Der Verein unentgeltliche BVG-Auskünfte konnte an seiner Generalversammlung auf ein Rekordjahr zurückblicken. Insgesamt 622 Personen sind beraten worden. Zum Beginn des 20. Vereinsjahrs veröffentlicht der Verein ein Buch zur 2. Säule. Präsident Martin Hubatka zeigte sich erfreut über die Anzahl der erteilten Auskünfte, die das höchste Ergebnis seit der Gründung des Vereins im Jahr 1998 darstellen. Die Zahlen zeigen, dass der Verein mit seinen Gratisauskünften ein grosses Bedürfnis in der Bevölkerung abdeckt und einen wichtigen Beitrag leistet, das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule zu stärken.
Verbände
“Appell an alle politischen Akteure, sich an die Fakten zu halten”
Der Pensionskassenverband schreibt in einer Medienmitteilung:
Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP appelliert an alle politischen Akteure, sich während des Abstimmungskampfes zur Reform «Altersvorsorge 2020» an die Fakten zu halten und sich aufgrund der Komplexität der Vorlage nicht zu missverständlichen oder irreführenden Vereinfachungen hinreissen zu lassen. Nachfolgend die am weitesten verbreiteten und irreführenden Vereinfachungen und die ausser Acht gelassenen Fakten.
Die Gegner der Reform behaupten, dass die jüngeren Generationen die Hauptlast der Reform tragen. Sie vergleichen jedoch unterschiedlich lange Beitragszeiträume. Laut ASIP ist ein solcher Vergleich nicht vertretbar. Wer den Mietzins zweier Wohnungen vergleichen will, vergleicht nicht die Monatsmiete der einen mit der Quartalsmiete der anderen. Zudem wird oft unterschlagen, dass die Reduktion der systemwidrigen Umverteilung in der 2. Säule um 2/3 einen Beitrag zur Stabilisierung der Altersvorsorge leistet und besonders im Interesse der Jungen liegt.
Hanspeter Konrad: “Ja zum Kompromiss”
Der Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP, Hanspeter Konrad, spricht sich in der NZZ überzeugt und unmissverständlich für die AV2020 aus. Konrad schreibt u.a.:
Positiv festzuhalten ist, dass das Rentenniveau garantiert bleibt. Das Parlament hat nämlich verschiedene Ausgleichsmassnahmen beschlossen. Die Umsetzung dieser Massnahmen ist mit Mehrkosten verbunden. Diese Mehrkosten tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam. Wer diese Massnahmen kritisiert, verkennt, dass alle anderen erwogenen Massnahmen am Schluss im Parlament chancenlos waren.
Dieses Beispiel zeigt, dass die immer wieder zu hörenden Behauptungen, bei einem Nein wäre eine Neuauflage mit Einzelvorlagen rasch umsetzbar und mehrheitsfähig, jeder Grundlage entbehren und weltfremd sind. Sie lenken von den eigentlichen Problemen ab.
Mit der Erhöhung des Rentenalters für Frauen und der Harmonisierung des Referenzrücktrittsalters wird ein langjähriger Verfassungsauftrag (gleiche Rechte für Mann und Frau) umgesetzt. Massnahmen, wie eine auch nur schrittweise Erhöhung des Rentenalters über die beschlossenen 65 Jahre hinaus – zum Beispiel im Rahmen einer Stabilisierungsregel –, mögen sachlogisch als richtig empfunden werden, finden aber im heutigen angespannten wirtschaftlichen Umfeld sowie im politischen Links-rechts-Konflikt keine Mehrheiten und sind auch unter den Sozialpartnern umstritten.
Das Fundament unserer Altersvorsorge ist immer noch intakt, es ist aber zwingend und dringend an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Nutzen wir die Chance, heute den Reformstau zu beenden.
Mindestzins und Kommissions-Politik
Martin Kaiser – Geschäftsleitungsmitglied des Arbeitgeberverbands – kommentiert in einem Kommentar den Entscheid der BVG-Kommission, dem Bundesrat für 2018 keine Überprüfung des Mindestzinses zu empfehlen, was konkret auf die Empfehlung zur Beibehaltung des aktuellen Satzes von 1% hinausläuft. Der SAV – wie auch der SVV – ist damit nicht glücklich. Beide verlangten einen Satz von 0,5%. Kaiser schreibt:
Obwohl beide seit Jahren in der BVG-Kommission angewendeten Formeln für 2018 klar einen Wert von 0,5 Prozent ergeben, konnte sich die Fachkommission nicht dazu durchringen, dem Bundesrat die daraus resultierende Senkung des Mindestzinses zu empfehlen. Stattdessen hat sie eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einmal mehr die Methodik und grundsätzliche Legitimation des Mindestzinses analysieren und den allfälligen Entwicklungsbedarf definieren soll. Bleibt die Suche nach dem Ei des Kolumbus einmal mehr erfolglos und ergeben sich daraus keine wesentlich neuen Erkenntnisse, wird in einem Jahr die Diskussion in der Kommission wieder in gewohnter Manier stattfinden. Dann dürfte eine Senkung des Mindestzinses unumgänglich sein. (…)
Dem Pensionskassenverband ASIP dürfte der nun getroffene Nichtentscheid zum Mindestzins ebenfalls nicht ungelegen kommen, um das Volk mit Blick auf die kommende Volksabstimmung über die Altersvorsorge milde zu stimmen. Schliesslich kämpft der ASIP Seite an Seite mit den Gewerkschaften für diese Scheinreform. Da nimmt er doch für ein Jahr gerne einen deutlich zu hohen Mindestzins in Kauf, wenn dafür die sehnlichst erwartete und heute fast unbestrittene Senkung des Mindestumwandlungssatzes winkt. Mit ihrem Manöver, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, umschifft die BVG-Kommission geschickt das aktuelle politische Dilemma, zur Unzeit vor der Abstimmung diese ökonomisch unausweichliche, aber unpopuläre Empfehlung, verabschieden zu müssen.
Immerhin: Vielleicht wird die Kommission dank der Situationsanalyse der Arbeitsgruppe ihrem Anspruch, ein Fachgremium zu sein, bald wieder einmal gerecht – etwa, indem sie zur Einsicht gelangt, dass sie als politisch zusammengesetztes und motiviertes Gremium gar nicht unbedingt die richtige Instanz darstellt, um über den Mindestzins zu richten oder indem sie diesen gar grundsätzlich in Frage stellt.
Gewerbler für Plan B
Der Gewerbeverband-Direktor Hans-Ulrich Bigler plädiert in einem Interview mit der AZ für den “Plan B”. Auszug:
Herr Bigler, in einem Bettelbrief warnte Ihr Verband vor Erhöhungen der Mehrwertsteuer und Lohnkosten, die gar nicht in der Reform enthalten sind. Reichen die Fakten nicht, um die Reform zu bekämpfen?
Die Lohnbeiträge werden ab 2021 um 0,3 Prozent erhöht. Die Mehrwertsteuer steigt zunächst um 0,3 Prozent und muss später nochmals um 0,3 Prozent erhöht werden. So steht es im Bundesbüchlein. Wir haben in keiner Art und Weise Zahlen erfunden.
Im Brief steht, dass die Mehrwertsteuer nochmals um ein zusätzliches Prozent erhöht werden muss, was ja nicht Teil der Reform ist.
Ja. Aber langfristig müssen wir weiter sanieren – auch wenn das in der aktuellen Reform nicht festgehalten ist. Wir müssen nur den Befürwortern zuhören: Gewerkschafter Corrado Pardini erklärte, die Koordinaten des Kompasses seien mit der Reform gestellt. Wir werden in naher Zukunft also die Mehrwertsteuern und die Lohnprozente nochmals anheben müssen. Die Frage ist nur, um wie viel. Der Bundesrat wollte ursprünglich sogar zwei ganze zusätzliche Mehrwertsteuerprozente, was deutlich über unseren Prognosen liegt.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Gewerbeverband die Grenzen der Wahrheit ritzt. Wieso setzen Sie auf solche Provokationen?
Dass die jetzige Vorlage die AHV nicht saniert, sondern deren Probleme verschärft, ist keine Provokation, sondern eine Tatsache. Darauf gehen wir ein. Es macht hier keinen Sinn, dass wir alte Kampagnen wieder aufkochen.
Das Gewerbe ist im Parlament mit seinen Reformvorschlägen unterlegen. Statt den 70 Franken AHV-Zuschlag zuzustimmen, hat der Vorstand dann die Abschaffung des Koordinationsabzugs vorgezogen. Eine Massnahme, welche Ihre Klientel viel härter treffen würde.
Wir waren bemüht, einen Kompromiss zu finden. Doch im Ständerat hat eine Mitte-Links-Gruppe alle Vorschläge blockiert, um den AHV-Ausbau durchzupauken. Dieselben, die jetzt die Vorlage als Kompromiss zu verkaufen suchen. Zudem haben wir mit dem Bauernverband einen neuen Vorschlag ausgearbeitet, weil eben der Wegfall des Koordinationsabzugs die Tieflohnbranche so stark tangieren würde. Auch der wurde blockiert. Es wäre sehr wichtig gewesen, die 70 Franken aus der Reform zu kippen.
Abstimmungskämpfer Berset
Alain Berset warb unlängst in Solothurn für die Altersreform 2020. Gastgeberin Pro Senectute spannt auch andernorts – so im Kanton Schwyz – mit dem Bundesrat zusammen. Der Luzerner FDP-Ständerat Damian Müller kritisiert dieses Vorgehen heftig. Die AZ schreibt dazu:
Müller, Vizepräsident der Pro Senectute Luzern, kritisiert im «Blick» den Auftritt scharf: «Pro Senectute war in ihrer 100-jährigen Geschichte immer unpolitisch. Es geht nicht an, dass sich die Organisation nun für diese Kampagne missbrauchen lässt», wird der Parlamentarier zitiert.
Und er legt gar nach: «Dass Pro Senectute Schwyz mit dem Departement Berset gemeinsame Sache macht, ist unglaublich». Im selben Artikel vermutet der Freisinnige zudem, dass laufende Verhandlungen über den Leistungsvertrag zwischen Bund und Pro Senectute bei diesem Vorgang eine Rolle spielten. (…)
Schützenhilfe erhält Ständerat Damian Müller jetzt vom Solothurner Nationalrat Walter Wobmann. Der SVP-Mann hält generell gar nichts von derartigen Solo-Auftritten der Bundesräte. Es entsprechende schlichtweg nicht unserer Kultur, was die Meinungsbildung anbelange. Solche Infoveranstaltungen müssten zwingend kontradiktorisch sein. Das sage er jetzt nicht nur als Gegner der Altersreform. Deswegen trete er selber immer wieder auch an Diskussionen im linken Lager auf.
Arme Kinder
Die Generationenallianz hat auf Facebook ein drastisches Video mit den Konsequenzen der AV2020 für die Jungen aufgeschaltet.
“Renten sinken stärker als nötig”
Bernhard Raos geht im Beobachter der Frage nach, wie hoch der technische Zinssatz sein müsste. Raos schreibt:
Die Pensionskassenexperten sind zerstritten. Stundenlang diskutierte ihre Kammer jüngst – und konnte sich dennoch nicht einigen, wie hoch der technische Referenzzinssatz vernünftigerweise sein soll. Der Entscheid wurde auf November vertagt. (…)
Wie hoch der technische Zinssatz vernünftigerweise sein soll, ist schon länger umstritten. 2010 einigte sich die Kammer der Pensionskassenexperten auf ein Berechnungsmodell, wie der Referenzzins festgelegt werden soll. Inzwischen ist er eine wichtige Grösse, nach der sich sehr viele Experten und Pensionskassen richten. Doch gegen den Referenzzinssatz gab es von Beginn weg Kritik. Ein einheitlicher Satz für alle Pensionskassen macht eigentlich keinen Sinn. Denn jede Kasse legt ihr Geld anders an und weist eine andere Altersstruktur auf. (…)
Auch die Oberaufsichtskommission ist mit dem Modell der PK-Experten unzufrieden und will den Referenzzins ganz streichen. Die Kritik kommt allerdings reichlich spät, denn der Referenzzinssatz hat seine Wirkung längst entfaltet. Viele Pensionskassen haben die Renten in den letzten Monaten stärker gesenkt als nötig.
Generationenallianz: “Nein zur AHV-Scheinreform”
Die bürgerlichen Gegner der AV2020 haben unter dem Titel “Generationenallianz” ihre Positionen formuliert. In ihrer Medienmitteilung heisst es dazu:
Die Altersvorsorge 2020 ist eine ungerechte Scheinreform. Sie verrät Junge und bestraft Rentner. Der AHV-Ausbau belastet heutige Senioren, führt aber zu massiven Mehrausgaben, die nichts zur Sicherung der Altersvorsorge beitragen. Trotz der Erhöhung von Mehrwertsteuer, Lohnabzügen und dem Frauenrentenalter 65 wird die AHV nicht nachhaltig gesichert. Vielmehr wird das Geld direkt mit der Giesskanne wieder ausgegeben. Schon ab dem Jahr 2027 führt die Scheinreform unsere AHV erneut in die roten Zahlen. Die Massnahmen der AHV-Reform wirken damit wie ein Brandbeschleuniger auf die strukturellen Probleme der Altersvorsorge. Die überparteiliche Generationenallianz gegen die AHV-Scheinreform ruft deshalb dazu auf, die Vorlage am 24. September 2017 abzulehnen.
Auch die Jungen werden mit der ungerechten AHV-Reform verraten, der Generationenvertrag wird gebrochen. Sie schultern die höhere Mehrwertsteuer und haben wegen den steigenden Lohnabzügen Ende Monat weniger Lohn auf dem Konto. Zudem werden sie von künftigen Reformmassnahmen infolge der demografischen Entwicklung betroffen sein und müssen zusätzlich noch für den ungedeckten Check des AHV-Ausbaus geradestehen. Auch Frauen müssen ein Jahr länger arbeiten. Ihr grosser Beitrag an die Sanierung der AHV wird jedoch gleich wieder mit der Giesskanne ausgeschüttet. Im Interesse der Geschlechter- und Generationengerechtigkeit braucht es eine echte Reform, welche die Altersvorsorge nachhaltig sichert und nicht gleich wieder Mehrausgaben tätigt.
Keine AHV, dafür Chaos
Während Bundesrat Berset damit droht, dass ein Nein zur AHV 2020 das Ende der AHV bedeuten könnte, zumindest für die U45, sieht die vom ASIP getragene Ja-Kampagne nach einem Nein das Chaos voraus. In einer Mitteilung von dringendereform.ch heisst es:
Am ersten Juliwochenende wurde die Alternative der Bürgerlichen zur «AV2020» präsentiert. Sie unterscheidet sich praktisch nicht von der aktuellen Reform. So sind der Verzicht des AHV-Zuschlags von monatlich 70 Franken, sowie der Plan, dass die Kompensation für die Senkung des Umwandlungssatzes durchgängig in der zweiten Säule stattfinden soll, die einzigen grossen Änderungen.
Doch ist diese Alternative mehrheitsfähig? Hier kann man nur spekulieren. Bei einer Ablehnung der Reform muss man aber davon ausgehen, dass die linke Seite noch weniger kompromissbereit sein wird, umso mehr, da die Alternative der Bürgerlichen keinen Ausgleich zur Erhöhung des Frauenrentenalters vorsieht. Und auch die bürgerliche Seite müsste viel kompromissbereiter sein, damit die nächste Reform durchkommt. Insofern ist nach einer Ablehnung der «Altersvorsorge 2020» eher mit einem politischen Chaos zu rechnen, als mit einem geordneten und zügigen Anpacken einer neuen Reform.
In anderen Worten: Ein Nein zur Reform ist ein Spiel mit dem Feuer.
2x Ja zur «Altersvorsorge 2020» hingegen verschafft Sicherheit. Jede Generation leistet ihren Beitrag zur Stabilität der Altersvorsorge und jede Generation erhält dafür etwas zurück.
TA: “Die Profiteure der sinkenden Renten”
Andreas Valda geht auf eine Studie der Libera ein, welche an einem Fallbeispiel aufzeigt, wie stark Unternehmen belastet werden oder profitieren, wenn sich Leistungsversprechen ändern. Das ist auch mit Blick auf die Altersvorsorge 2020 mit der geplanten Senkung des Umwandlungssatzes von Bedeutung.
Im konkreten Fall berechnete Libera eine Senkung des Rentenversprechens. Dieses wird mit dem Umwandlungssatz definiert, im Fallbeispiel um minus 0,5 Prozentpunkte. Die versprochene Rente für jeden Angestellten sinkt damit zum Beispiel von 1700 Franken auf 1575 Franken monatlich. Gleichzeitig reduzieren sich für den Arbeitgeber die Kosten, die Firma wird profitabler und die Verpflichtung (Schuld) der Firma gegenüber der Pensionskasse wird reduziert. Für die Aktionäre des Unternehmens entsteht ein Mehrwert von 10 Millionen.
Allerdings werden mehrheitlich die aus UWS-Senkungen resultierenden Renteneinbussen mindestens teilweise kompensiert. Dazu wird Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, zitiert: «Häufig sehen Pensionskassen begleitende Massnahmen vor: Höhere Sparbeiträge, einen höheren Versicherungsumfang (weniger Koordinationsabzug) oder die Verteilung von zuvor gebildeten Rückstellungen zur Abfederung» der Rentenverluste. Konrad sagt, die genaue Berechnung der Gewinne und Verluste wie im Fallbeispiel habe «in zahlreichen Fälle das Gegenteil» bewirkt. «Nachdem die Arbeitgeber von möglichen Gewinnen erfahren haben, waren sie bereit, einen Teil des Ertrages an die Arbeitnehmer in Form einer Einmaleinlage in die Pensionskasse weiterzugeben.»
ASIP-Video: Wie Teilzeitarbeitende profitieren
AV2020: “Die Rechnung ohne die Jungen gemacht”
Monika Rühl, Economie Suisse, kommentiert die Tamedia-Umfrage:
Wer die Abstimmungsvorlage zur Reform der Altersvorsorge siegessicher als einzig möglichen Kompromiss zu verkaufen versuchte, hat die Rechnung ohne die Jungen gemacht. Dies geht klar aus der jüngsten Umfrage von Tamedia hervor. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit Jahrgang 1974 und jünger sind mehrheitlich gegen die Vorlage. Warum? Weil die Jahrgänge älter als 1974 eine Besitzstandgarantie für ihre Renten aus der obligatorischen Pensionskasse erhalten, die Jüngeren aber nicht. Zusätzlich erhalten alle Neurentner trotz AHV-Defizit eine Rentenerhöhung von 70 Franken pro Monat.
Da die finanziellen Probleme der AHV bei einem Ja zur Vorlage schon bald noch grösser werden, ist klar, wer dies berappen soll: Die Jüngeren. Sie schultern die höhere Mehrwertsteuer, haben wegen der steigenden Lohnabzüge Ende Monat weniger Lohn auf dem Konto, werden von künftigen Reformmassnahmen infolge der demografischen Entwicklung betroffen sein und müssen zusätzlich noch für den ungedeckten Check des AHV-Ausbaus geradestehen. Die Jungen haben also den Schwachpunkt der Reform mehrheitlich durchschaut.
«Ein Tabu muss man brechen»
Nach der Reform ist vor der Reform – unabhängig davon, wie die Volksabstimmung über die Altersvorsorge im September ausgeht, schreibt Avenir Suisse. Im Artikel heisst es:
Die Schweizer Gesellschaft ist mit ihrer Haltung zum Thema Altersvorsorge zutiefst widersprüchlich: Obwohl die Lebenserwartung eine der höchsten weltweit ist und laufend steigt, bleibt ein höheres Rentenalter ein Tabu.
Quasi das politische Kind dieses Zustands ist die Abstimmungsvorlage «Altersvorsorge 2020». Diese enthält ein ganzes Sammelsurium von Massnahmen, die jedoch in ihrer Summe nur an der Oberfläche kratzen und mit denen es unterm Strich nicht gelungen ist, die Renten langfristig zu sichern. Im Gegenteil werden mit dem geplanten AHV-Ausbau die jüngeren Generationen überproportional belastet. Nicht zuletzt deshalb ist es für die Jungen enorm wichtig, dass sie sich persönlich für das Thema Altersvorsorge interessieren, auch wenn die eigene Rente noch in der Ferne liegt.
Im Gespräch mit Nicole Dreyfus erklären Jérome Cosandey, Forschungsleiter Finanzierbare Sozialpolitik bei Avenir Suisse, und die Vertreter von Avenir Jeunesse, Salomè Vogt und Fabio Wüst, wie die Finanzierbarkeit der Renten auf Dauer gewährleistet werden könnte. Eine der wichtigsten Massnahmen ist aus ihrer Sicht die Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Im Interesse der Arbeitnehmer wäre auch ein sanfter Übergang in die Pensionierung durch die allmähliche Reduktion des Pensums.
Stellungnahme zur Vernehmlassung Modernisierung / Optimierung
Der Pensionskassenverband ASIP geht in seiner Stellungnahme u.a. auf die Punkte Einbringen der FZ-Leistungen, Verhindern von Missbrauch bei Übernahme vom Rentnerbeständen, Unabhängigkeit regionaler Aufsichtsbehörden und Zugriff auf das Versicherten- und Rentenregister der AHV. Der Verband schreibt:
Einbringen von FZ-Leistungen: Der ASIP lehnt diese zusätzliche Regulierung klar ab. Mit der vorgesehenen neuen Pflicht für Vorsorgeeinrichtungen, bei jedem Eintritt eines Versicherten bei der Zentralstelle 2. Säule nach allfälligen Freizügigkeitsguthaben der Versicherten zu fragen, wird die Eigenverantwortung des Versicherten abgebaut und durch Ausbau der Bürokratie ersetzt, selbstverständlich zu Lasten der Allgemeinheit .
Weiter ist dies mit hohen Kosten verbunden, welche vom Versichertenkollektiv zu tragen sind. Die offenbar steuerlich motivierte Missbrauchsgesetzgebung steht in keinem Verhältnis zu den flächendeckend entstehenden Mehrkosten. Die Verpflichtung, die FZL auf die neue VE zu übertragen, wird in Art. 4 Abs. 2bis FZG klar umschrieben. Der Versicherte ist meldepflichtig. (…) Eine weitergehende Regelung braucht es aus unserer Sicht nicht.
Die Aufgaben des Experten: Wir können die Änderungen nachvollziehen, wobei sich die Frage stellt, ob diese wirklich zwingend notwendig sind und insgesamt zu einem wesentlichen Mehrwert führen. Festzuhalten ist, dass zum Beispiel die Aufgaben in Abs. 1 lit. a. des Entwurfes in vielen Kassen selber – unter Begleitung des Experten – erledigt werden. Es braucht dies-bezüglich keinen formellen Auftrag. In diesem Sinn beantragen wir, Abs. 1 lit. a ersatzlos zu streichen.




