Der Tages-Anzeiger berichtet über die von Serge Aerne gegen einen Journalisten angestrengte Ehrverletzungsklage wegen dessen Berichterstattung über die Pensionskasse Phoenix. Die Klage wurde abgewiesen.

Anfang November 2019 hatte der heute 57-jährige Journalist in der «SonntagsZeitung», die wie diese Zeitung von Tamedia herausgegeben wird, den Artikel «Heikle Geschäfte mit Vorsorgegeld» publiziert. Darin warf er unter anderem die Frage auf, ob Serge Aerne, Gründer der Pensionskassen-Sammelstiftung Phoenix, mithilfe einer Tarnfirma heikle Geschäfte der Pensionskasse mit Nahestehenden verheimlichen wollte.

Firmen des «schillernden Unternehmers» hätten der Phoenix Dienstleistungen verkauft. In diese Firmen war Aerne involviert. Laut dem Bericht gab es Zweifel, dass Aerne die verschiedenen Interessen – jene der Stiftung und jene seiner Firmen – habe auseinanderhalten können. Aerne war von Mitte 2012 bis Ende April 2014 Geschäftsführer der Pensionskasse.

Rechtlich heikel seien sogenannte Geschäfte mit Nahestehenden. Sie seien laut Gesetz nur erlaubt, solange sie transparent und zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen würden, heisst es im Text. So habe der Stiftungsratspräsident der Pensionskasse beispielsweise nicht gewusst, dass eine der mit der Pensionskasse geschäftlich verbundenen Firmen Aerne gehöre.

Serge Aerne, der heute als Gründer und CEO einer auf Immobilien, neue Technologien und Dienstleistungen spezialisierten Investmentgesellschaft tätig ist, reichte Strafanzeige gegen den Journalisten ein. Der Vorwurf: Verleumdung oder üble Nachrede. Er habe den falschen Eindruck erweckt, dass die Pensionskasse deshalb ein Sanierungsfall geworden sei, weil Aerne die verschiedenen Interessen nicht habe auseinanderhalten können.

Der Anwalt des Journalisten beantragte einen Freispruch. Aerne habe nur deshalb Strafanzeige eingereicht, um «einen angesehenen Journalisten unter Einsatz von enormen finanziellen Mitteln mundtot zu machen und um ihn von weiteren Artikeln zur Pensionskasse und zur Person Aernes abzuhalten».

Vor allem aber müsse sein Mandant freigesprochen werden, weil das Strafrecht die allfällige Herabsetzung einer Person in ihrer Funktion oder Rolle als Geschäfts- oder Berufsmann nicht schütze. Soweit im Artikel überhaupt von einer Kritik an Aerne die Rede sei, beziehe sich diese einzig auf seine berufliche Funktion. (…)

So sah es auch der zuständige Einzelrichter, der den Journalisten freisprach. Durch das Strafrecht geschützt werde nur die sittliche Ehre, also der Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein. Kritik am beruflichen Verhalten müsse sich jedermann gefallen lassen. Und der «zurückhaltend formulierte» Artikel beschäftige sich ausschliesslich mit dem beruflichen und unternehmerischen Verhalten Aernes. Die menschlich-sittliche Ehre sei nicht mitbetroffen.

Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Bereits im Gerichtssaal kündigte Aernes Anwalt Berufung gegen den Freispruch an. Zudem hat Aerne wegen desselben Artikels noch ein zivilrechtliches Verfahren in Gang gesetzt.

  TA