pw. Der Gewerkschaftsbund hat mit den bereits bekannten Argumenten seine Kampagne für eine 13. AHV-Rente gestartet. Die aktuelle und bereits wieder stark abgeschwächte Inflation kommt ihm entgegen und wird gerne als Begründung aufgegriffen. Und es fehlt nicht der Hinweis, dass “mehr als 9 von 10 Versicherten mehr aus der AHV erhalten, als sie eingezahlt haben”, was ausblendet, dass die AHV aus zahlreichen zusätzlichen Quellen finanziert wird, nicht zuletzt aus steuerlich erhobenen Bundesmitteln (20 Prozent) sowie aus Mehrwertsteuer, Spielbanken, Tabaksteuer etc. (7 Prozent), wobei auch die 90 Prozent beteiligt sind. Ausgeblendet wird natürlich auch, dass die derzeit einigermassen stabile Finanzierungssituation der AHV primär auf die knapp angenommene AHV-Revision mit der Erhöhung des Frauen-Rentenalters zurückzuführen ist; eine Revision, die vom SGB vehement bekämpft wurde.
Sozialversicherung
“Die Verlogenheit in der Altersvorsorge”
“Die Schweiz ist einmal mehr mit einer Abstimmungskampagne zur Altersvorsorge voller Irreführungen konfrontiert. Höchste Zeit für etwas Klartext.” Hansueli Schöchli will ihn in der NZZ liefern. Er schreibt in der NZZ zur Kampagne des SGB für eine 13. AHV-Rente:
Der Hauptzweck der vorliegenden Gewerkschaftsinitiative ist die Maximierung der versteckten Umverteilung von oben nach unten und von Jung zu Alt. Seit es die AHV gibt, fordert die Linke den Ausbau der Leistungen. Eine praktisch gleiche Volksinitiative – die eine Erhöhung aller AHV-Renten um 10 Prozent forderte – hatten die Gewerkschaften schon im vergangenen Jahrzehnt lanciert; jene Vorlage scheiterte 2016 an der Urne (59 Prozent Nein-Stimmen). Ein weiteres Beispiel: Im Jahr 2000 scheiterte eine linke Volksinitiative für das ordentliche Rentenalter 62; dies hätte faktisch ebenfalls einer massiven Rentenerhöhung entsprochen. (…)
Zum Grad der Umverteilung von oben nach unten gibt es im Prinzip kein «richtig» oder «falsch»; je nach politischer Couleur kann man hier guten Glaubens unterschiedliche Wertungen vertreten. Aus einer technischen Sicht sollte aber die politisch gewünschte Umverteilung von Reich zu Arm direkt und transparent sein – vor allem via offizielle Steuerprogression, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe. Doch weil eine transparente Erhöhung dieser Umverteilung nicht unbedingt populär ist – gerade weil sie transparent ist –, wählt die Linke lieber den unehrlichen Weg der versteckten Umverteilung via Altersvorsorge. Etiketten wie «Kompensation für Kaufkrafteinbussen», «Besserstellung der Frauen» oder «faire Renten» sind dabei nur vorgeheuchelte Rechtfertigungen. (…)
Kampf um die AHV
Das Volk stimmt im März über die Einführung einer 13. Rente ab. Sie wäre teurer, als oft behauptet wird, schreibt Fabian Schäfer in der NZZ.
Oft werden die Mehrkosten des AHV-Ausbaus à la Gewerkschaften zu tief oder zumindest beschönigend angegeben: Die Rede ist in diesen Fällen von jährlichen Ausgaben von 4 Milliarden Franken. Dies stimmt jedoch nur für das erste Jahr der Einführung und blendet die generell sehr dynamische Entwicklung der AHV aus. Weil die Zahl der Pensionierten in den nächsten Jahrzehnten stark zunimmt, würden die Folgekosten der 13. Rente ebenso steil steigen. Allein in den ersten acht Jahren würden sie auf 5,3 Milliarden pro Jahr anwachsen. Zahlen für die weitere Entwicklung hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bisher nicht vorgelegt.
Klar ist, wer das Geld erhalten soll: Alle Pensionierten bekämen eine 13. Monatsrente. Aber nicht alle gleich viel. Ihre zusätzliche Rente wäre gleich hoch wie die anderen zwölf. Will heissen: Wer gutsituiert ist und eine Maximalrente von 2450 Franken erhält, profitiert in diesem Umfang. Wer eine Minimalrente hat, erhält nur 1225 Franken. In den Genuss der Zahlungen kämen die bestehenden und die künftigen Rentnerinnen und Rentner.
Völlig unklar ist hingegen, wer den Ausbau bezahlen soll. Es gibt Befürworter, die suggerieren, die 13. Rente lasse sich quasi schmerzlos – ohne Mehreinnahmen – finanzieren. Dem widerspricht der Bundesrat vehement, und selbst die Gewerkschaften räumen ein, dass eine Zusatzfinanzierung nötig sein wird. Die amtlichen Zahlen lassen keinen Zweifel: Die AHV kann sich den verlangten Ausbau mit den heutigen Einnahmen nicht leisten.
SVP und 13. AHV-Rente
Die Partei bekämpft die AHV-Initiative der Gewerkschaften. Doch es gibt auch Befürworter, und erste Sektionen stellen sich quer. Charlotte Walser beschreibt im Tages.Anzeiger das Dilemma der Partei.
Es sei kompliziert, sagt der Genfer SVP-Nationalrat Thomas Bläsi: «Ich bin der Partei verpflichtet, aber auch meinen Wählerinnen und Wählern.» Letzteren habe er versprochen, sich für die Verbesserung ihrer Kaufkraft einzusetzen. «Wir können nach den Wahlen nicht einfach alles vergessen, was wir versprochen haben.»
Was Bläsi damit meint: Er befürwortet eine 13. AHV-Rente. Über diese stimmt die Schweiz am 3. März 2024 ab. Im Grunde sei das gar kein Ausbau, sagt Bläsi. Mit dem zusätzlichen Geld würde lediglich der Kaufkraftverlust der letzten Jahre ausgeglichen, und das sei dringend nötig. «Wir müssen etwas tun. Die Leute haben wegen der Teuerung, der höheren Mieten und der höheren Krankenkassenprämien massiv weniger Geld im Portemonnaie», sagt Bläsi. Für viele werde es im Alter sehr eng.
Bläsi argumentiert damit auf der Linie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), der die Initiative lanciert hat: Der SGB rechnet vor, dass Rentnerinnen und Rentner mit dem Anstieg der Kosten seit 2020 jährliche Zusatzausgaben von rund einer Monatsrente zu verkraften haben. (…)
Zwar fasst die SVP ihre Parole erst an der Delegiertenversammlung vom 27. Januar. Dem Vernehmen nach ist aber bereits geplant, dass sie die Nein-Kampagne anführt. Die SVP-Bundeshausfraktion hat sich klar gegen die Initiative ausgesprochen. SVP-Nationalrat Thomas de Courten bezeichnet das Anliegen auf der Website der Partei als «gefährlich». Eine 13. AHV-Rente ginge zulasten der Steuerzahler, der arbeitenden Bevölkerung und der künftigen Generationen, schreibt er.
Die Sozialversicherungen der Schweiz
Libera hat die aktuelle Ausgabe ihrer jährlich erscheinenden Broschüre über die diversen Zweige der schweizerischen Sozialversicherungen (es sind insgesamt zwölf) publiziert, mit den ab 1.1.2024 geltenden Grenzwerten, Daten und gesetzlichen Regelungen. Sie ist in drei Landessprachen plus Englisch verfügbar.
«Nous travaillons étonnamment peu au regard de notre longévité»
Pour Veronica Weisser, spécialiste en prévoyance chez UBS, l’AVS crée des incitations erronées en matière de progéniture, le 2e pilier nécessite des réformes et il faut absolument une assurance des soins. Extraits de l’interview avec Le Temps.
Vous avez quarante ans. Or votre activité professionnelle porte sur la prévoyance, devrions-nous toutes et tous nous pencher sur la prévoyance à cet âge déjà? Nous sommes nombreux à penser que tout peut changer d’ici à la retraite.
C’est précisément parce que beaucoup d’éléments peuvent et vont changer que les jeunes gens devraient s’intéresser plus activement à ce sujet. Partir de l’idée que tout ira bien avec sa propre rente parce que ça a marché pour les parents et les grands-parents est hasardeux. Car les défis démographiques sont énormes et ils le sont plus que jamais. Il est donc souhaitable que les jeunes s’occupent plus tôt et plus résolument de leur prévoyance.
A quel âge?
Je recommande à tout un chacun de mettre de côté mensuellement 10 à 15% du salaire dès le début et d’investir ce montant de manière diversifiée dans des actions. Si on le fait et que l’on n’a pas d’interruptions trop importantes dans sa vie professionnelle, on est financièrement préparé au mieux pour les plus longues vacances de l’existence.
L’espérance de vie augmente. Par conséquent, n’est-il pas judicieux d’élever l’âge de la retraite? D’autres Etats européens le relèvent à 70 ou 74 ans.
Le fait est que nous travaillons étonnamment peu au regard de notre longévité. Nous avons une fois calculé combien de jours de notre existence nous consacrions en moyenne au travail rémunéré en Suisse. A votre avis?
Je dirais que nous passons 40% de notre vie au boulot…
C’est l’estimation de la plupart des gens. Or on n’en est qu’à 26% en moyenne. Un universitaire est vingt-cinq ans en formation au début de sa vie, puis vingt-cinq ans à la retraite à la fin de sa vie. Autrement dit, il n’a pas d’activité professionnelle pendant cinquante ans. Ajoutons les week-ends et les vacances et nous arrivons déjà à 65 ans de non-travail.
Noch ein AHV-Ausbau
Katharina Fontana schreibt in der NZZ zur geforderten Rentenerhöhung für Bezüger tiefer AHV-Renten:
Melanie Mettlers Vorstoss will die Rentenformel so anpassen, dass die tiefen Einkommen künftig besser fahren und mehr Geld aus der AHV erhalten. Die Zusatzkosten sollen 2 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben nicht übersteigen – was derzeit rund 1 Milliarde Franken pro Jahr bedeutet. Das entspricht ungefähr dem Betrag, um den die Reform AHV 21 das Sozialwerk entlasten wird.
Die AHV 21, die nach harten Auseinandersetzungen im Herbst 2022 an der Urne angenommen wurde, tritt Anfang 2024 in Kraft; sie hebt die Mehrwertsteuern an und passt das Rentenalter der Frauen jenem der Männer an. Das Geld, das man mit der AHV 21 zusätzlich einschiesst bzw. einspart, soll also nach dem Willen des Nationalrates gerade wieder ausgegeben werden. (…)
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat in einem Bericht von 2022 dargelegt, dass es relativ einfach wäre, die Rentenformel so anzupassen, dass man Rentner mit kleinen Einkommen stärker begünstigen könnte. Gleichzeitig hält es aber fest, dass genau diese Personen heute mit Ergänzungsleistungen (EL) unterstützt werden. Zudem bedeute ein kleines AHV-Einkommen nicht zwingend, dass der Betreffende bedürftig sei. Es könne sich auch um vermögende Personen handeln, um solche mit reichen Ehegatten oder um Leute, die in der Schweiz wenig gearbeitet hätten.
Arbeitgeber gegen 13. AHV-Rente
(SAV) Die zukünftige Finanzierung der AHV sieht schon jetzt – trotz kurzfristiger Stabilisierung dank der Annahme des AHV 21-Referendums– alles andere als rosig aus: Es erwartet uns ein dickes Minus von mehreren Milliarden Franken.
Die Initiative für eine 13. AHV-Rente möchte die angespannte Situation der 1. Säule nun weiter unter Druck setzen: Es soll allen Rentnerinnen und Rentnern eine zusätzliche AHV-Rente pro Jahr ausbezahlt werden. Woher dieses Geld kommen soll (z.B. durch höhere Mehrwertsteuern oder Lohnabgaben), ist komplett offen.
Vernehmlassung zu AHV Witwen-Renten
(BR) Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 den Entwurf für eine Teilrevision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zur Anpassung der Witwer- und Witwenrenten in die Vernehmlassung geschickt. Die Hinterlassenenleistungen sollen auf die Betreuungs- und Erziehungszeit ausgerichtet und unabhängig vom Zivilstand der Eltern gewährt werden. Die laufenden Renten von über 55-jährigen Witwern und Witwen werden weiter ausgerichtet. Für jüngere Personen wird der Anspruch auf zwei Jahre begrenzt.
Das Ziel der Vorlage ist es, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellte Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen zu beseitigen und die Hinterlassenenrenten an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen. Weiter soll dem Finanzierungsbedarf der AHV und dem Auftrag zur Sanierung der Bundesfinanzen Rechnung getragen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. März 2024.
Vernehmlassung / consultation publique
Sozialversicherungs-Statistik 2021/23
(BFS) In der neusten Gesamtrechnung von 2021 resultierte bei Einnahmen von 208,2 Milliarden Franken und Ausgaben von 186,2 Milliarden Franken ein Ergebnis von 22,0 Milliarden Franken. Dieses Ergebnis führte 2021 zusammen mit den positiven Kapitalwertänderungen (inkl. andere Veränderungen) von 81,4 Milliarden Franken zu einer Zunahme des zusammengefassten Sozialversicherungskapitals um 103,4 Milliarden Franken auf 1301 Milliarden Franken.
Wenig benützte Überbrückungsleistungen
(BFS) Die Überbrückungsleistungen wurden ab 1. Juli 2021 ausbezahlt. Zwischen Juli 2021 und Ende 2022 haben 671 Personen eine ÜL erhalten. Dies entspricht weniger Beziehenden als ursprünglich angenommen. Gründe dafür sind zum einen, dass die ÜL während der Covid-19-Pandemie in einer Zeit eingeführt wurden, zu der die Aussteuerungen für mehrere Monate ausgesetzt waren und zu einem Zeitpunkt erfolgten, der noch nicht in den ÜL-Daten erfasst wurde. Entsprechend ist im Jahr 2023 mit mehr ÜL-Beziehenden zu rechnen. Zum anderen gibt es im Verhältnis zu allen Ausgesteuerten über 60 Jahren weniger ÜL-Beziehende als erwartet. Zum jetzigen Zeitpunkt und basierend auf den verfügbaren Daten ist es noch nicht möglich, genau zu beurteilen, wie sich die Anpassung einer bestimmten Anspruchsvoraussetzung auf den Kreis der Begünstigten auswirken könnte.
Avenir Suisse zum Thema Migration und Altersvorsorge
Jérôme Cosandey hat sich in einem Beitrag für die Schweizer Personalvorsorge Gedanken zu Immigration und Vorsorgewerke gemacht. Er schreibt:
Die AHV wird nach dem Umlageverfahren finanziert: Die Einnahmen eines gegebenen Jahres müssen die Ausgaben derselben Periode decken. Die Einwanderung stellt somit kurzfristig eine Art Doping für die Finanzierung der 1. Säule dar. Die meisten Zuwanderer (mit Ausnahme von Asylbewerbenden) lassen sich in der Schweiz nieder, um hier einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen. Während der Erwerbsphase zahlen sie AHV-Beiträge, ohne von Altersleistungen zu profitieren. Somit finanzierten im Jahr 2020 die ausländischen Arbeitnehmenden 32% der Lohnbeiträge, während die ausländischen Rentner nur 18% der Renten bezogen.
Die Beitragszahler von heute sind allerdings die Rentner von morgen. Mit ihren heutigen Beiträgen erwerben sie das Recht auf Leistungen nach ihrer Pensionierung. Die Einwanderung könnte demnach das Finanzierungsproblem lediglich auf künftige Generationen verschieben.
Die Immigration ist gut für die AHV, solange sie andauert
Die NZZ hat die vom Bund publizierte Studie zu den Folgen der Immigration für die Sozialwerke der 1. Säule unter die Lupe genommen. Die Autoren des Artikels stellen fest, dass zwar eine positive finanzielle Wirkung bis 2070 (und allenfalls auch noch länger) besteht, aber nur unter der Voraussetzung, dass sie andauert. Sie schreiben:
Die Zuwanderer verjüngen die Schweiz. Doch früher oder später werden aus Leistungserbringern Leistungsbezüger. Trotzdem gehen die Autoren der Studie davon aus, dass auch im Jahre 2070 zugewanderte Personen die AHV stützen werden. Dann würden Zugewanderte 50 Prozent der Einzahlungen leisten und 40 Prozent der Leistungen beziehen, so Reto Föllmi, Ökonom an der Universität St. Gallenund seine Mitautoren. Diese Rechnung geht aber nur unter einer zentralen Bedingung auf: Die Zuwanderung hält die nächsten 47 Jahre auf hohem Niveau an. Das würde bedeuten, dass die Schweizer Bevölkerung im Jahr 2070 11 Millionen Menschen umfasste.
Dieses Szenario basiert auf dem sogenannten Referenzszenario des Bundesamts für Statistik. Dieses geht davon aus, dass die Zuwanderung noch bis 2030 zunimmt und anschliessend leicht sinkt. Doch selbst bei einem Szenario mit tieferer Zuwanderung würden die Beiträge die Bezüge übersteigen, so Föllmi. «Nehmen wir an, es würde ab sofort überhaupt keine Zuwanderung mehr geben. Dann bliebe der Verjüngungseffekt trotzdem noch 20 Jahre erhalten, also auch, wenn die Babyboomer-Generation in Rente geht.»
Wirkung der Zuwanderung auf AHV/IV
Bevölkerung nach Geburtsstaat , indexiert
Entwicklung der Wohnbevölkerung nach Geburtsstaat von 2002 bis 2070. Die durchgezogenen Linien zeigen die aus den Daten ablesbare Entwicklung; die gestrichelten Linien zeigen die prognostizierte zukünftige Entwicklung. Due Abbildung zeigt die indexierte Entwicklung mit Basisjahr 2020; es lässt sich ablesen um wieviel grösser bzw. kleiner die Bevölkerung in einem bestimmten Jahr verglichen mit dem Jahr 2020 ist.
(BR) Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen zeigt, dass sich die Zuwanderung auch in langfristiger Perspektive für die AHV, IV und EO positiv auswirkt, also auch unter Berücksichtigung des künftigen Leistungsbezugs der eingewanderten Beitragszahlenden. Hauptgrund dafür ist die durch die Zuwanderung verjüngte Bevölkerungsstruktur, die über Beitragszahlungen den ansteigenden Leistungsbezug kompensiert. Der Zeithorizont der Betrachtung reicht bis ins Jahr 2070. Die Studie beleuchtet in einem Exkurs auch die Bedeutung der Migration für die Ergänzungsleistungen und die Familienzulagen.
Sozialversicherung 2024
(CHSS) Ab 2024 ist ein gleitender Übergang in den Ruhestand möglich. Diese und weitere konkrete Anpassungen treten nächstes Jahr in Kraft. Andere Gesetzesänderungen, wie die Modernisierung der Aufsicht der ersten Säule, tangieren die Versicherte nicht direkt, sind aber für die Solidität der Sozialversicherungen ebenso bedeutsam.
Auf einen Blick
- Die Reform AHV 21 ermöglicht einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.
- Realistische Einkommensmöglichkeiten von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung werden bei der Bemessung des Invaliditätsgrades stärker berücksichtigt.
- Wenn ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes stirbt, verlängert sich der Mutterschafts- bzw. der Vaterschaftsurlaub für den hinterbliebenen Elternteil.
- Ein Kostenmonitoring in den Tarifverträgen verpflichtet Leistungserbringer und Versicherer, Massnahmen zur Steuerung der Gesundheitskosten vorzusehen.
2. Säule
- Punktuell wird auch die Aufsicht in der zweiten Säule optimiert. Die Anpassungen zielen in erster Linie auf die Übernahme von Rentnerbeständen; zudem werden die Aufgaben von Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge präzisiert (Baumann 2020).
- Schliesslich hat der Bundesrat auf Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) per Anfang 2024 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent angehoben (BSV 2023b).