goldenen 1990er Jahren waren aufgrund der boomenden Börsen allgemeine Rentenerhöhungen verbreitet», sagt Stephan Wyss von der Zürcher Beratungsfirma Prevanto. Mitte der 1990er Jahre kannten laut Angaben des Bundesrats knapp 30 Prozent aller Vorsorgeeinrichtungen einen vollen und regelmässigen Teuerungsausgleich. Ein weiteres Drittel zahlte teilweise einen Inflationsausgleich. Gemäss Wyss haben später manche Pensionskassen solche Rentenerhöhungen bereut: «Die allgemeinen Rentenerhöhungen haben die Zahlungsverpflichtungen dauerhaft erhöht, was die Pensionskassen schmerzhaft erfahren mussten, als die Zinsen und damit die Renditeerwartungen gesunken waren.»
Das Dreisäulensystem – eine Auslegeordnung
Die Zeitschrift CHSS des BSV hat anhand von 5 Thesen eine ökonomische Auslegeordnung des Dreisäulensystems erstellt. Die 5 Thesen lauten:
These 1: Feste Formeln schaffen Transparenz
These 2: Der Arbeitsmarkt ist eine wichtige Stütze für die Vorsorge
These 3: Das veränderte Erwerbsverhalten stellt eine Herausforderung dar
These 4: Die drei Säulen ergänzen sich
These 5: Die Risiken verlagern sich zu den Haushalten.
Unter dem Titel “Zweck erfüllt?” wird wird zum Thema Ersatzquote ausgeführt:
Der Bundesrat bezeichnete den Auf- und Ausbau des Obligatoriums der zweiten Säule im Jahr 1976 als «Schlussstein des Ausbaues der sozialen Rentenversicherung», der zu einer Harmonisierung im wirtschaftlichen und sozialen Bereich der Gesellschaft beitragen solle.
Inwieweit die angestrebte Ersatzquote von 60 Prozent erreicht werden kann, hängt im Dreisäulensystem vom Einkommen ab: Je höher das Einkommen, umso bedeutender werden die Anteile der zweiten und dritten Säule.
Darüber hinaus ist das Konzept der «Ersatzquote», das eine Altersrente mit dem zuletzt erreichten Lohn vergleicht, nicht mehr unbedingt der beste Gradmesser für die Leistungsfähigkeit des Vorsorgesystems. Diese Kennzahl war aufschlussreich, als das Leistungsprimat und eine konstante, hohe Erwerbsquote über den gesamten Lebenszyklus hinweg vorherrschten.
Kassen im Blackout-Test
Die Oesterreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Pensionskassen des Landes einem Blackout-Test unterzogen. Es gibt fünf überbetriebliche und drei betriebliche. Die FMA wollte die Verwundbarkeit von Finanzdienstleistern gegenüber dem Risiko sowie den Folgen eines Blackouts evaluieren. Jede zweite Pensionskasse erfüllte die Kriterien der höchsten Reifegradstufe, 38 Prozent jene der mittleren, nur 13 Prozent schnitten unzureichend ab. Gute Noten gab es quer durch die Bank für die Vorbereitung, am meisten Verbesserungspotenzial liegt hingegen bei der Phase des Wiederanlaufens und der Wiederherstellung des Normalbetriebes.
PK-Einkauf – nicht immer die beste Variante
Der Beobachter geht der Frage nach, wann sich ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse lohnt und wann eher nicht. Dabei stehen verschiedene Strategien zur Wahl. U.a. heisst es im Beobachter-Beitrag:
Es stimmt zwar, dass die Altersrente, die man dereinst erhalten wird, von der Höhe des vorhandenen Kapitals abhängt: je mehr Geld in der PK, desto höher die Rente. Und es stimmt auch, dass man freiwillige Einkäufe in die PK voll vom Einkommen abziehen kann, was Steuern spart: Je nach den konkreten Verhältnissen kann dies einen Viertel bis sogar einen Drittel der Einkaufssumme ausmachen. Ob sich das aber für den Versicherten «lohnt» und es sich finanziell wirklich auszahlt, ist eine andere Frage.
Von vielen überschätzt wird der Steuerspareffekt. Freiwillige Einkäufe senken die Steuern nur im Jahr der Einzahlung. Wenn das Geld dereinst ausgezahlt wird, muss man es versteuern: entweder als normales Einkommen (wenn man es als Rente bezieht) oder einmalig mit der gesonderten Steuer zum Vorsorgetarif (falls man es als Kapital bezieht). So oder so: Der PK-Einkauf macht aus fast steuerfreien Ersparnissen plötzlich steuerbares Einkommen.
In den Jahren vor der Pensionierung ist in der Regel der Lohn am höchsten, deshalb ist dann die Steuerrechnung am höchsten, und deshalb zahlen sich dann freiwillige Einzahlungen auch am ehesten aus. Dazu kommt: Je länger es dauert, bis man das Geld (in Form einer höheren Rente) wieder bezieht, desto tiefer ist die prozentuale Rendite. Hier gilt also: je später, desto besser.
Atypische Beschäftigung
BFS. Im Jahr 2020 befanden sich 10% der Arbeitnehmenden in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Die Arbeit auf Abruf kommt am häufigsten vor (5,1% der Arbeitnehmenden), gefolgt von befristeten Arbeitsverträgen unter einem Jahr (3,1%) und geringfügigen Beschäftigungsgraden (2,3%). Der Personalverleih betrifft 1,2% der Arbeitnehmenden. Bei Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren treten atypische Beschäftigungsformen überdurchschnittlich häufig auf. Dies sind einige Ergebnisse aus der Publikation «Atypische Beschäftigungsformen 2010–2020» des Bundesamtes für Statistik (BFS).
“Unaufhaltsam in Richtung Wohnungsnot”
Raifeissen schreibt in einer Mitteilung zu ihrer Studie “Immobilien Schweiz – 4Q 2022”:
Wohnraum wird in der Schweiz immer knapper. Die Leerstände sinken rapide und damit steigen neben den Eigenheimpreisen jetzt auch die Mieten. Im Umfeld extrem hoher Baulandpreise, rigider Bau- und Zonenordnungen sowie einer einsprachefreudigen Bevölkerung war die Wohnbautätigkeit schon seit längerer Zeit stark rückläufig. Die dynamisch wachsende und auf immer grösserem Raum lebende Schweizer Bevölkerung benötigt deutlich mehr Wohnungen als aktuell auf den Markt kommen.
«Das höhere Zinsniveau und die Bauteuerung mindern die Anreize für den Wohnungsbau zusätzlich. Gleichzeitig treiben der akute Fachkräftemangel und der Krieg in der Ukraine die bereits starke Zuwanderung kräftig nach oben. Wir steuern mit Vollgas auf eine Wohnungsnot zu», stellt Martin Neff, Chefökonom von Raiffeisen Schweiz, fest.