Ein ehemaliger Portfoliomanager der St.Galler Pensionskasse hat seine kursbewegende Marktmacht mutmasslich für eigene Zwecke missbraucht. Das hat nun eine empfindliche Strafe gesetzt, schreibt Finews.
Der frühere Portfoliomanager der St. Galler Pensionskasse wurde von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.
In dem Urteil wurde er der mehrfachen ungetreuen Amtsführung, des mehrfachen Ausnützens von Insiderinformationen und der mehrfachen Geldwäscherei für schuldig befunden, wie die Nachrichtenagentur «SDA» meldete. Demnach hat der Manager im Zeitraum 2008 bis 2018 mit unzulässigen Geschäften rund 3,1 Millionen Franken für sich persönlich erwirtschaftet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.
Der Finanzprofi hat Titel gekauft, von denen er wusste, dass bald eine grössere Transaktion der Pensionskasse folgen würde, stellten die Richter weiter fest. Mit diesem illegalen «Frontrunning» habe er auf steigende Kurse durch die hohen Volumen der Pensionskasse gesetzt, die er dann wenige Tage später mit einem Verkauf in Profit ummünzte.
(sda) Drei Betreiber von Privatradios mit Veranstalterkonzession und Leistungsauftrag müssen einen Teil der vom Bund erhaltenen Corona-Nothilfe zurückzahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Gelder wurden auch für Rückstellungen in die Pensionskasse verwendet.
Das Bundesverwaltungsgericht wies drei Beschwerden der Radio-Betreiber gegen entsprechende Verfügungen des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) ab, wie aus den am Montag publizierten Urteilen hervorgeht.
Die drei Aktiengesellschaften, deren Namen aus den anonymisierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts nicht hervorgehen, hatten vom Bund im Jahr 2020 als Corona-Nothilfe-Gelder den einmaligen Betrag von je 487’128 Franken erhalten.
Der Tages-Anzeiger berichtet über die von Serge Aerne gegen einen Journalisten angestrengte Ehrverletzungsklage wegen dessen Berichterstattung über die Pensionskasse Phoenix. Die Klage wurde abgewiesen.
Anfang November 2019 hatte der heute 57-jährige Journalist in der «SonntagsZeitung», die wie diese Zeitung von Tamedia herausgegeben wird, den Artikel «Heikle Geschäfte mit Vorsorgegeld» publiziert. Darin warf er unter anderem die Frage auf, ob Serge Aerne, Gründer der Pensionskassen-Sammelstiftung Phoenix, mithilfe einer Tarnfirma heikle Geschäfte der Pensionskasse mit Nahestehenden verheimlichen wollte.
Firmen des «schillernden Unternehmers» hätten der Phoenix Dienstleistungen verkauft. In diese Firmen war Aerne involviert. Laut dem Bericht gab es Zweifel, dass Aerne die verschiedenen Interessen – jene der Stiftung und jene seiner Firmen – habe auseinanderhalten können. Aerne war von Mitte 2012 bis Ende April 2014 Geschäftsführer der Pensionskasse.
Der Blick berichtet über einen Gerichtsfall, mit welchem ein Rentner die Betreiber des Kernkraftwerks Gösgen (oder wohl deren Pensionskasse?) zur Rückgängigmachung der gestrichenen Zuschläge zwingen wollte.
Beim erwähnten Senior ging es vor Gericht um 5500 Franken, die ihm bisher insgesamt nicht ausbezahlt wurden. Das liess sich der Ingenieur, der zwei Jahrzehnte im Kernkraftwerk Gösgen gearbeitet hat, nicht bieten. Und er bekam vom Richteramt Olten-Gösgen Anfang Juni in allen Punkten recht. Das KKW muss ihm den Betrag nachzahlen, zuzüglich fünf Prozent Zins.
Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben: Der Senior steht stellvertretend für Hunderte Pensionäre, die ebenfalls um ihre Zuschläge kämpfen.
Finews geht auf die delikate Situation der Finma ein, die sich nach der Rettungsaktion für die CS massiven Klagen ausgesetzt sieht, u.a. auch von der Migros PK.
Tatsächlich müssen die Finanzaufseher dieser Tage ein dicke Haut entwickeln. Wie auch finews.ch berichtete, klagt die amerikanische Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan gegen die Finma. Dies, nachdem die Finanzaufseher zur Sicherung der Übernahme der CS durch die UBS Pflichtwandelanleihen (AT1) der Grossbank im Umfang von 15,8 Milliarden Franken abschreiben liessen. Zu den geprellten AT1-Investoren, welche die Verhältnismässigkeit des Finma-Entscheids anzweifeln, zählt auch die Migros-Pensionskasse (MPK). Das ist eines der grössten Vorsorgewerke des Landes.
Der Tages-Anzeiger schreibt zur Klage der Migros Pensionskasse gegen die Finma:
Als am 19. März Finanzministerin Karin Keller-Sutter die Fusion der Credit Suisse und der UBS mit Notrecht bekannt gab, blieb weitgehend unbeachtet, dass gleichzeitig viele Obligationäre ihr Geld verloren. Die Schweizer Finanzaufsicht (Finma) hat die Credit Suisse unter Berufung auf das Notrecht angewiesen, einen Teil der CS-Obligationen, die sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1), abzuschreiben. Total ging es um 16 Milliarden Franken, allein die Migros-Pensionskasse verlor dabei auf einen Schlag 100 Millionen Franken.
Das wollen sich die Betroffenen nicht gefallen lassen, und darum hat am 18. April 2023 die Migros, zusammen mit einer Gruppe von Schweizer und internationalen Investoren, die gemeinsam über 4,5 Milliarden Franken der AT1-Obligationen halten, beim Bundesverwaltungsgericht Berufung gegen die Anordnung der Finma eingelegt. Die Anordnung sei nicht rechtmässig gewesen.
“Auch die Pensionskasse des orangen Riesen hat mit dem erzwungenen Abschreiber auf AT1-Anleihen der Credit Suisse viel Geld verloren. Nun schliesst sie sich einer Klage gegen die Finanzmarktaufsicht an”, schreibt der Blick.
Auch wenn die 100 Millionen die Bilanzsumme der Migros-Pensionskasse kaum tangieren: Beim Detailhandelsriesen wird das nicht hingenommen. Deshalb hat die Migros am 18. April zusammen mit Schweizer und internationalen Investoren, die gemeinsam über 4,5 Milliarden Franken an AT1-Obligationen hielten, beim Bundesverwaltungsgericht Berufung gegen die Anordnung der Finanzmarktaufsicht (Finma) eingelegt, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Saldo. Ein ehemaliger SBB-Angestellter war seit gut fünf Jahren mit seiner Lebenspartnerin zusammen, lebte aber nur knapp fünf Jahre mit ihr im gleichen Haushalt. Als er erkrankte, heirateten die beiden. Zwei Monate später starb er. Die SBB-Pensionskasse verweigerte eine Witwenrente, weil die Eheleute weniger als fünf Jahre zusammengewohnt hätten. Das Verwaltungsgericht Bern wies die Klage der Frau ab. Das Bundesgericht hiess ihr Begehren gut. Sie hat Anspruch auf 3808 Franken Rente pro Monat statt auf 137’000 Franken Abfindung. Das Reglement verlange nicht, dass Eheleute fünf Jahre zusammengewohnt hätten. Es reiche, wenn sie fünf Jahre eine Lebensgemeinschaft geführt hätten.
Bundesgericht, Urteil 9C_655/2021 vom 3. Februar 2023
Die NZZ berichtet über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser gibt einem Appenzeller Witwer recht, der sich wegen Geschlechterdiskriminierung beklagt hatte. Die Schweiz steht nun vor der Frage: Sollen Witwer mehr Geld erhalten? Oder Witwen weniger? Katharina Fontana schreibt:
Das Urteil der Grossen Kammer, das mit 12 zu 5 Stimmen erging, ist definitiv. Die Schweiz will nun unverzüglich reagieren. Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sollen die Ausgleichskassen angewiesen werden, ab sofort verwitweten Vätern die Rente zu belassen, wenn ihre Kinder 18 Jahre alt werden. Dasselbe gilt für Witwer, die wie Max Beeler den Wegfall ihrer Rente angefochten haben und deren Beschwerde noch hängig ist.
Alle anderen Witwer mit volljährigen Kindern hingegen gehen leer aus; ihr Anspruch gilt laut BSV als erloschen. Die zusätzlichen Kosten, die jedes Jahr neu für die Ausrichtung von Witwerrenten anfallen werden, schätzt das BSV auf rund 12 Millionen Franken.
BA. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage gegen einen ehemaligen Angestellten des Finanzdepartements des Kantons St. Gallen und der St. Galler Pensionskasse erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, durch rechts- und pflichtwidrige Verwaltung von Vorsorgevermögen seine ehemaligen Arbeitgeber und die Fondsleitung am Vermögen geschädigt und sich selbst unrechtmässig bereichert zu haben.
Die BA wirft dem ehemaligen Beamten mit Schweizer Staatsbürgerschaft mehrfache ungetreue Amtsführung (Art. 314 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB]), mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 + 3 StGB), eventualiter mehrfaches Vergehen gegen das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Art. 76 al 6 + 7 BVG), einen schweren Fall von Ausnützen von Insiderinformationen sowie versuchtes, mehrfaches Ausnützen von Insiderinformationen (Art. 154 Abs. 1 lit. a i.V.m. Abs. 2 Finanzmarktinfrastrukturgesetz [FinfraG] bzw. Art. 40 Abs. 1 lit. a i.V.m. Abs. 2 Börsengesetz [BEHG] [1]) und mehrfache Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB) vor.
Die Pensionskasse der Stadt Winterthur schreibt in einer Medienmitteilung:
Anfangs März 2021 gab der Winterthurer Stadtrat bekannt, dass er das Angebot der PKSW im Submissionsverfahren betreffend «Trägerschaft der PKSW» annimmt. Gegen diesen Entscheid hat daraufhin die unterlegene Pensionskasse Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erhoben.
Mehr als ein Jahr nach dem Vergabeentscheid hat nun das Verwaltungsgericht sein Urteil gefällt. Mit Genugtu-ung haben der Stiftungsrat und die Geschäftsstelle der PKSW von der Abweisung der Beschwerde Kenntnis genommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die unterlegene Pensionskasse kann den Entscheid des Verwaltungsgerichts innert 30 Tagen an das Bundesgericht weiterziehen. Sobald das Urteil seine Rechtskraft erlangt, wird die PKSW in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat die Umsetzung der angenommenen Offerte an die Hand nehmen.
Weil der Stiftungsrat der ehemaligen Pensionskasse des Gemeindepersonals die Akteneinsicht verweigert, muss Ostermundigen auf Schadenersatzforderungen verzichten. Die Berner Zeitung schreibt dazu:
Ostermundigen hat einen ersten Schlussstrich unter sein Pensionskassendebakel gezogen. Das Parlament hat notgedrungen entschieden, von der Personalvorsorgestiftung Bolligen-Ittigen-Ostermundigen (PVS BIO) keinen Schadenersatz zu fordern. Es kam zum Schluss, dass eine Klage gegen die PVS BIO aussichtslos sei.
Die Gemeinde hatte die Pensionskasse zusammen mit Bolligen und Ittigen für ihre Gemeindeangestellten gegründet. 2008 war die Kasse in eine Unterdeckung geraten, die sie mit einer Fristerstreckung bis 2022 hätte beheben sollen. Doch die Pensionskasse war so marode, dass sich 2016 zuerst Bolligen und Ittigen sowie verschiedene andere Institutionen aus der Kasse lösten. 2017 stimmte auch die Ostermundiger Bevölkerung einem Wechsel zu. In der Folge entschied die Gemeinde Ostermundigen, sich der Pensionskasse der Stadt Bern anzuschliessen, und 2018 begann die Liquidation der PVS BIO. Allerdings stand immer noch die Frage im Raum, ob Verantwortliche der Kasse so massive Fehler begangen hatten, dass sie zu Schadenersatz verpflichtet gewesen wären.
Die SJA-Holding im Besitz von Serge Aerne hat eine Pressemitteilung zur Einstellung des Strafverfahrens gegen Aerne in Sachen Phoenix-Pensionskasse publiziert. Darin wird festgehalten:
Weg frei für Schadenersatzforderung gegen die Schwyzer Kantonalbank und die von ihr beherrschte Assurinvest AG (Pensionskassenverwaltungsgesellschaft der Phoenix Pensionskasse)
Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau stellt sämtliche Strafverfahren gegen den Gründer der Phoenix Pensionskasse ein.
Gründer der Phoenix Pensionskasse, Serge Aerne, wird durch ein von der KPMG erstelltes Gutachten im Pensionskassen Skandal vollständig entlastet.
Schwyzer Kantonalbank und die von ihr beherrschte Assurinvest AG mit Fortführung der Schadenersatzforderungen konfrontiert.
Serge Aerne und der Stiftungsrat der Phoenix Pensionskasse fordern Schwyzer Kantonalbank und die kantonale Aufsichtskommission (KRAK/Kanton Schwyz) auf, eine umfassende Untersuchung einzuleiten und die Ergebnisse transparent und öffentlich zugänglich zu machen.
Die Credit Suisse hat in den USA einen Rechtsstreit beigelegt. Als erste von insgesamt sechs Banken habe die CS einen Vergleich in einer Sammelklage mit drei Pensionskassen geschlossen, wie die Agentur «Reuters» berichtete. Dafür zahle die Schweizer Bank 81 Millionen Dollar an die Kläger und werde in dem Fall in Zukunft weiter kooperieren, wie es unter Berufung auf die Anwaltskanzlei Cohen Milstein Sellers & Toll heisst.
Im Jahr 2017 hatten drei Pensionskassen eine Klage gegen sechs Institute eingereicht. Den Banken Bank of America, Goldman Sachs, J.P. Morgan Chase, Morgan Stanley, UBS und CS wurde dabei vorgeworfen, seit 2009 zusammengearbeitet zu haben, um Wettbewerb zu verhindern. Die Sammelklage war von den Pensionsfonds Iowa Public Employees‘ Retirement System, Orange County Employees Retirement System und Sonoma County Employees‘ Retirement System eingereicht worden.
SRF berichtet in einer gemeinsamen Recherche mit dem Sonntagsblick über den Stand der Dinge im eskalierenden Rechtsstreit um die PK-Phoenix.
Es ist einer der grössten Vorsorge-Skandale der letzten Jahre, und jetzt steht die betroffene Pensionskasse Phoenix am Abgrund. Sie habe sich an den Sicherheitsfonds BVG gewendet – die Auffang-Institution für angeschlagene und bankrotte Vorsorgeeinrichtungen. «In dieser ausserordentlichen Situation wäre es unverantwortlich, den Sicherheitsfonds nicht einzubeziehen», sagt der Rechtsvertreter der PK Phoenix. (…)
Das «Recherchekollektiv Phoenix» von SRF und Ringier hat über 1000 Dokumente zum Fall analysiert, digitalisiert und inventarisiert. Dabei zeigt sich: Die Verstrickung der Schwyzer Kantonalbank in den Fall Phoenix ist tiefer als bisher bekannt.